15.06.2022 - 11.1 Antrag der Gruppe für Nachhaltigkeit und Vielfa...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Celle
- Gremium:
- Rat der Stadt Celle
- Datum:
- Mi., 15.06.2022
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Dezernat III
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Die Verwaltung trägt anhand eines Schaubildes (siehe Anlage) ausführlich zu der in Rede stehenden Thematik vor. Die Antworten zu den vier Fragen werden wie folgt zusammengefasst:
- Anhand welcher konkreten Berechnungen oder sonstiger Annahmen haben sich die Stadtverwaltung und ihre Baumschutzexpert*innen, Verkehrsplaner*innen und Tiefbauingenieur*innen für die Variante 2 entschieden? Eine vollständige Übersicht mit den Vergleichen beider Varianten genügt als Antwort.
Kosten können in der Vorentwurfsphase nur überschlägig ermittelt werden. Allerdings ist der Mehraufwand für die baumerhaltende Variante 1 aufgrund von Erfahrungswerten geschätzt worden (sowohl vom Planungsbüro als auch von der Fachverwaltung). Allein für die Kanalarbeiten liege dieser Mehraufwand bei über 1 Mio. Euro. Darüber hinaus gibt es aber auch weitere Gründe, weshalb sich die Verwaltung für die Variante 2 entschieden hat (weitere Ausführungen dazu siehe Antwort zur Frage 2).
- Wie sieht die aktuelle und überarbeitete Version der Variante 2 aus? Entwurfsplanung mit kurzen Erläuterungen genügen.
Die Variante 2 ist die Version, die aus Sicht der Verwaltung zukunftsträchtig ist und die die Anforderungen an eine neue Planung erfüllt. Dies begründet sich wie folgt:
- Die alten Bäume stehen sehr nah an den Hausfassaden; die neuen Bäume sollen weiter in den Straßenraum hineingezogen werden. Dadurch werde der Alleecharakter erhalten bzw. im Vergleich zur heutigen Situation auch verbessert.
- Das Schwammstadt-Prinzip werde den neuen Bäumen zugutekommen, denn es verschafft den Wurzeln mehr Raum und verbessert die Versickerung von Regenwasser. Derzeit gebe es eine Entwurfsplanung, die genaue Planung folge später. Weitere Ausführungen dazu sind den Antworten bei den Einwohnerfragen zu entnehmen.
- Wenn ein Teil der Bäume stehen bleiben würde, gebe es einen sehr inhomogenen Zustand, der einem Alleecharakter nicht entspreche. Seites der Verwaltung seien die Merkmale für eine Allee: eine Baumart gleichen Alters in einer Reihe auf beiden Seiten.
- Der Wurzelraum könne so ausgearbeitet werden, dass die angrenzende Bausubstanz nicht mehr geschädigt wird.
- Es sollen wieder Linden angepflanzt werden (die genaue Auswahl der Sorte erfolgt später).
- Die Stadt hat kürzlich auf der Allerinsel (Alteichenhain vor dem ehemaligen Haus der Jugend) mit allen technischen Mitteln und unter größtem Kostenaufwand Bäume erhalten, deren Lebenserwartung teilweise auch mit 10 bis 15 Jahren angeben wurde. Ist dort nicht damit gegen den Grundsatz des "guten Verwalters von Steuergeldern" verstoßen worden und wer waren die für die dortigen veranlassten Arbeiten Verantwortliche?
Die Verwaltung führt aus, dass die stehengebliebenen Bäume in der Hafenstraße quasi „Gnadenbrotbäume“ sind, die bereits stark vorgeschädigt waren. Viele Beteiligte und externe Gutachter haben ihre Stellungnahmen dazu abgegeben. Die letzte Entscheidung für den Erhalt der Bäume habe der damalige Stadtbaurat getroffen. Man hätte auch durchaus mehr Bäume fällen können, denn spätestens in drei bis vier Jahren werden weitere Baumfällungen notwendig sein, um der Verkehrssicherungspflicht nachzukommen.
- Auf welcher Höhe liegt im Planungsgebiet der tatsächliche Grundwasserspiegel und welchen Schwankungsbereich weist dieser auf? Wie erklären sich die Fachexpert*innen, dass die Bäume trotz der "Grundwasserferne" Jahrzehnte überleben konnten und viele dies nach dem Baumgutachten wohl auch noch länger als 10 bis 15 Jahre tun werden?
Der Grundwasserspiegel liege im Mittel bei 2,70m unter der Geländeoberkante (GOK), d. h. die Linden kommen an das Grundwasser nicht heran. Die Schwankungsbreite sei durchaus erheblich:
- ca. 1m unter der GOK bis 3,8m unter der GOK je nach Jahreszeit und Niederschlägen (Anm.: bis ca. 1m kommen die Linden an das Wasser heran).
Die Bäume sind somit hauptsächlich auf das Oberflächenwasser angewiesen oder schicken ihre Wurzeln in die Hausanschlusskanäle, denn dort gibt es neben Wasser auch noch Nährstoffe. Durch das Schwammstadt-Prinzip solle das Wasserproblem behoben werden.
Die Wasserverfügbarkeit sei aber nicht das einzige Probleme für die Bäume; u. a. seien dies auch Eingriffe durch Baumaßnahmen, Verdichtung des Bodens durch parkende Fahrzeuge und die Salzfracht im Winter.
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Ratsfrau Thomsen stellt folgende Zusatzfrage:
„Nach Auffassung des Antragstellers stelle das Fällen der Bäume einen Eingriff in das Kulturdenkmal dar. Die vorhandenen Linden seien Teil dieses Denkmals, sie dürften zwar einzeln ersetzt werden, jedoch nicht komplett gefällt werden. Laut Auskunft der Verwaltung stehe nur der Alleecharakter unter Denkmalschutz, d. h. wenn alle Bäume gefällt und Ersatzpflanzungen vorgenommen werden, läge kein Verstoß gegen den Denkmalschutz vor. Ist denn die Kommune befugt, eine Gesamtentnahme der Linden vorzunehmen?“
Die Verwaltung bejaht diese Frage, denn die Stadt Celle sei selbst als Untere Denkmalschutzbehörde zuständig. Diese habe erklärt, dass die Allee zu erhalten bzw. zu erneuern ist, wenn die Variante 2 umgesetzt wird.
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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105,6 kB
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Anlagen
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