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ALLRIS - Auszug

09.12.2021 - 8 Antrag der Gruppe für Nachhaltigkeit und Vielfa...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Ratsvorsitzende weist darauf hin, dass es sich bei diesem Tagesordnungspunkt um eine Abstimmung gemäß § 14 der Geschäftsordnung handelt. Grundsätzlich wird offen abgestimmt, auf Verlangen von mindestens einem Drittel der anwesenden Ratsmitglieder ist bei Personalangelegenheiten geheim abzustimmen.

 

Ratsfrau Thomsen führt aus, dass die Gruppe r Nachhaltigkeit und Vielfalt die Abwahl des dritten Bürgermeisters beantragt habe, da es jedem Demokratieverständnis widerspreche, wenn jemand mit mehr Nein- als Ja-Stimmen gewählt werden kann. Zudem sei die rechtliche Begründung der Verwaltung zur Rechtmäßigkeit des Wahlausgangs nicht eindeutig, denn es gebe Urteile, die in dieser Frage zu anderen Einschätzungen kommenrden. In einer Stellungnahme des zuständigen Landesministeriums werde ausgeführt, dass in einem demokratischen Wahlsystem grundsätzlich auch ein Interesse an der Besetzung der zur Verfügung stehenden Ämter besteht. Vor diesem Hintergrund sei eine Regelung, die dazu führt, dass ggf. eine Person mit nur sehr geringer Unterstützung der Vertretung gewählt wird, im Interesse der Funktionsfähigkeit der Verwaltung als Belang von Verfassungsrang hinzunehmen. Doch ihre Gruppe halte an ihrem Antrag fest, denn die moralische Legitimation dieses Wahlausgangs sei nicht gegeben. Der Gewählte hätte diese Wahl gar nicht annehmen dürfen und bisher sei er auch nicht zurückgetreten. Deshalb halte man eine Abwahl r unumgänglich, um verloren gegangenes Vertrauen wieder herzustellen.

 

Ratsherr Blidon merkt an, dass das in Rede stehende Wahlergebnis für Aufruhr gesorgt habe. Die Frage, ob das gerecht sei, könne der Rat nicht beantworten; dies sei auch nicht seine Aufgabe. Vielmehr habe man nach Recht und Gesetz zu handeln. Ratsherr Didschies musste selber entscheiden, ob er eine Wahl annimmt, obwohl er weiß, dass die Mehrheit des Rates nicht hinter ihm steht und ob das für ihn akzeptabel ist.

 

rgermeister Wille erklärt, dass dieser Antrag gestellt worden sei, weil nach der subjektiven Bewertung des Antragstellers die durchgeführte Wahl nicht legitim sei. Dabei habe diese Wahl völlig rechtskonform stattgefunden. Sowohl die städtische Justiziarin als auch das zuständige Landesministerium hätten dies im Nachgang der Wahl bzw. der Sitzung bestätigt. Doch dies interessiere die antragstellende Gruppe nicht. Die Niedersächsische Kommunalverfassung mit den entsprechenden Regelungen zur Durchführung einer Wahl bestehen schon seit vielen Jahren und dieser Passus werde aller voraussichtlich auch nicht geändert, um u. a. mögliche Verhinderungswahlen zu unterbinden und Rechte kleinerer Fraktionen zu schützen. Hier entstehe der Eindruck, dass der Antragsteller die geltende Kommunalverfassung in diesem Punkt nicht anerkennen wolle. Vielmehr schwinge er sich auf ein moralisches Ross, um über legitim oder illegitim bzw. anständig oder nicht anständig zu entscheiden. Doch dies werde nicht klappen. Der Gewählte habe mit der Annahme der Wahl in keiner Weise etwas falsch gemacht. Nicht die Wahl habe das Amt desrgermeisters stark beschädigt, sondern dies sei erst durch diesen Antrag erfolgt mit der Konsequenz, dass ein Ratskollege in aller Öffentlichkeit bloß gestellt wird. Er rate dem Antragsteller, im Interesse der Stadt Celle den Antrag zurückzuziehen, um Recht und Gesetz gelten zu lassen. Sollte dies nicht geschehen, werde die Gruppe CDU/FDP/DIE UNABHÄNGIGEN diesen Antrag ablehnen.

 

Beigeordneter Brammer führt aus, dass es nicht um die Legalität der Wahl gehe, denn die sei zweifellos gegeben. Es gehe hier vielmehr um die Legitimität und da seien juristische Kommentare und Bewertungen eher nachrangig zu betrachten. Es gehe hier um ein ehrenvolles Amt und 43 Ratsmitglieder haben bei einer Wahl zu entscheiden, wie dieses Amt besetzt werden soll. Dies sei die Legitimität, um die es hier gehe. Man rfe den Antragsteller jetzt nicht beschuldigen, dass es nicht zu dieser jetzigen Situation kommen durfte, denn hätte man die Stellen des Ratsvorsitzenden und der drei Bürgermeister/innen im Proporz besetzt und nicht durchgängig mit Mitgliedern der Gruppe CDU/FDP/DIE UNABHÄNGIGEN, dann tte man diese missliche Situation von vornherein verhindern können.

 

Nach dem Abschluss der Aussprache stellt Beigeordnete Uca den Antrag auf geheime Abstimmung. Über diesen Antrag lässt der Ratsvorsitzende abstimmen und er stellt danach fest, dass diesem Antrag lediglich 12 Ratsmitglieder zugestimmt haben; die Mehrheit der Ratsmitglieder habe sich dagegen ausgesprochen. Somit sei dieser Antrag auf geheime Abstimmung abgelehnt worden, da 39 Ratsmitglieder anwesend sind und somit das erforderliche Quorum - wie eingangs ausgeführt nicht erreicht wurde (d. h. mindestens 13 Ja-Stimmen). Nach kurzer Aussprache wird sich darauf verständigt, die Abstimmung zu wiederholen, um das exakte Abstimmungsergebnis zu protokollieren. Nach der erneuten Abstimmung stellt der Ratsvorsitzende fest, dass der Antrag auf geheime Abstimmung mit 12 Ja-Stimmen, 25 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen abgelehnt worden ist.

 

Danach lässt der Ratsvorsitzende über den Antrag Nr. AN/0316/21 der Gruppe für Nachhaltigkeit und Vielfalt "Abberufung des dritten stellvertretenden Bürgermeisters Klaus Didschies" abstimmen. Dieser wird mit 18 Ja-Stimmen, 20 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung mehrheitlich abgelehnt.

 

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Anlagen zur Vorlage