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ALLRIS - Auszug

15.06.2022 - 8 Bebauungsplan Nr. 169 Sch der Stadt Celle "Arro...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Ratsherr Rentsch trägt vor, dass die SPD-Fraktion diesen Prozess positiv begleiten werde. Es sei jedoch auffällig, dass im Bereich Scheuen häppchenweise die Baugebiete entwickelt werden. Die Erstellung eines ganzheitlichen Konzeptes wäre besser gewesen, u. a. im Hinblick auf den Klima-in-Not-Beschluss. Für den Bereich Scheuen dürfe es keine weiteren großflächigen Planverfahren geben. Diesbezüglich habe die Verwaltung signalisiert, dass nach dem Abschluss dieses Verfahrens zunächst weitere großflächige Wohnbaulandentwicklungen im Ortsteil Scheuen nicht vorgesehen seien. Die SPD-Fraktion werde dies im Blick behalten.

 

Ratsherr Fuchs berichtet, dass er vor längerer Zeit von den Scheuener Bürgerinnen und Bürgern angesprochen worden sei, dass es mit der Wohnbaulandentwicklung in Scheuen nicht vorangehe. Dieser Impuls habe dazu geführt, dass entsprechend Grundstücke und ein Investor eingeworben werden konnten, um neue und attraktive Wohnbauflächen auszuweisen. Das letzte Vorhaben sei sehr gut angekommen, doch es habe sich schnell gezeigt, dass es noch weitere Bedarfe gibt. Das jetzt anstehende Planungsvorhaben mit rd. 16 Grundstücken sei für diesen Ortsteil verträglich. Die CDU-Fraktion werde hier zustimmen.

 

Beigeordneter Ohl betont, dass man das erste Vorhaben in Scheuen mitgetragen hat, da man die Bedarfe in diesem Ortsteil gesehen habe (auch wenn dieses Areal in einem Wasserschutzgebiet liegt). Jetzt stünde der nächste Planungsschritt an und hier könne man nicht mehr zustimmen, denn es werde das Verfahren nach § 13 b BauGB (beschleunigtes Verfahren im Außenbereich) gewählt, obwohl das Plangebiet rd. 1,4 ha beträgt (Obergrenze der Grundfläche = 1 ha). Dieser Dissens müsse noch geklärt werden. Weiterhin sind in der Verwaltungsvorlage keine finanziellen Auswirkungen dargestellt. Da frage er sich, wo der Mehrwert dieser Investition bleibt, denn bei dem Vorhaben Tiny-Houses werde die Stadt eine beträchtliche Einnahme generieren. Aus den o. g. Gründen stellt Beigeordneter Ohl folgende Anträge:

 

1)      Wechsel vom beschleunigten zum regulären Verfahren nach § 13 BauGB.

 

2)      Wechsel des Vorhabenträgers, d. h. Planung und Durchführung werden von der Stadt Celle selbst vorgenommen, um entsprechende Einnahmen für den städtischen Haushalt zu generieren.  

 

Ratsherr Trenkenschu erklärt, dass die AfD-Fraktion diesem Vorhaben zustimmen werde. Mit dem Klima-in-Not-Beschluss könne man die ganze Stadtentwicklung lahmlegen, dies dürfe nicht sein. Man freue sich auf die neuen Einwohnerinnen und Einwohner in Scheuen.

 

Beigeordneter Brammer signalisiert Zustimmung seitens der SPD-Fraktion, denn im nördlichen Bereich sollte man die Dorf- und Siedlungsgemeinschaften erhalten. Deshalb sei eine sanfte Entwicklung angemessen und notwendig. Es gebe Nachfragen vieler junger Familien, die in Scheuen verwurzelt sind. Er dankt allen Beteiligten, die dieses Vorhaben positiv vorangetrieben haben.    

 

Ratsherr Dr. Hörstmann hebt hervor, dass jedes neue Baugebiet im Interesse des Rates sein müsse, denn das bedeutet, dass viele Menschen langfristig in Celle bleiben. Die in Rede stehende Salamitaktik sei manchmal erforderlich, um gewisse Nachfragen sukzessive zu bedienen und diesbezüglich die Planungen regelmäßig anzupassen. Der Klimaschutz sei sicherlich wichtig, doch dieser müsse stets in einem ausgewogenen Verhältnis zu den Menschen stehen, denn es sind die Menschen, die diese Stadt ausmachen.

 

Ratsvorsitzender Falkenhagen weist darauf hin, dass heute der Aufstellungsbeschluss gefasst werden solle, d. h. man befindet sich am Anfang des B-Plan-Verfahrens. Deshalb könne man den Antrag unter Ziffer 1 (Wechsel vom beschleunigten zum regulären Verfahren nach § 13 BauGB) auch später im zuständigen Fachausschuss zur Beratung einbringen. Nach kurzer Aussprache erklärt jedoch der Antragsteller, dass er an seinem Antrag festhält und heute darüber abgestimmt werden soll. Auf Nachfrage erklärt er weiterhin, dass er den Antrag unter Ziffer 2 (Wechsel des Vorhabenträgers) zurückzieht.

 

Danach stellt der Ratsvorsitzende folgenden Antrag zur Abstimmung:

 

Wechsel vom beschleunigten zum regulären Verfahren nach § 13 BauGB“.

 

Dieser Antrag wird mehrheitlich abgelehnt.

 

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Abschließend entscheidet der Rat einstimmig wie folgt:

 

Die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 169 Sch der Stadt Celle „Arrondierung Schnuckendrift/Am Stellhorn“ im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB wird beschlossen (§ 2 Abs. 1 BauGB).

 

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Anlagen zur Vorlage