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ALLRIS - Auszug

19.05.2021 - 9 Bebauungsplan Nr. 164 "Gelände der ehemaligen J...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Beigeordneter Rentsch zeigt sich erfreut, dass eine Nachnutzung des in Rede stehenden Areals kommen wird. Das Instrument des beschleunigten Verfahrens, das hier zur Anwendung kommen soll, sei genau richtig, auch wenn dies für andere ein rotes Tuch darstellt. So komme man zu schnelleren Entscheidungen und dies sei positiv für die Investoren und für den Bauherrn. Es gebe zwar keine Pflicht zur Umweltschutzprüfung, aber der Gebiets- und Naturschutz werde immer noch angemessen berücksichtigt. Die SPD-Fraktion wird hier zustimmen. 

 

Beigeordneter Didschies betont, dass sowohl der Ortsrat Klein Hehlen als auch die unmittelbar betroffenen Bewohner/innen des alten Dorfkernes eine Überplanung des ehemaligen Jugendherbergsgeländes ausdrücklich begrüßen. Gleichzeitig weist er darauf hin, dass die immer noch gültige Gestaltungssatzung für den alten Dorfkern aus dem Jahr 1986 zu beachten sei. Das betreffe u. a. die Gebäudehöhe, die Dachneigungen und Eindeckungen sowie die Fassadengestaltung, die Fenster und die Einfriedung des Grundstückes. Zur weiteren Information bittet er die Verwaltung, diese Satzung dem Protokoll als Anlage beizufügen. Der dörfliche Charakter des alten beschaulichen Dorfkernes müsse in jedem Fall erhalten bleiben. Hier seien z. B. zwei Vollgeschosse nebst ausgebautem Dachgeschoss auf dem nicht unwesentlich höhergelegenen Plateau nicht angebracht. Weiterhin weist er auf die Aufnahme in das Förderprogramm für die Leader-Region Lachte-Luther-Oker hin (seit 2014); so werde mit EU-Mitteln in nächster Zeit der Radwanderweg durch Celles Norden realisiert, der dann auch durch Klein Hehlen führen wird. Auch andere Umbaumaßnahmen und Umnutzungen seien in den letzten Jahren satzungsgemäß und in enger Abstimmung mit der Stadt Celle erfolgreich durchgeführt worden. Gerne erinnere er auch daran, dass für den Rat beim Verkauf des Ralveshofes die zukünftige Nutzung des Grundstücks und der Bestand dieser den Ortskern prägenden Immobilie inmitten eines alten Eichenbestandes wichtiger gewesen sei als ein paar Euro mehr für eine Überplanung mit Wohnhäusern zu bekommen. Daher wäre es jetzt nur konsequent, nach dem Abriss der Jugendherberge bei einer neuen Bebauung die gleichen Kriterien der o. g. Satzung anzuwenden. Ein weiteres Problem sei in der Vergangenheit die Parkplatzsituation in der Weghausstraße unmittelbar vor der Jugendherberge gewesen. Seit über 25 Jahren gebe es regelmäßig Beschwerden in den Ortsratssitzungen, insbesondere die Landwirte seien mit ihren breiten Maschinen nicht mehr zu ihren Feldern gekommen. Deshalb sollte die anstehende Planung dieses Parkplatzproblem ausreichend berücksichtigen. Beigeordneter Didschies merkt persönlich zu diesem Vorhaben an, dass er auf diesem Grundstück lieber den Neubau einer in Klein Hehlen dringend benötigte Kindertagesstätte gesehen hätte. Dies könne der Investor gerne als Anregung mitnehmen, falls sich dort eine satzungsgemäße und zugleich wirtschaftliche Realisierung eines Alten- und Pflegeheimes nicht umsetzen lässt. Abschließend bittet er um Zustimmung für die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes.

 

Ratsherr Biermann merkt an, dass der Investor zugesagt hätte, die in Rede stehende Gestaltungssatzung entsprechend zu berücksichtigen. Er bittet Stadtbaurat Kinder um Auskunft, ob das geplante Vorhaben die Vorgaben dieser Satzung erfüllen werde. Der Stadtbaurat erklärt, dass man sich erst am Anfang des Verfahrens befinde. Der Investor habe einen ersten Entwurf vorgelegt und dieser werde derzeit geprüft. Die in Rede stehende Gestaltungssatzung sei geltendes Recht und somit müsse das geplante Vorhaben damit im Einklang stehen. Man werde zu gegebener Zeit dazu berichten.

 

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Danach entscheidet der Rat mehrheitlich bei einer Gegenstimme wie folgt:  

 

Die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 164 „Gelände der ehemaligen Jugendherberge“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB wird beschlossen (§ 2 Abs. 1 BauGB).

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen