19.05.2021 - 10 Bebauungsplan Nr. 6 Sch der Stadt Celle "Südlic...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Celle
- Gremium:
- Rat der Stadt Celle
- Datum:
- Mi., 19.05.2021
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 63.3 Stadtplanung
- Ziele:
- Erfüllung der Aufgaben als Oberzentrum
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Ratsherr Rentsch hebt hervor, dass auch hier wieder das beschleunigte Verfahren zur Anwendung gekommen sei, jedoch dieses Mal im Außenbereich. Solch ein Beschluss sei nur noch bis zum Jahresende möglich, weil der Gesetzgeber lediglich eine befristete Anwendung beschlossen hat, da mit Grund und Boden sorgsam umgegangen werden und die Innenentwicklung im Vordergrund stehen soll. In Scheuen gebe es große Bedarfe an Wohnbebauung und diesen Wünschen komme man nach. Die SPD-Fraktion wird dieser Vorlage zustimmen.
Ratsherr Fuchs freut sich als zuständiger Ortsbürgermeister über die Realisierung des in Rede stehenden Vorhabens. Es werde ein neues und attraktives Neubaugebiet geschaffen. Es habe eine große Nachfrage im Ortsteil gegeben und jetzt könnten die Wünsche der Scheuener Familien erfüllt werden. Es konnten die Sparkasse und deren Vorhabenträger (IDB) dafür gewonnen werden, so dass für die Stadt Celle keine Kosten angefallen sind. Alle 14 Grundstücke seien bereits vergeben und die Baumaßnahmen werden bald losgehen. Er spricht alle Beteiligten, die hier mitgewirkt haben, seinen Dank aus und die CDU-Fraktion werde hier zustimmen.
Beigeordnete Rodenwaldt-Blank führt aus, dass sie generell ein beschleunigtes Verfahren ablehne; auch Umweltverbände, der Sachverständigenrat für Umweltfragen und der Bundesrat hätten dies getan. Die damit verbundenen Erleichterungen für Städte und Kommunen seien nicht hinnehmbar, u. a. erfolge keine förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange. Der Bebauungsplan könne aufgestellt werden, bevor die an sich notwendige Anpassung des Flächennutzungsplans vorgenommen wurde. Der Flächennutzungsplan könne im Weg der Berichtigung nachträglich angepasst werden. Eine solche Berichtigung bedürfe keiner Öffentlichkeitsbeteiligung und keiner Genehmigung durch die Kommunalaufsicht. Für Eingriffe im Sinne der Eingriffsregelung (§ 1a Abs. 3 BauGB) sei kein Ausgleich erforderlich und die Pflicht zur Durchführung einer Umweltprüfung und Erstellung eines Umweltberichts entfalle. Des Weiteren liege der Bebauungsplan in einem noch vor kurzem befindlichen Wasserschutzgebiet. Somit lehne sie auch aus hydrogeologischer Sicht die Beschlussvorlage ab.
Abschließend entscheidet der Rat mehrheitlich bei einer Gegenstimme und vier Enthaltungen wie folgt:
- Über die vorgebrachten Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 6 Sch der Stadt Celle „Südlich Schnuckendrift“ sowie der zugehörigen Begründung wird entsprechend der in Anlage Nr. 1 zu dieser Vorlage enthaltenden Abwägungsvorschläge beschlossen.
- Der Bebauungsplan Nr. 6 Sch der Stadt Celle „Südlich Schnuckendrift“ wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der zugehörigen Begründung wird zugestimmt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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1,2 MB
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3,1 MB
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6,1 MB
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6
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7
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