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ALLRIS - Auszug

25.03.2021 - 13 Verordnung über das Naturschutzgebiet "Entenfan...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Ratsherr Dr. Hörstmann weist darauf hin, dass er nach wie vor gegen eine Ausweisung von Naturschutzgebieten (NSG) im Stadtgebiet sei; hier mache ein Landschaftsschutzgebiet (LSG) mehr Sinn. Des Weiteren frage er sich, ob der beabsichtigte Abschluss eines Vertrages zwischen der Bewirtschafterin des „Entenfang Boye“ und der Unteren Naturschutzbehörde, in dem die in den einzelnen Gebieten fachlich erforderlichen Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen sowie die zu berücksichtigenden Kosten bzw. ihre Erstattung durch das Land festgelegt werden, bereits erfolgt sei. Bisher habe er hierzu noch keine Antwort erhalten. Die Gruppe FDP/DIE UNABHÄNGIGEN lehne deshalb diese Vorlage ab.

 

Ratsherr Biermann betont, dass der Rat heute die Möglichkeit habe, den einst falsch gefassten Beschluss zu korrigieren. Für ihn sei ein LSG die bessere Lösung. Seines Erachtens würde man die Eigentümer im Bereich Stedden kalt enteignen. Die GRÜNEN würde immer die Weidetierhaltung propagieren, diese sei im Bereich Stedden jetzt nicht mehr möglich. Er stellt einen Änderungsantrag dahingehend, dass im Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage der Begriff „Naturschutzgebiet durch „Landschaftsschutzgebiet“ ersetzt wird.

 

Beigeordnete Rodenwaldt-Blank erklärt, dass die Natur den Menschen nicht brauche, aber der Mensch braucht die Natur. In diesem Sinne sollte heute der Rat entscheiden und insbesondere sollte man immer den gefassten Ratsbeschluss „Klima in Not“ im Fokus haben.

 

rgermeister Gevers hebt hervor, dass die inhaltliche Diskussion eigentlich schon abgeschlossen sei. Heute sei lediglich eine formale Änderung zu verabschieden, inhaltlich habe der Rat schon beschlossen. Er lehnt eine Änderung des bisherigen Beschlusses ab.

 

Ratsfrau Schrader weist darauf hin, dass seit 2011 das Hinweisschild für ein NSG eine Eule beinhalte und nicht den immer wieder ins Spiel gebrachten Seeadler.

 

Der Ratsvorsitzende weist bezüglich des Änderungsantrages der AfD-Fraktion darauf hin, dass ein Tausch der Begrifflichkeiten allein nicht ausreichend sein könne, es müssten auch die Inhalte entsprechend angepasst werden. Ratsherr Biermann sieht hier keine Probleme und hält an seinem Antrag fest. Ratsherr Ceyp unterstzt die Ausführungen des Ratsvorsitzenden, denn eine reine textliche Änderung des Beschlussvorschlages sei nicht ausreichend, es müsse vielmehr die Verwaltung beauftragt werden, den Entwurf einer LSG-Verordnung für das in Rede stehende Gebiet zu erarbeiten. Alles andere sei rechtlich nicht vollziehbar.

 

Ungeachtet der o. g. Anmerkungen stellt sodann der Ratsvorsitzende den Änderungsantrag der AfD-Fraktion, im Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage den Begriff „Naturschutzgebiet durch „Landschaftsschutzgebiet“ zu ersetzen, zur Abstimmung. Dieser Antrag wird bei drei Ja-Stimmen und zwei Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.

 

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Danach beschließt der Rat mehrheitlich bei sechs Gegenstimmen die Verordnung über das Naturschutzgebiet “Entenfang Boye und Grobebach“ in der Fassung des der o. g. Vorlage anliegenden Entwurfs.

 

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Anlagen zur Vorlage