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ALLRIS - Auszug

15.06.2022 - 3 Feststellung der Tagesordnung des öffentlichen ...

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Wortprotokoll

Beigeordneter Ohl beantragt, unter Tagesordnungspunkt 10 den Antrag Nr. AN/0124/22 der Gruppe für Nachhaltigkeit und Vielfalt "Sanierung der Breiten Straße - Ausübung des Vorbehaltsrechts nach § 58 NKomVG durch den Rat der Stadt Celle…“ heute zurückzustellen, da es hierzu noch erheblichen Klärungsbedarf gebe, deren Ergebnisse dann auch in die Beratungen des Rates mit einfließen sollten. Der Antrag solle dann in derchsten Ratssitzung am 07.07.2022 behandelt werden.

 

Ratsfrau Thomsen beantragt, die Einwohnerfragestunde um 15 Minuten zu verlängern, weil heute auch Fragen aus der letzten Ratssitzung, die ursprünglich im Mai geplant war, zur Beantwortung anstünden. Folglich habe man heute quasi Fragen aus zwei Sitzungen zu beantworten und da sei eine Verlängerung der Fragestunde angemessen. Weiterhin stellt sie den Antrag, heute alle Fragen zu beantworten, auch wenn die Fragestellerin oder der Fragesteller nicht anwesend sind, denn § 17 der Geschäftsordnung (GO) sehe keine Anwesenheitspflicht in der Sitzung vor. Der Ratsvorsitzende gibt dazu an, dass gemäß § 17 GO der Ratsvorsitzende die Einwohnerfragestunde leitet. Er werde heute so verfahren, wie es in den letzten Sitzungen gängige Praxis gewesen ist. Eine Verlängerung der Fragestunde sei grds. möglich, doch dies werde er später nach entsprechender Sachlage entscheiden; dies müsse nicht beantragt werden.

 

Beigeordneter Brammer beantragt, unter Tagesordnungspunkt 10 den Antrag Nr. AN/0089/22 der SPD-Fraktion "Rückholung der Entscheidung über die Ausbauvarianten 1 oder 2 für die Breite Straße in den Rat der Stadt Celle" zurückzustellen, da zum einen noch rechtlicher Klärungsbedarf bestünde und zum anderen sich der Ortsrat Neuenhäusen noch mit dieser Thematik befassen werde. Die Zeitspanne bis zur nächsten Ratssitzung im Juli d. J. sei vertretbar. Die Nachfrage des Ratsvorsitzenden, ob mit „Zurückstellen“ das „Absetzen von der Tagesordnung“ gemeint sei, bejaht Beigeordneter Brammer.

 

Ratsherr Dr. Hörstmann erklärt, dass eine Absetzung der Anträge nicht erforderlich sei, da insbesondere die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf eine schnelle Entscheidung gedrungen habe. Man sollte dieses Thema heute abschließen, damit die Planungen für die Sanierung Neuenhäusens weiter vorangehen. Im Übrigen habe der Ortsrat Neuenhäusen kürzlich getagt, da hätte man diese Thematik schon beraten können.

 

Als der Ratsvorsitzende über die Vertagung der in Rede stehenden Anträge abstimmen lassen will, gibt es Nachfragen aus dem Rat, ob es sich nun um einen Geschäftsordnungsantrag gemäß § 8 Abs. 1 c GO (= Vertagung) oder um ein Zurückziehen von Anträgen gemäß § 9 GO handelt. Der Ratsvorsitzende informiert, dass zu Beginn einer Ratssitzung der Rat über die Tagesordnung zu befinden habe. Entweder er stellt diese per Beschluss fest oder es wird entschieden, dass z. B. ein TOP abgesetzt wird mit dem Ziel, ihn zu einem späteren Zeitpunkt zu behandeln.

 

Beigeordneter Brammerhrt aus, dass es seines Erachtens keiner Abstimmung bedürfe, wenn der Antragsteller seinen Antrag zurückzieht.

 

Beigeordneter Ohl erklärt, dass er seinen Antrag zurückzieht mit dem Ziel, ihn in einer späteren Sitzung wieder auf die Tagesordnung zu bringen. Als der Ratsvorsitzende darauf hinweist, dass bei einem Zurückziehen der Antrag dann erledigt sei und nicht wieder auf die Tagesordnung einer späteren Sitzung kommen könne, entgegnet Ratsherr Dr. Rodenwaldt, dass der Antrag doch noch gar nicht in der Sache behandelt worden sei, so dass man ihn jederzeit zurückziehen und später wieder einbringen könne. Man sei ja schließlich nicht in Russland. Der Ratsvorsitzende weist darauf, dass er diesen letzten Zwischenruf gehört habe und er sich vorbehält, Ratsherrn Dr. Rodenwaldt beim nächsten Mal zur Ordnung zu rufen. Ratsherr Schoeps schließt sich den Ausführungen des Ratsherrn Dr. Rodenwaldt zur Verfahrensweise mit Fraktionsanträgen an.

 

Der Oberbürgermeister weist darauf hin, dass bei einem Verschieben bzw. Vertagen in die nächste Ratssitzung eine Abstimmung des Rates erforderlich sei, da es sich um einen GO-Antrag handelt. Wenn ein Antrag zurückgezogen wird, bedürfe es keiner Abstimmung und der Antragre damit erledigt.

 

Auf Nachfrage des Ratsvorsitzenden erklärt Beigeordneter Brammer, dass sein Antrag von der Tagesordnung genommen und in der Ratssitzung am 07.07.2022 behandelt werden soll, d. h. der Antrag wäre zu vertagen. Beigeordneter Ohl trägt vor, dass er seinen Antrag zurückzieht. Aus der Mitte des Rates wird eine Sitzungsunterbrechung beantragt, diesem Wunsch kommt der Ratsvorsitzende nach.  

 

In der Zeit von 17:18 bis 17:28 wird die Sitzung unterbrochen.

 

Nach Wiederaufnahme der Sitzung werden folgende Erklärungen abgegeben:

 

Ratsfrau Thomsen: „Wie ziehen unseren Antrag zurück.“

 

Beigeordneter Brammer: „Wie ziehen unseren Antrag zurück.“

 

Der Ratsvorsitzende gibt dazu an, dass damit der Antrag Nr. AN/0124/22 der Gruppe für Nachhaltigkeit und Vielfalt und der Antrag Nr. AN/0089/22 der SPD-Fraktion (siehe TOP 10) von der heutigen Tagesordnung herunter sind.

 

Abschließend wird die geänderte Tagesordnung für den öffentlichen Teil vom Rat einstimmig bestätigt.