22.11.2022 - 4 Haushalt 2023 Stadtentwässerung Celle
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Datum:
- Di., 22.11.2022
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 68 Eigenbetrieb Stadtentwässerung Celle
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Martin trägt anhand der Anlage 2 die wichtigsten Positionen zum Haushalt 2023 vor.
Herr Martin beginnt mit dem Ergebnishaushalt und dem Hinweis, dass das Rechnungsergebnis für 2021 noch vorläufig ist, da der Jahresabschluss 2021 noch nicht vorliegt.
Weiterhin bittet Herr Martin um Beachtung, dass die Auflösungserträge aus Sonderposten nur als Ertrag im Ergebnishaushalt erscheinen, nicht aber als Einzahlung im Finanzhaushalt. Daher ergibt sich eine Differenz zwischen den Summen der Erträge im Ergebnishaushalt und der Einzahlungen im Finanzhaushalt.
Das Ausschussmitglied Herr Rentsch bittet um die Auskunft, wo genau die Erschließungsbeiträge für den Kanalbau des Neubaugebietes Im Tale in der Aufstellung zu finden sind.
Dazu erklärt Herr Hanstein, dass dieses an anderer Stelle im Finanzhaushalt, dargestellt sei. Es werde an richtiger Stelle im Vortrag nochmal darauf eingegangen werden.
In diesem Zusammenhang erörtert Herr Hanstein, dass sich die Kosten für den Kanalanschluss in einem Flächenbeitrag pro m² Grundstücksfläche und dem Beitrag für den Hausanschluss aufteilen. Diese Veranschlagung der Beiträge würde derzeit mit deutlich geringerer Höhe erfolgen, als zur Deckung der Investitionen erforderlich wäre. Im Gegensatz dazu würden beim Straßenbau über die Straßenbaubeiträge nahezu 90 % der Investitionskosten gedeckt werden.
Im Nachgang zur Ausschusssitzung richtet Ausschussmitglied Herr Rentsch noch zwei ergänzende Fragestellungen zu diesem Thema an Stadtbaurätin Frau Kuhls.
- Inwieweit wird die Herstellung und Erneuerung von Schmutzwasser- und Regenwasserkanälen bei der Ermittlung der Beiträge berücksichtigt?
- Wieviel von diesen Beträgen, ca. in %, wird an die Städtentwässerung Celle weitergegeben?“
Zur Information aller Ausschussmitglieder wird das Protokoll an dieser Stelle um die Beantwortung der Fragen (Protokollanlagen 1 und 2) ergänzt.
Herr Martin führt nun aus, dass die Aufwendungen für Personalkosten mit einer entsprechenden Tariferhöhung kalkuliert wurde. Dabei gibt es noch eine Reserve, da aktuell nicht alle Stellen besetzt sind.
Herr Zobel wendet daraufhin ein, dass diese Summe wohl aber nicht reichen werde, wenn man davon ausgehe, dass sich im öffentlichen Dienst eine Lohnerhöhung über den TVöD von mehr als 5 % ergäbe.
Diesem stimmt Herr Martin zu, verweist dabei auf die kalkulierten Aufwendungen für Energie (Wasser, Gas und Strom), die aufgrund der Energiekriese mit höheren Ausgaben kalkuliert wurden. Die aktuellen Preise auf dem Energiemarkt zeigen, dass die Aufwendungen dafür zwar steigen, jedoch um ca. 250.000,00 € geringer als veranschlagt anfallen werden. Damit habe man eine Möglichkeit zum Ausgleich für die ggf. höheren Personalkosten.
Nun geht der Betriebsleiter auf die Aufwendungen für Verbrauchsmaterialien ein. Hierbei spricht er insbesondere die Problematik des Verbrauchsmittels Eisen als Fällmittel für die Phosphate im Abwasser im Klärwerk an. Dieses Verbrauchsmittel ist in den letzten Monaten knapp geworden und habe bei vielen Klärwerken zu massiven Engpässen geführt.
Herr Bowers stellt daher die Situation im Celler Klärwerk dar und erklärt hierzu, dass die Klärwerke in Norddeutschland nahezu von einem einzigen Lieferanten abhängig sein. Dieser könne derzeit nicht oder nur unzureichend die Klärwerke beliefern. Da die Stadtentwässerung Celle das Fällmittel Eisen schon seit Jahren über einen anderen Lieferanten bezieht, wird das Klärwerk nach wie vor zuverlässig beliefert. Allerdings sind auch bei diesem Lieferanten die Preise entsprechend der Marktsituation angestiegen.
Bezugnehmend zu den Aufwendungen für Planungs-, und Baunebenkosten führt der Betriebsleiter an, dass es nötig sei den baulichen Zustand der Druckrohrleitungen zu überprüfen. Diese Überprüfungen müsse man an ein externes Planungsbüro abgeben.
Zu den sonstigen Aufwendungen führt Herr Martin die Abwasserabgabe an. Diese Abgabe ist an das Land Niedersachsen zu leisten. Die Höhe der Abgabe ist abhängig, davon wie stark verschmutzt das Wasser aus dem Klärwerk in die Gewässer eingeleitet werde. Da das Klärwerk der Stadtentwässerung Celle die Belastungen des Abwassers bereits auf ein Minimum reduziert, sei eine weitere Reduzierung der Abwasserabgabe kaum mehr möglich. Ein gewisser Grundbetrag bei der Abwasserabgabe sei eben in jedem Fall zu leisten.
Herr Trenkenschu erkundigt sich nach dem Zinssatz für das Trägerdarlehen.
Herr Hanstein informiert darüber, dass der Zinssatz für das bei der Gründung des Eigenbetriebes übertragene Trägerdarlehen aktuell bei 3,5% liegt. Ferner erläutert er, dass die eigentlichen Kreditverträge jedoch vor Gründung des Eigenbetriebes durch die Stadt Celle abgeschlossen wurden und die Stadt Celle die Kredite auch laufend abtrage. Das Trägerdarlehen und die damit verbundenen Konditionen wurden auf Grundlage des damaligen Bestands der Kredite, die durch die Stadt Celle für die Bewirtschaftung des Kanalvermögens in Anspruch genommen wurden, ermittelt. Der Eigenbetrieb leiste hier den Kostenersatz für die Kapitaldienste dieser Kredite an die Stadt Celle.
Herr Martin fährt nun mit seinen Ausführungen zum Finanzhaushalt fort und erläutert die weiteren Positionen auf Grundlage der Anlage 2.
Hier geht der Betriebsleiter auf die Position „Erwerb Infrastrukturvermögen“ ein. Dort sind anteilig (bezogen auf die Abwasserentsorgung) die Projekte der Städtebauförderung enthalten. Hierbei handelt es sich um städtische Baumaßnahmen für die durch die Stadt Celle Fördergelder eingeworben wurden. Nach Abschluss der Maßnahmen werden die erstellten kanalbaulichen Anlagen und die anteiligen Fördermittel durch die Stadtentwässerung übernommen.
Der Ausschussvorsitzende wundert sich über die Ausweisung von 0,00 € in manchen Jahren in diesem Bereich.
Herr Martin erklärt, dass es immer länger dauert bis eine Maßnahme abgeschlossen sei und eine entsprechende Abrechnung vorläge. Bei manchen Projekten kann die Abrechnung der Leistungen und Zuschüsse durchaus ein bis zwei Jahre dauern. Daher gibt es durchaus Jahre in denen kein Infrastrukturvermögen übernommen wird.
Danach berichtet Herr Martin von der Planung zur Erneuerung des Pultdaches mit Photovoltaik Anlage auf dem Betriebsgebäude des Klärwerks und dem Bau der Elektroladeinfrastruktur am Klärwerk.
Vorerst ist nur der Erwerb von einem Elektrofahrzeug als Ersatz für ein Verbrennerfahrzeug geplant. Je nach Alter und Zustand werden dann die PKW´s nach und nach gegen Elektrofahrzeuge ausgetauscht.
Weiterhin steht der Kauf von zwei neuen Spül- und Saugfahrzeugen für den Kanalbetrieb an. Die Einsatzdauer dieser Fahrzeuge wird mit 12 Jahren kalkuliert, aufgrund eigener Erfahrungen, beträgt die reale Einsatzdauer aber eher 14 Jahre.
Bezugnehmend auf den Erwerb von Beteiligungen sonstiger Anteilsrechte erklärt der Betriebsleiter, dass es sich hierbei um den Kapitalzuschuss für die KNRN GmbH handelt. Dieser dient zur Deckung der laufenden Betriebskosten der KNRN bis diese eigene Einnahmen erwirtschaftet.
Herr Martin stellt als nächstes die Situation zur Finanzierungstätigkeit dar. Für das Haushaltsjahr 2023 ist die Aufnahme von Krediten in Höhe von 2.808.000 € eingeplant. Daraus würde sich eine leichte Erhöhung der Verschuldung ergeben.
Zum Schluss geht der Betriebsleiter auf die Veränderungen im Stellenplan ein.
Zunächst führt er aus, dass in der Verwaltung ab dem 01.03.2022 eine Stelle der EG 8, aufgrund einer Stellenneubewertung, in die EG 9a höhergruppiert wurde.
Zukünftig wird ab dem Jahr 2023 die Laborstelle EG 5 in eine Stelle für eine Fachkraft für Abwassertechnik (EG 7) umgewandelt.
Dieses erkläre sich damit, dass die Mitarbeiterin aus dem Labor in Rente gehe. Diesen Arbeitsplatz möchte die Leitung des Klärwerks in seinem Aufgabenbereich verändern und mit dem derzeitigen Auszubildenden besetzen, der nächstes Jahr seine Ausbildung beenden wird.
Herr Martin stellt nun die für 2023 vorgesehenen Ausbildungsstellen vor.
Es soll jeweils eine Fachkraft für Rohr-, Kanal- und Industrieservice, eine Fachkraft für Abwassertechnik und ein Elektroniker für Energie- und Gebäudetechnik ausgebildet werden. Der Ausbildungsplatz für den Elektroniker wurde neu geschaffen.
Anhand der Protokollanlage 3 stellt Herr Hanstein die finanzielle Situation des Eigenbetriebes dar. Der Bestand der Kredite hat sich auf Grund der umfangreichen Investitionstätigkeit der vorangegangenen Haushaltsjahre nicht wesentlich verändert. Auch für die nächsten Jahre sind weitere Investitionen vorgesehen aus denen sich nach derzeitigem Stand weiterer Kreditbedarf ergeben wird. Herr Hanstein weist darauf hin, dass der aktuelle Kreditbestand keinen großen Spielraum für Investitionen bietet.
Ratsherr Herr Trenkenschuh stellt fest, dass sich das Bilanzvermögen des Eigenbetriebes seit der Gründung des Eigenbetriebes vermehrt hat und erfragt hierzu genaue Daten.
Herr Hanstein bestätigt die positive Entwicklung des Bilanzvermögens bei gleichbleibendem Schuldenstand. Er sagt zu, dazu eine konkrete Übersicht zum Protokoll zu ergänzen (siehe Protokollanlage 4).
Herr Hanstein informiert den Ausschuss weiter darüber, dass der Eigenbetrieb aktuell Einlagen in Höhe von ca. 7.200.000 € in den städtischen Cash-Pool einbringt. Diese Mittel sind jedoch schon für Zahlungsverpflichtungen aus vorangegangenen Haushaltsjahren (investive Reste, Ausschüttungen an die Stadt Celle für die Jahre 2019-2021) verplant.
Herr Trenkenschu möchte wissen, ob der Jahresüberschuss nicht für die Deckung der Verschuldung verwendet werden könnte.
Herr Hanstein erläutert dazu, dass dies grundsätzlich denkbar wäre und Bestandteil bei der Abwägung der entsprechenden Beschlussfassung zum Jahresabschluss sein sollte. Hierbei gilt es sowohl die finanzielle Situation des Eigenbetriebes als auch die der Stadt Celle zu berücksichtigen.
Der Betriebsausschuss empfiehlt entsprechend der Beschlussvorlage einstimmig:
Der Rat beschließt den Haushaltsplan mit Investitionsprogramm und Stellenplan der Stadtentwässerung Celle für das Jahr 2023 in der beratenen Fassung.
Anlagen zur Vorlage
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36,4 kB
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