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ALLRIS - Auszug

15.07.2021 - 13 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen "Auss...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Der Rat beschließt einstimmig das Aussetzen der Verwaltungsgebühr in Höhe von 40 Euro für Sondernutzungen im Bereich des Einzelhandels und der Gastronomie im Jahr 2021. Ab 01.01.2022 wird neben der Sondernutzungsgebühr nach Sondernutzungssatzung auch die Verwaltungsgebühr wieder normal erhoben, ohne dass der Rat einen erneuten Beschluss fassen muss. Einen dauerhaften Wegfall der Verwaltungsgebühr sieht die Gesetzgebung nicht vor, § 4 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetz (NKAG) spricht von einer grundsätzlichen Erhebungspflicht.

 

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Anlagen zur Vorlage