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ALLRIS - Auszug

25.03.2021 - 12 Änderung der Satzung über die Festlegung der Sc...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Ratsfrau Fündeling trägt vor, dass dieses Thema bereits im Jahr 2017 intensiv diskutiert worden sei. Seinerzeit sei beantragt worden, dass die Verwaltung zum Thema der Schulbezirke eine Satzung ausarbeiten soll. Dieser Entwurf liege nun vor und eine Schulbezirksregelung sei ein unverzichtbares Instrument für eine bedarfsgerechte und gleichmäßige Unterrichtsversorgung. Es dürfe zu keiner Aufweichung der Schulbezirke kommen. Die Änderungsanträge der Gruppe Zukunft Celle seien nicht akzeptabel und rechtlich nicht umsetzbar. Die Waldwegschule und die Neustädter Schule seien bereits an ihre Auslastungsgrenzen gestoßen; dies sei auch schon im Jahr 2017 bekannt gewesen. Das Motto „kurze Beine, kurze Wege“ sei nicht gefährdet und Ausnahmegenehmigungen könnten bei Härtefällen beantragt werden. Diese Satzung könne jederzeit angepasst werden, z. B. wenn neue Wohngebiete dazukommen. Die Entwicklungen der Schullandschaft müssen in den chsten Jahren weiter beobachtet werden. Dem heute vorliegenden Satzungsentwurf stimmt die CDU-Fraktion zu.   

 

Beigeordneter Zobel führt aus, dass im Jahr 2019 die Reform der Celler Grundschullandschaft eingeleitet worden sei. Dafür stünden in den nächsten Jahren eine runderneuerte Grundschule und ein Neubau der Grundschule Bruchhagen. Man befinde sich auf einem Weg, der ggf. im Einzelfall Härten verursachen könne. Deshalb brauche man klare Rahmenbedingungen und dazu rden auch Schuleinzugsbezirke geren. Gerade für die Grundschulen Blumlage/Altstädter Schule sei das wichtig. In diesen Zeiten der Coronapandemie sei es eh schon schwer, Klassenbildungen im nächsten Schuljahr zu planen. Durch eine Freigabe des Elternwillens in bestimmten Bereichen würde man dies noch zusätzlich erschweren. Hinzu kommt, dass die Grundschulen Waldweg und Neustadt am Rande ihrer Aufnahmekapazität sind. Der Wunsch nach Verlässlichkeit findet sich in der Stellungnahme des Stadtelternrates wieder, denn dieser unterstütze den Vorschlag der Verwaltung, die betreffenden Schulbezirke zusammenzulegen. Zustimmung komme auch von der Rektorenkonferenz und den Schulleitungen der Grundschulen Blumlage und Altstadt. Für Beigeordneten Zobel sei bezeichnend, dass der von der Gruppe Zukunft Celle eingebrachte Antrag im Ortsrat Neuenhäusen lediglich eine Ja-Stimmung erhalten habe, nämlich von Ratsherrn Dr. Rodenwaldt. Er stimme der Verwaltungsvorlage zu. Klar sei aber auch, dass man eine Schulentwicklungsplanung benötige, um dann 2024/25 die Schuleinzugsbezirke der veränderten Grundschullandschaft und den Schüler/innenzahlen anzupassen.
 

Beigeordneter Trenkenschu erklärt, dass die AfD-Fraktion schon damals gegen den Verkauf der Altstädter Schule gestimmt habe. Die Schule an der Blumlage befinde sich nun im Umbau und er hoffe, dass der zeitliche Rahmen eingehalten werde. Während der langen Bauphase von ca. zwei Jahren müssten die Kinder quasi auf einer Baustelle lernen. Wegen der permanenten Lärmbelästigung und der Staubentwicklung sehe er große Probleme, die in der Coronazeit geforderten Lüftungsintervalle von 20 Minuten einhalten zu können. Um den Kindern ein störungsfreies Lernen zu ermöglichen, stellt die AfD-Fraktion folgenden Antrag:

 

Eltern von grundschulpflichtigen Kindern im neuen Schuleinzugsgebiet der Blumläger Grundschule bekommen die Wahlfreiheit, ihr Kind an jeder anderen beliebigen Grundschule im Stadtgebiet beschulen zu lassen, solange die Baumaßnahmen nicht abgeschlossen sind.

 

Stadträtin McDowell gibt dazu an, dass heute eine bestehende Satzung geändert werden soll. Zum einen solle ein Schulbezirk angepasst werden und zum anderen stünden redaktionelle Änderungen an. Dafür sei eine Lenkungsgruppe eingerichtet worden, die sich mit den Planungen für die Blumläger Schule beschäftigt. Darin vertreten sind ein/e Vertreter/in des Stadtelternrates, den beiden betroffenen Schulleitungen sowie Vertreter/innen der Verwaltung (u. a. aus dem Schul- und dem Hochbaubereich). Dort würden die maßgeblichen Entscheidungen getroffen, u. a. sei sich einmütig für eine Zusammenlegung der beiden Schulbezirke ausgesprochen worden. Ein Grund sei insbesondere, dass die soziale Ausgewogenheit in der Schülerschaft erhalten bleibt. Weiterhin könne lt. Auskunft der Landesschulbehörde nicht ohne Weiteres ein Teilbereich abgetrennt und einem anderen Schulbezirk (z. B. der Neustadt) zugeteilt werden, denn das ginge nur für neu einzuschulende Kinder und das beträfe lediglich 14 Kinder. Die von Ratsfrau Marks und Beigeordneten Trenkenschu aufgezeigten Lösungsmöglichkeiten (d. h. der Elternwille bestimmt die Schulbezirkswahl und bestimmte Bereiche - z. B. die Randlage in der Neustadt - bekommen pauschale Ausnahmeregelungen) seien gesetzlich nicht vorgesehen und somit nicht umsetzbar. Auch der Bereich westlich der Breiten Straße könne keinem anderen Bereich zugeschlagen werden, da sowohl die Waldwegschule als auch die Neustädter Schule bereits voll ausgelastet seien. Derzeit sei auch nicht absehbar, ob und ggf. wann der Landkreis die von ihm genutzten Räume in der GS Neustadt wieder freigeben wird. Bezüglich der baulichen Situation an der Blumläger Schule gibt sie an, dass die Kinder der Altstädter Schule ab dem 02.09.2021 in die Blumläger Schule wechseln werden. Es gebe dann 15 Klassenräume, einen Musik- und einen Werkraum, vier Differenzierungsräume sowie einen Bereich für den Ganztagsbetrieb. Die dann vorhandenen 15 Schulklassen werden untergebracht sein, auch wenn es übergangsweise etwas beengt zugehen wird. Man dürfe jedoch den vom Rat gefassten Ratsbeschluss nicht in Zweifel stellen, denn das bringe dieses sinnvolle Projekt in keiner Weise weiter. Man müsse alles versuchen, für die Kinder das Beste herauszuholen. Sie gehe davon aus, dass der zweite und dritte Bauabschnitt dann planmäßig fertiggestellt werden können (2. BA = im Sommer 2022, 3. BA = im Jahr 2023). Derzeit werde überlegt, wie verfahren werden soll, wenn im neuen Schuljahr kleinere Gruppen nach den Coronarichtlinien beschult werden müssen. Insgesamt befinde man sich auf einen guten Weg und sie bittet um Zustimmung zur vorliegenden Verwaltungsvorlage.      

 

Ratsherr Dr. Hörstmann stimmt Beigeordneten Zobel zu, was die Verlässlichkeit bei den Schulbezirken angeht. Die Planbarkeit für die Schulen müsse erhalten bleiben. Es stehe außer Frage, dass die Frage der Schulbezirke immer wieder diskutiert werden müsse, insbesondere wenn sich im Bereich der Allerinsel weitere Familien ansiedeln sollten. Eine Abgabe von Kindern an andere Schulen sei derzeit nicht möglich. Bezüglich der Blumläger Schule frage er sich, wie es um die sportliche Betreuung der Kinder bestellt ist. Für seine Fraktion sei das positive Votum der Rektorenkonferenz und des Stadtelternrates von entscheidender Bedeutung gewesen. Der Antrag der Gruppe Zukunft Celle sei im zuständigen Ortsrat mit Pauken und Trompeten durchgefallen. Ratsherr Dr. Rodenwaldt befinde sich auf dem Holzweg, wenn er den Stadtelternrat diskreditiert. Damit gewinne man keine Wähler/innen.

 

Ratsfrau Marks führt zu den Vorredner/innen aus, dass sie sich heute nicht ins Jahr 2017, sondern eher ins letzte Jahrtausend zurückversetzt fühle, wenn Kinder in riesigen Schulbunkern lernen sollen. Sie gebe Stadträtin McDowell recht, dass man über die zukünftig einzuschulenden Kinder spreche; nur um diese Kinder gehe es. In der Blumläger Schule seien 15 Räume für 15 Klassen vorhanden, aber es würden zusätzliche Räume für die Notbetreuung fehlen. Hier solle womöglich eine Auslagerung erfolgen. Weiterhin gehe es nicht um pauschale Ausnahmeregelungen, sondern es gehe konkret um 13 betroffene Kinder. Und was die Klassenplanungen in den Schulen angeht, sei sie immer davon ausgegangen, dass diese erst erfolgt, wenn die Anmeldungen vorliegen. Bezüglich der Neugestaltung der Schullandschaft befinde man sich derzeit in einer Übergangsphase. Die jetzt angestrebte vollständige Eingliederung der Altstädter Schulkinder in die Grundschule Blumlage sei daher nicht die beste Lösung. Dies rde die Stadtverwaltung selber bestätigen, indem sie auf die jährliche Beobachtung der Schullandschaft hinweist. Auch der Stadtelternrat fordere in seiner Stellungnahme eine Anpassung aller Schulbezirke erst nach Zusammenlegung der GS Bruchhagen mit der Westerceller GS im Sommer 2024. Mitnichten werde Sicherheit und Klarheit geschaffen, denn die Situation bleiber mindestens drei Jahre unklar. In diesen drei Jahren könnte die Verwaltung, indem sie den betroffenen Eltern freistellt, ob sie ihre Kinder in die nächstgelegene Schule oder in die Schule ihres Bezirkes einschulen möchten, wertvolle Daten ermitteln. Die Verwaltung bekäme die Möglichkeit, Erfahrungen im Bereich des Auswahlverhaltens der Eltern zu sammeln. Diese Daten würden für die Neuordnung der Schulbezirke in 2024 eine aufschlussreiche valide Berechnungsgrundlage bilden. Natürlich können die Eltern auch ganz offiziell einen Antrag bei der Schulbehörde auf Umschulung mit Begründung (unzumutbare Härte oder pädagogische Gründe) stellen. Die Gefahr der Ablehnung bleibe jedoch. Um Eltern dieses Procedere zu ersparen, könne der Schulträger eine Ausnahmeregelung für die eigene Schulbezirkssatzung erlassen. Die Stadtverwaltung behauptet, die Waldwegschule und die Neustädter Schuleren ausgelastet. Hierzu habe Stadträtin Frau Mc Dowell im Jahr 2019 angegeben, dass es nur 13 Kinder in den Jahrgängen 2013 bis 2018 gebe, für die sich der Schulweg verlängern wird. Nun könne die Verwaltung nicht ernsthaft behaupten, dass 13 Kinder in fünf Jahrgängen die Kapazitätsgrenzen der GS Neustadt und der GS Waldweg sprengen werden. Sie befürchte, dass sich r die kurzen Beine sehr lange Schulwege ergeben werden. Erschwerend komme die Überquerung von zwei Bundesstraßen hinzu. Da könne man es den betroffenen Eltern nicht verübeln, wenn sie zukünftig die Kinder mit dem Auto zur Schule bringen. Sie appelliert an den Rat, im Sinne der betroffenen kleinen Schüler/innen und deren Eltern die bestmögliche Lösung zu finden.

 

Ratsherr Dr. Mercier trägt vor, dass die FDP-Fraktion nicht zustimmen werde. Sie vertrete die Auffassung, dass Schuleinzugsbereiche generell abgeschafft werden sollten, um den Eltern die Möglichkeit zu geben, sich frei für die Schule zu entscheiden, die für ihr Kind am besten ist. Das Argument der Verwaltung, dass nur bei Schuleinzugsbereichen eine Planbarkeit gegeben sei, trage man nicht mit, da es bei den Gymnasien ja auch funktioniert. Die Stadt sollte hier auf die Eltern zukommen, denn diese hätten die Folgen der heutigen Entscheidung zu tragen. 

 

Ratsherr Wilhelms weist Ratsfrau Marks darauf hin, dass es ein Schulgesetz gibt, in dem klar geregelt ist, dass im Primarbereich flächendeckend Schuleinzugsbezirke festzusetzen sind. Im Sekundarbereich (u. a. bei den Gymnasien) sei dies nicht der Fall, weil hier ganz andere Anforderungen vorliegen. Zu den Ausführungen von Herrn Trenkenschu gibt er an, dass es in der Regel die Eltern sind, die die großen Bedenkenträger/innen sind. Die Kinder seien hier weitaus flexibler und unaufgeregter. Weiterhin hebt er hervor, dass in beiden Verwaltungsvorlagen vieles Richtiges aufgeführt sei, dennoch werde sich die SPD-Fraktion dagegen aussprechen, da ihres Erachtens nicht genügend recherchiert worden sei, ob bei den anderen Schulen ggf. genügend Plätze frei sind. Des Weiteren ziehe die gesamte Oberschule Auf der Heese demnächst nach Hambühren um und in beiden Vorlagen sei in keiner Weise darauf eingegangen worden, welche umlichen glichkeiten sich hier zukünftig ergeben können. Und die Aussage, dass man immer nur die ersten Klassen in einen anderen Bezirk verlegen könne, sehe er anders, denn was wolle man denn machen, wenn die Westerceller Schulen später zusammengelegt werden und dann die Schulbezirke neu gegliedert werden müssen, dann müssen neben den ersten Klassen auch andere Klassen an eine andere Schule gehen. Weiterhin habe der Oberbürgermeister in mehreren Veranstaltungen erwähnt, dass zunächst ein pädagogisches Programm erstellt und danach der Raumbedarf festgelegt werde. Da sei er doch sehr verwundert, dass jetzt schon an der Blumläger Schule zu wenig Räume vorhanden sind. Im Übrigen laufe es immer anders herum, denn in den letzten 40 Jahren sei erfahrungsgemäß erst die Schule errichtet und danach der andere Schritt vollzogen worden.

 

Stadträtin McDowell weist die eben geäerte Kritik zurück, denn man habe sich sehr intensiv mit den Schülerzahlen in der Neustädter Schule beschäftigt. Man habe hier in keiner Weise oberflächlich gearbeitet. Westlich der Breiten Straße befänden sich 14 Kinder im schulpflichtigen Alter. Mit den neu hinzukommenden Kindern müssten dann 67 Kinder in die Neustädter Schule eingeschult werden. Dies entspreche insgesamt drei Klassen, für die keine Kapazitäten vorhanden sind, denn im dortigen Schulbezirk Neustadt werden eh schon 53 Kinder eingeschult (= zwei Klassen). Die Schulleitung habe signalisiert, dass sie die Beschulung einer dritten Klasse derzeit nicht leisten könne. Weiterhin habe sich der Landkreis noch nicht geäert, was mit den Räumen, in der sich derzeit die Oberschulklassen befinden, zukünftig passieren werde. Die Waldwegschule ist dreizügig und sei derzeit vollgelaufen. Auch mit diesen Themen habe man sich gründlich auseinandergesetzt. Im Schulgesetz stünde zwar nicht, dass man die in Rede stehende Verlagerung in einen anderen Schulbezirk nur mit Erstklässlern machen könne, doch diese Auskunft sei heute telefonisch von der Leiterin der Landesschulbehörde Frau Carstensen erteilt worden; dies könne gern schriftlich nachgereicht werden. Bezüglich der Blumläger Schule sei nie gesagt worden, dass zu wenig Räume vorhanden sind. Sie habe vielmehr gesagt, dass es zu räumlichen Engpässen kommen kann, wenn coronabedingt zusätzliche Notgruppen gebildet werden müssen. Dieses Problem hätten aber fast alle Schulen. Des Weiteren hebt sie hervor, dass die Lenkungsgruppe sehr eng mit dem Schulberater Herrn Niemann zusammenarbeite. In diesem Zuge könne die Erarbeitung eines pädagogischen Konzeptes und einer Raumplanung nur gleichzeitig bzw. Hand in Hand erfolgen; alles andere mache keinen Sinn. Wenn alles so umgesetzt werde, wie es derzeit geplant ist, dann bekomme man eine Luxus-Schule und zwar viel besser, als es in den ersten Planungen vorgesehen war.  

 

Ratsherr Ceyp geht auf einige Redebeiträge ein. Er hebt hervor, dass mit dem Bauprogramm ein Ratsbeschluss konsequent umgesetzt werde. Derzeit sei in der Alten Exerzierhalle eine Behelfsmensa eingerichtet worden; diese sei nicht weit weg von der Blumläger Schule. Eine befristete Wahlfreiheit für den Einzugsbereich der Blumläger Schule sei rechtswidrig; sollte der Rat solch einen Beschluss fassen, müsste der Oberbürgermeister dagegen Einspruch bei der Kommunalaufsicht einlegen. Im Übrigen würde es dieser Schule die Arbeitsgrundlage entziehen. Bezüglich der Äerung „Bunker aus dem letzten Jahrtausend“ merkt er an, dass man gerade deshalb diese Veränderungen angeht und Investitionen tätigt, um für die Zukunft gut aufgestellt zu sein. Solche Äerungen seien schlichtweg unverschämt. Ein einheitlicher Schulbezirk für alle Grundschulen mache keinen Sinn, denn dann gebe es bei einigen Schulen Losverfahren und andere Schule müssten sehen, wie sie ihren Schulbetrieb sicherstellen. Damit sei dem Elternwillen auch nicht geholfen. Bezüglich der Räumlichkeiten in der Oberschule könne man ggf. den Beschlussvorschlag dahingehend ergänzen, dass die Schulbezirkssatzung zu überarbeiten ist, wenn die Oberschule aus den Räumlichkeiten ausgezogen ist.  

 

Ratsfrau Schrader betont, dass es heute eigentlich nicht um die 13 betroffenen Kinder gehe, sondern wieder mal um den Grundsatzbeschluss des Rates zur Zusammenlegung der beiden Schulen. Doch dies müsse nun abgehakt werden, denn hier entstehe ein Leuchtturm bzw. eine wirklich tolle Schule für die Kinder. Die Bezeichnung Bunker sei hier völlig fehl am Platze.r diese Schule wünsche sie sich sichere Schulwege, hier könne ggf. nachgebessert werden. Und Elterntaxis gebe es überall, sogar bei den Oberstufen und auch bei kurzen Schulwegen.

 

Ratsherr Engelen informiert, dass der Ortsrat Blumlage/Altstadt gestern die Verwaltungsvorlage nicht empfohlen habe. Er befürchtet, dass eine Schulgeneration auf einer Baustelle unterrichtet werde. Es werde eng und laut und wenn später die beiden Schulen zusammengelegt worden sind, dann werden die Elternstimmen lauter. Dies müsse man ernst nehmen. Es sei unverständlich, dass Kinder vom Bahnhofsplatz quer durch die Innenstadt geschickt werden. Für die Kinder, die zukünftig eingeschult werden, sollten möglichst kurze Wege geschaffen werden. Deshalb sei es nicht nachvollziehbar, dass für 13 Kinder keine Einschulung an der Neustädter Schule realisiert werden könne. Solch ein Kompromiss sollte möglich sein.   

 

Ratsherr Biermann stellt klar, dass Beigeordneter Trenkenschu nicht die Einstellung der Baumaßnahmen gefordert habe, sondern es sei für die AfD-Fraktion der Antrag gestellt worden, dass für die Dauer der Baumaßnahmen eine Wahlfreiheit besteht, an welcher Schule die Kinder unterrichtet werden. Durch die Baumaßnahmen werde der Unterricht nachhaltig gestört.

 

Ratsherr ller unterstützt den Antrag der Gruppe Zukunft Celle. Das Diktat der schwarzen Null habe in Celle zwei Grundschulen abgeschafft. Wenn einem die Kinder wichtig sind, dann schickt man sie nicht quer durch die Innenstadt und über zwei Bundesstraßen. Vorrangig gehe es doch nur darum, Geld zu sparen und abzuschaffen, um den Konzern Celle schlank zu machen. Die Fraktion DIE LINKE/BSG lehne die Beschlussvorlage ab.

 

Auf Nachfrage des Ratsvorsitzenden erklärt Ratsherr Ceyp, dass sein o. g. Vorschlag, den Beschlussvorschlag ggf. zu ergänzen, lediglich eine Diskussionsanregung gewesen sei. Hierüber solle nicht abgestimmt werden.

 

Weiterhin schlägt der Ratsvorsitzende vor, heute zu diesem Thema in folgender Reihenfolge abstimmen zu lassen:

 

1)      Antrag Nr. AN/0060/21 der Gruppe Zukunft Celle "Der Schulbezirk der Altstädter Grundschule wird nicht - wie in der Vorlage BV/0030/21 vorgeschlagen - in den Schulbezirk der Blumläger Grundschule eingegliedert“.

 

2)      Der heute gestellte Antrag der AfD-FraktionEltern von grundschulpflichtigen Kindern im neuen Schuleinzugsgebiet der Blumläger Grundschule bekommen die Wahlfreiheit, ihr Kind an jeder anderen beliebigen Grundschule im Stadtgebiet beschulen zu lassen, solange die Baumaßnahmen nicht abgeschlossen sind.“

 

3)      Die Beschlussvorlage BV/0030/21-1.

 

Aus dem Rat kommt dazu kein Widerspruch. Danach entscheidet der Rat wie folgt:

 

zu 1)  Der Antrag Nr. AN/0060/21 der Gruppe Zukunft Celle wird mehrheitlich bei

acht Ja-Stimmen abgelehnt.

 

zu 2)  Der Antrag der AfD-Fraktion wird mehrheitlich bei drei Ja-Stimmen und drei

Enthaltungen abgelehnt.

 

zu 3)  Der Beschlussvorlage BV/0030/21-1 wird mehrheitlich bei 20 Ja-Stimmen und

17 Nein-Stimmen zugestimmt.

 

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Anlagen zur Vorlage