13.10.2022 - 16 Resolution zur Gewährleistung der Umsetzung des...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 16
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Celle
- Gremium:
- Rat der Stadt Celle
- Datum:
- Do., 13.10.2022
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 40 Schulen
- Ziele:
- Sicherung und Schaffung von eigenen kommunalen Strukturen für lebenslanges Lernen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Ratsfrau Thomsen führt aus, dass diese Resolution wichtig sei, denn hier bestehe dringender Handlungsbedarf, damit die Kommunen Planungssicherheit haben. Die Umsetzung des in Rede stehenden Rechtsanspruchs müsse auf einem sicheren Fundament basieren. Bei der Resolution allein dürfe es jedoch nicht bleiben, denn durch Veränderungen in der Arbeitswelt steige die Nachfrage nach Ganztagsplätzen stetig an. Doch neben der Quantität rücke auch die Qualität der Ausgestaltung immer mehr in den Fokus, denn Ziel müsse sein, die Ganztagsbetreuung qualitativ auf ein anderes Niveau zu heben. Die Kinder sollen nicht nur beaufsichtigt, sondern auch bestmöglich gefördert werden. Kinder sollen ab 2026 ein Recht auf eine sehr gute Schule, Bildung und Erziehung haben. Es müsse diesbezüglich ein Modernisierungsprozess in Gang gesetzt werden; hier böte es sich an, den vor vier Jahren ins Leben gerufenen runden Tisch wieder aufleben zu lassen (durch Corona usw. kam es hier zu einem Break), um u. a. Qualitätsstandards zu definieren. Die Nöte der Eltern und in den Familien seien offensichtlich und werden immer deutlicher artikuliert (u. a. im Stadtelternrat). In der letzten Sitzung des zuständigen Fachausschusses sei ein Appell an die Verwaltung gerichtet worden, diesen Prozess zügig in Gang zu setzen. Auch heute wolle sie diesen Forderungen wie folgt Nachdruck verleihen:
a) Bitte bringen Sie diese Resolution auf den Weg.
b) Bitte starten Sie den Prozess i. S. runder Tisch mit dem Ziel, im Jahr 2023 erste Ergebnisse zu präsentieren.
Abschließend betont Ratsfrau Thomsen, dass die Kinder unsere Zukunft sind; das sollte jedem bewusst sein. Sie bittet um Zustimmung zur vorliegenden Resolution.
Danach beschließt der Rat mehrheitlich bei einer Gegenstimme folgende Resolution zur Gewährleistung der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter:
Die Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter ab dem Schuljahr 2026/2027 ist bildungspolitisch eine große Herausforderung für Land und Kommunen. Auch die Stadt Celle möchte diesem Anspruch gerecht werden. Mit großer Sorge blicken wir dabei aber auf die immer kürzer werdende verbleibende Zeit, die bis zur Einführung des Rechtsanspruchs noch zur Verfügung steht. Seit der Beschlussfassung auf Bundesebene im September 2021 warten wir auf Aussagen des Landes zur Ausgestaltung des Rechtsanspruchs in Niedersachsen. Dabei ist der Vorlauf, den das Land bei der Entscheidungsfindung auf Bundesebene hatte, nicht berücksichtigt.
Der aktuelle Stillstand in der Landespolitik und die fehlende klare Positionierung seitens des Landes für eine Ausgestaltung des Rechtsanspruchs im Rahmen der Ganztagsschule macht es uns als kommunaler Schulträger unmöglich, entsprechende Vorbereitungen zu treffen und mit den Planungen zu beginnen. Dabei stellen wir uns insbesondere folgende Fragen:
Wann wird es landesseitig eine inhaltliche Festlegung zur Umsetzung des Rechtsanspruchs in Niedersachsen geben?
Ist sichergestellt, dass der Rechtsanspruch im Rahmen der Ganztagsschule umgesetzt werden soll? Wird der in 2014 im Rahmen der Offensiven Ganztagsschule eingeschlagene niedersächsische Weg fortgeführt?
Oder denkt das Land doch noch über den Ausbau von Horten nach?
Was müssen wir als Kommunen ausbauen: Schulen oder Horte?
Wann werden die nächsten Förderrichtlinien für den Investitionsausbau veröffentlicht?
Erhalten die Kommunen bei der vorgenannten Förderung dieses Mal ausreichend Zeit für die Umsetzung von großen Baumaßnahmen?
Stellt das Land zusätzliche Fördermittel für den investiven Ausbau zur Verfügung?
Die Klärung dieser Fragestellungen, die uns als Kommune vor große Herausforderungen stellt und die mit einem großen finanziellen und personellen Ressourcenaufwand verbunden sind, ist für uns Grundvoraussetzung zur Umsetzung der Erfüllung des Rechtsanspruchs.
Die Stadt Celle unterstützt die Umsetzung des Rechtsanspruchs für die Betreuung von Grundschulkindern ab dem Schuljahr 2026/2027 und ist bereit, ihren Beitrag zur Umsetzung des Rechtsanspruchs zu leisten. Für den Erfolg der Umsetzung des Rechtsanspruchs ist auch die Einbeziehung aller beteiligten Akteure vor Ort notwendig. Nur so können vor Ort akzeptierte und anerkannte Bedingungen für die Umsetzung des Rechtsanspruchs geschaffen werden.
Schließlich bedürfen Baumaßnahmen und Strukturveränderungen dieser Größenordnung eines erheblichen zeitlichen Vorlaufs. Wir stehen aktuell vor der großen Herausforderung, mit den konkreten Planungen zu beginnen. Gleichzeitig sind uns die Rahmenbedingungen nicht bekannt. Wir fordern daher das Land auf, endlich Klarheit zu schaffen und den Kommunen den Beginn konkreter Planungen zu ermöglichen!
