13.10.2022 - 19 Antrag der Gruppe für Nachhaltigkeit und Vielfa...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 19
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Celle
- Gremium:
- Rat der Stadt Celle
- Datum:
- Do., 13.10.2022
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Verkehr
- Beschluss:
- abgelehnt
Wortprotokoll
Ratsherr Rentsch führt aus, dass dieses Thema schon lange beraten werde und es viele Differenzen gegeben habe. Eine Übereinkunft sei kaum absehbar gewesen. Doch Ratsfrau Schrader sei am Ball geblieben und vermittelte hier, um einen Kompromiss zu finden. Er betont, dass es immer noch doppelt so viele Rodungen wie Neuanpflanzungen gebe. Die Jungbäume könnten nicht so viel leisten wie alte Bäume. Deshalb müsse der Schutz des Bestandes an erster Stelle stehen; die Aufforstung könne nur die zweite Wahl sein. Die Unterstützung der Bürger bei der Pflege sollte beibehalten werden; diesbezüglich werde seine Fraktion noch einen Antrag zum Haushalt einbringen. Ein umfassender Bußgeldkatalog sei nicht gewollt. Er bittet um Zustimmung zu der vorliegenden Baumschutzsatzung.
Ratsfrau Schrader erklärt, dass seit ca. zwei Jahren diese Thematik diskutiert werde; in dieser Zeit seien schon viele Bäume im Stadtgebiet verschwunden bzw. werden noch verschwinden, insbesondere im Rahmen städtischer Baumaßnahmen. Aber auch auf privatem Gelände seien viele Bäume gefällt worden. Es seien von den Fraktionen diverse Anträge eingegangen, die Neuanpflanzungen vorsehen; dabei sei es viel wichtiger, die vorhandenen Bäume zu erhalten. Viele Eigentümer wollen ihre Bäume auf dem Grundstück behalten, weil sie die Vorteile schätzen (außer Laub). Deshalb sollten die Eigentümer bei der Pflege weiterhin unterstützt werden. Sicherlich sei die Umsetzung der neuen Satzung anfangs mit viel Arbeit verbunden, aber das werde sich in zwei bis drei Jahren eingespielt haben. Viele Ratsmitglieder hätten ihr in der Vergangenheit im Vertrauen mitgeteilt, dass sie eigentlich Recht habe, aber ihre Fraktion anders verfahren würde. Deshalb beantragt sie die geheime Abstimmung, damit alle Mandatsträger heute frei entscheiden können. Sie bittet um Zustimmung zur neuen Baumschutzsatzung.
Ratsherr Trenkenschu gibt an, dass seine Fraktion dieser neuen Satzung nicht zustimmen werde, denn Kosten in Höhe von rd. 200.000 Euro pro Jahr seien nicht vertretbar. Im privaten Bereich sehe er keine größeren Probleme mit den vorhandenen Bäumen. Man sollte hier die Bürger/innen nicht weiter belasten und vor allem keine Steuergelder verschwenden.
Ratsherr Dr. Hörstmann berichtet, dass seine Fraktion den Klimaschutz durchaus im Blick habe. Der Umweltschutz sei kein Alleinstellungsmerkmal der Grünen mehr. Die vorhandene Vegetationsschutzsatzung sei ausreichend und sollte ggf. marginal geändert werden. Aber jetzt wollen die Grünen und allen voran die Oberbaumschutzpolizistin Abenhausen ihre Ideologie zum alltäglichen Gebrauch machen. Doch das lehne man ab, denn es müssten zur Umsetzung der neuen Satzung mindestens zwei neue Beschäftigte eingeplant werden. Zudem sei der vorgesehene Bußgeldkatalog immer noch zu hoch. Man habe es hier mal wieder mit einer Scheuklappenpolitik zu tun. Bestes Beispiel dafür sei die derzeitige Situation an der Aller, denn da habe man sich seinerzeit für ein NSG und nicht für ein LSG – wie von den UNABHÄNGIGEN favorisiert – entschieden. Folglich habe man sich dermaßen eingeengt, so dass kaum noch Handlungsspielraum besteht. Er müsse feststellen, dass Dogmen einen nicht weiterbringen. Vielmehr seien Umwelt- und Klimaschutz mit Augenmaß gefragt und man baue auf die Einsicht der Bürger/innen, denn der Umweltschutzgedanke habe sich in den letzten Jahren bei vielen manifestiert. Wenn Bauplätze ausgewiesen werden, sei es manchmal unerlässlich, auch Bäume zu fällen. Dafür werden Neuanpflanzungen durchgeführt, u. a. hätten die Stadtwerke Celle alleine im Jahr 2021 rd. 20.000 neue Bäume gepflanzt. Für ein Wachstum der Stadt seien weitere Flächen erforderlich, um dieses Ziel zu erreichen. Der Blick auf Baulücken und entsprechender Nachverdichtung solle dabei nicht zu kurz kommen. Man dürfe nicht nur auf die Bäume schauen, sondern der Blick muss weit gefasst werden, um den Bürgern eine Perspektive bieten zu können.
Bürgermeister Didschies merkt zu den Ausführungen von Ratsfrau Schrader an, dass die CDU-Fraktion ihren Antrag auf Baumpflanzungen zurückgezogen, aber gleichzeitig einen neuen Antrag der Gruppe CDU/FDP/DIE UNABHÄNGIGEN angekündigt habe. Bezgl. seines Vorredners Dr. Hörstmann ergänzt er, dass in den ersten drei Monaten der Amtszeit der neuen Ortsbürgermeisterin von Klein Hehlen mehr Bäume gefällt worden seien als in seiner fast 25jährigen Amtszeit als Ortsbürgermeister. Grund für die damalige großflächige Abholzaktion sei gewesen, dass die Verwaltung es leid sei, wenn um jeden Baum solch ein Zirkus gemacht werde. Folglich sei von der üblichen Praxis, sukzessive auszudünnen und aufzuforsten, abgewichen worden. Weiterhin erklärt er, dass die CDU-Fraktion gegen die neue Baumschutzsatzung stimmen werde. Seit 2019 habe es im Laufe der Beratungen viele Konflikte und kontroverse Diskussionen gegeben. Diverse Fraktionsanträge seien dazu eingebracht worden. Seitens der Verwaltung sei empfohlen worden, an der aktuellen bewährten Vegetationsschutzsatzung festzuhalten und sie nur in Teilen zu aktualisieren. Leider kam dieser Vorschlag nicht zur Abstimmung. Somit gilt seit 2015 die aktuelle Vegetationsschutzsatzung, die heute durch eine weichgespülte Baumschutzsatzung ersetzt werden soll. Auch wenn viele Positionen darin schon verändert worden sind (u. a. Höhe des Bußgeldes, Baumumfang), werde auch der jetzt vorliegende Kompromiss keine breite Zustimmung finden. Der Hinweis des Beigeordneten Ohl, die jetzige Fassung erstmal durch den Rat zu bekommen und dann später nachzubessern, sei nicht tragbar und erinnere mehr an einen orientalischen Basar als an solide Ratsarbeit. Die neuen Regelungen würden zusätzliche Finanzmittel erforderlich machen, die den städtischen Haushalt zusätzlich belasten (insbesondere durch Personalkosten, die derzeitig nicht bezifferbar seien). Folglich dürfe der Rat heute max. einen Vorbehaltsbeschluss fassen, weil die finanziellen Auswirkungen erst im Rahmen der Beratungen für den Haushalt 2023 dezidiert feststehen würden. Die neue Satzung dürfe somit erst später Inkrafttreten. Ebenfalls stimme nachdenklich, dass die Verwaltung jederzeit Grundstücke betreten dürfe, um Kontrollen durchzuführen. Die CDU-Fraktion stehe zum Ratsbeschluss „Klima in Not“, doch man sehe auch andere Notwendigkeiten (u. a. eine sparsame Haushaltsführung). Sie werde diese neue Baumschutzsatzung geschlossen ablehnen und favorisiert vielmehr den Vorschlag der Verwaltung, die vorhandene Vegetationsschutzsatzung sukzessive anzupassen.
Beigeordneter Brammer führt zu den von Ratsherrn Trenkenschu erwähnten Mehrkosten von rd. 200.000 Euro aus, dass es den Klimaschutz nicht umsonst gebe; dies sei vielmehr erst der Anfang. Dabei sei es immer noch am günstigsten und nachhaltigsten, die vorhandenen Bäume zu schützen bzw. den Status Quo zu fördern. Bezüglich der Ideologie und der Dogmen, die von Ratsherrn Dr. Hörstmann genannt wurden, merkt er an, dass dies u. a. etwas mit Vernunft zu tun habe, d. h. wenn man etwas möchte, was gut ist, dann sollte man mit gutem Beispiel vorangehen. Sicherlich müsse eine Stadt wachsen, doch eine moderne Stadtentwicklung müsse es auch hinbekommen, vorhandene Bäume zu integrieren. Das wäre nicht nur vernünftig, sondern auch intelligent. Zu der Kompetenz der Ortsbürgermeister/innen, auf die vorhin Bürgermeister Didschies Bezug genommen hat, führt er aus, dass ihm nicht bekannt sei, dass die Ortsräte über das Fällen von Bäumen entscheiden.
Beigeordneter Ohl weist darauf hin, dass der § 17 Abs. 3 Bundesnaturschutzgesetz auch in Niedersachsen anzuwenden sei. Danach sei ab dem 01.01.2022 für einen Eingriff, der nicht von einer Behörde durchgeführt wird und der keiner behördlichen Zulassung oder Anzeige nach anderen Rechtsvorschriften bedarf, eine Genehmigung der für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörde erforderlich. Dies gelte u. a. auch für Bäume im eigenen Garten. Auch Fällungen in der Schnittsaison können einen Eingriff darstellen, wenn u. a. der Stammumfang bei einzelnen Bäumen mind. 50 cm beträgt. Man dürfe also nicht so tun, dass ohne eine Baumschutzsatzung frei gesägt werden könne; diese Zeiten seien vorbei. Die Argumentation, man schützt Bäume durch Eigenverantwortung und nicht durch eine Satzung, dies sei für ihn nicht nachvollziehbar. Laut Auskunft der Verwaltung werden pro Jahr ca. 100 Anträge auf Baumfällungen gestellt und grds. genehmigt; dies sei auch bei einer Baumschutzsatzung kein Problem, denn meistens handele es sich um Nadelgehölze/Tannen, die unter der großen Trockenheit gelitten hätten. Bezüglich der Kosten merkt er an, dass auch für die Umsetzung des Bundesrechts personelle Verstärkung erforderlich sei; diese Kosten fielen nicht allein durch eine neue Baumschutzsatzung an. Mit einer eigenen Baumschutzsatzung habe man die Chance, selbst ins Handeln zu kommen, die für die Stadt passgenau wird. Ansonsten lasse man in diesem Bereich der Unteren Naturschutzbehörde freie Hand und das könne ja wohl nicht gewollt sein. Klimaschutz mit Augenmaß werde sowieso kommen. Er halte an der vorliegenden Baumschutzsatzung fest und im Übrigen sei es auch erforderlich, die aktuelle Vegetationsschutzsatzung an das geltende Bundesrecht anzupassen.
Beigeordneter Dr. Bischoff gibt an, dass Emotionen bei politischen Themen kein guter Ratgeber seien. Die Verfechter der neuen Satzung gingen erstmal von Misstrauen aus und wollen die Bürger gängeln und ihnen Strafen androhen. Alle seien sich einig, die Bäume zu schützen, doch dies müsse nicht so detailliert geregelt werden. Vielmehr sollte man sich Spielräume erhalten. Man müsse dem Bürger Vertrauen entgegenbringen und mehr Aufklärung betreiben. Wenn der Baumschutz schon im Gesetz und Landesverordnungen geregelt ist, warum dann noch weitere Regelwerke schaffen. Die hier gezeigte Baumschutzinitiative sei eher eine Baumvernichtungsinitiative. Wenn in den Ortsteilen nachverdichtet werden soll, um keinen Flächenfraß zu betreiben, dann müsse ggf. auch mal ein Baum gefällt werden. Da wären langwierige Genehmigungsverfahren mehr als hinderlich.
Ratsfrau Thomsen weist darauf hin, dass Ratsherr Dr. Hörstmann schon seit vielen Jahren die Grünen als sog. Verbotspartei tituliere. Das in Rede stehende Vertrauen funktioniere aber leider nicht in allen Bereichen, so dass manchmal auch eine gewisse Ordnungspolitik erforderlich sei. Das habe nichts mit Gängelei der Bürger zu tun. Bezüglich des Klima-in-Not-Beschlusses würden viele A, aber nicht B sagen, d. h. es reiche eben nicht, regelmäßig Bäume nachzupflanzen, sondern man müsse vorrangig alte Bäume erhalten. Man müsse die Bäume quasi als Juwelen betrachten und da sei die neue Baumschutzsatzung eine gute Handreichung für die Fachverwaltung. Schutz und Pflege der Bäume seien das oberste Ziel und nicht das Fällen von Bäumen. Nur so könne eine Kommune nachhaltig agieren. Sie bittet um Zustimmung zur neuen Baumschutzsatzung.
Ratsherr Zobel erklärt, dass seinerzeit die Mustersatzung des Deutschen Städtetages Basis für die neue Baumschutzsatzung gewesen sei; dies sei kein Hirngespinst der Grünen gewesen. Diese Regeln, die schon in vielen andern Kommunen gelten, sollen auch in Celle Geltung haben; aber dies scheinen viele Ratsmitglieder nicht zu wollen. Weiterhin hätten sich viele Redner auf die Verantwortung der Bürger bezogen; doch anhand der Schottergärten, die gesetzlich verboten sind, sei ja zu sehen, dass dies in der Praxis bzw. in der Umsetzung nicht funktioniert. Dies dürfe so nicht hingenommen werden und hier müsse nun endlich etwas passieren.
Nach dem Abschluss der Aussprache lässt der Ratsvorsitzende über den Antrag von Ratsfrau Schrader auf geheime Abstimmung abstimmen. Dieser Antrag wird mehrheitlich abgelehnt.
Anlagen zur Vorlage
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