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ALLRIS - Auszug

17.06.2021 - 5.1 Einwohnerfragestunde der öffentlichen Ratssitzu...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Der Ratsvorsitzende stellt fest, dass bis auf Frau Reich und Herrn Stolze alle Fragesteller/innen anwesend sind. 

 

Herr Schmidt merkt durch lautstarken Zwischenruf an, dass er in diesen Räumen als Hörbehinderter der Einwohnerfragestunde nur schwer folgen könne.

 

1)      Einwohnerfrage von Herrn Kristof Stolze

 

Der Ratsvorsitzende hat erklärt, dass die Antworten zu den von Herrn Stolze eingereichten Fragen nicht vorgetragen, sondern im Nachgang zur Sitzung schriftlich beantwortet werden, da der Fragesteller nicht zur Sitzung gekommen ist.

 

2)      Einwohnerfrage von Herrn Walter Schmidt

 

Der Ratsvorsitzende nimmt Stellung zu den Fragen des Herrn Schmidt. Diese Stellungnahme ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

3)      Einwohnerfrage von Frau Ute Reich

 

Der Ratsvorsitzende hat erklärt, dass die Antworten zu den von Frau Reich eingereichten Fragen nicht vorgetragen, sondern im Nachgang zur Sitzung schriftlich beantwortet werden, da die Fragestellerin nicht zur Sitzung gekommen ist.

 

4)      Einwohnerfrage von Frau Imke Bahr

 

Die Fragen und Antworten zur o. g. Einwohnerfrage sind dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

5)      Einwohnerfrage von Frau Katrin Pelz

 

Die Fragen und Antworten zur o. g. Einwohnerfrage sind dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

6)      Einwohnerfrage von Frau Elisabeth Buß

 

Die Fragen und Antworten zur o. g. Einwohnerfrage sind dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

7)      Einwohnerfrage von Herrn Carsten Maehnert

 

Die Fragen und Antworten zur o. g. Einwohnerfrage sind dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

 

Am Ende der Einwohnerfragestunde ruft Herr Schmidt erneut lautstark dazwischen, dass es ihm unverständlich sei, warum seine Fragen nicht beantwortet worden sind. Der Ratsvorsitzende erklärt zum einen, dass er ihm nicht das Wort erteilt hat. Zum anderen weist er Herrn Schmidt darauf hin, dass ihm die Gründe, warum die eingereichten Fragen nicht beantwortet worden sind, im Nachgang der Sitzung schriftlich übermittelt werden, sofern er die vorhin vorgetragene Stellungnahme nicht verstanden habe.  

 

Beigeordnete Rodenwaldt-Blank merkt an, dass sie die Antworten zu den Fragen des Herrn Schmidt ebenfalls vermisse, da der Fragesteller ja anwesend ist. Ggf. könne auch auf seine rbehinderung entsprechend Rücksicht genommen werden. Der Ratsvorsitzende gibt dazu an, dass er vorhin eine Erklärung zu den vorliegenden Fragen abgegeben habe. Zu diesem Zeitpunkt sei die Fragestellerin bereits anwesend gewesen. Dennoch gibt er dann nochmals seine Stellungnahme durch Verlesen bekannt. Ratsherr Ohl schlägt vor, zukünftig am Tage der Ratssitzung Herrn Schmidt die Antworten zu seinen Fragen vor der Sitzung per Mail zuzusenden, damit er sich damit vertraut machen kann, um ggf. in der Sitzung eine Nachfrage stellen zu können. Der Ratsvorsitzende verweist diesbezüglich auf die Regelungen der Geschäftsordnung; danach werden die Fragen in der Sitzung beantwortet. Die Fragen, die während der Sitzung - aus welchen Gründen auch immer - nicht beantwortet werden können, werden im Nachgang der Sitzung schriftlich beantwortet. Ratsherr Ceyp ergänzt, dass solch eine Sonderregelung eine Bevorteilung eines einzelnen Fragestellers bedeute; es müssten jedoch alle Fragesteller/innen gleichbehandelt werden. 

 

Als der Ratsvorsitzende in der Tagesordnung fortfahren möchte, wollte Beigeordnete Rodenwaldt-Blank zu den Aussagen des Ratsvorsitzenden Stellung nehmen, doch der Ratsvorsitzende erteilte ihr nicht das Wort. Als sie dennoch mehrfach Kommentare zur Vorgehensweise des Ratsvorsitzenden abgibt, wird sie gemäß § 13 Abs. 2 Geschäftsordnung vom Ratsvorsitzenden zweimal zur Ordnung gerufen. 

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen