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ALLRIS - Auszug

08.12.2022 - 23.2 Antrag der Gruppe für Nachhaltigkeit und Vielfa...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Die Verwaltung führt zunächst aus, wie die Sanierungsziele für die Breite Straße aussehen (gemäß der Vorbereitenden Untersuchung und des ISEK):

 

  1. Beseitigung gestalterischer Defizite,
  2. Reduzierung von Nutzungskonflikten bzgl. des Verkehrs,
  3. Barrierefreiheit,
  4. Aufwertung im Wohnungsumfeld.

 

Neben vielen technischen Fragestellungen musste im Planungsprozess auch der Konflikt mit dem vergangenheitsorientierten Denkmalschutz bearbeitet werden.

 

Antworten zu den gestellten Fragen (anhand einer Planzeichnung siehe Anlage):

 

a)      Wie sieht die aktuelle und überarbeitete Version der Variante 2b aus inklusive Regelquerschnitt? Entwurfsplanung mit kurzen Erläuterungen genügen.

 

Der Regelquerschnitt sieht wie folgt aus:

 

2,50 m Gehweg, 1,85 m Grünstreifen, 2,50 m Park-/Grünstreifen mit Bäumen,

5,50 m Fahrbahn,

2,50 m Park-/Grünstreifen mit Bäumen, 1,85 m Grünstreifen, 2,50 m Gehweg.

 

Je nach örtlicher Situation sind Abweichungen um 10 bis 30 cm möglich. 

 

b)     Wie unterscheidet sich die aktuelle Variante von Variante 1?

 

Bei der Variante 1 (d. h. Erhalt aller Bäume) taucht der Grünstreifen von 1,85 m nicht auf.

 

c)      Wie viele Bäume der Lindenallee können erhalten werden?

 

Es können nach gegenwärtigem Stand 10 Bäume erhalten werden, die von der Vitalität und Höhenlage her dafür geeignet sind.

 

d)     Welche gutachterlichen Aussagen gibt es mittlerweile bzgl. Schwammstadt?

 

Es gibt keine gutachterlichen Aussagen. Das Planungsbüro berechnet zurzeit für die wasserrechtliche Genehmigung das Speichervolumen für das Oberflächenwasser, das zur Baumbewässerung, aber auch zur Versickerung und damit zur Grundwasserneubildung genutzt werden soll. Damit werde größtenteils das Schwammstadtprinzip umgesetzt. Das ganze Vorhaben werde dann noch von der Unteren Wasserbehörde der Stadt Celle geprüft.

 

e)      Denkmalschutz:

 

  1. Liegt schon die denkmalschutzrechtliche Genehmigung der Unteren Denkmalschutzbehörde zum aktuellen Planungsstand Breite Straße vor?

 

Die Unterlagen befinden sich aktuell in der Prüfung, eine Genehmigung liegt noch nicht vor.

 

  1. In wieweit ist die Untere Denkmalschutzbehörde überhaupt in der Lage zu prüfen und zu beurteilen, ob durch technische Möglichkeiten eine Sanierung unter Erhalt des Lindenbestands durchgeführt werden kann und ob die notwendigen Sanierungsarbeiten unter Beachtung der Vorgaben des Denkmalatlas durchführbar sind? Liegt z.B. eine Gegenüberstellung der Planungsvarianten vor?

 

Im Verlauf des Planungsprozesses sind Gutachten (Baumgutachten, Standortgutachten) und weitere fachliche sowie technische Stellungnahmen bis hin zur Auswahl des Klinkers für die neuen Gehwege erarbeitet worden. All diese Unterlagen sind Abwägungsmaterial für die denkmalrechtliche Prüfung, zu der die Untere Denkmalschutzbehörde sehr wohl in der Lage ist.  

 

Ratsfrau Thomsen stellt folgende Zusatzfrage:

 

Als die Gruppe für Nachhaltigkeit und Vielfalt im März d. J. beantragt hatte, das Thema Breite Straße in den Rat zurückzuholen, da sei dieser Antrag mit der Begründung abgelehnt worden, dass sich der OB bereits für eine Variante entschieden habe. War dem OB nicht bekannt, dass drei Varianten zur Prüfung an das NLD gegangen sind und eine Bewertung der drei Varianten erst im Sommer erfolgt ist, so dass sich der OB im Vorfeld gar nicht auf eine Variante festlegen konnte?

 

Die Verwaltung führt dazu aus, dass zu Beginn des Jahres geprüft worden sei, ob es sich bei diesem Thema um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt und sich somit der Zuständigkeit des Rates entzieht. Dies sei bejaht worden. Dennoch wolle man den Rat mitnehmen und ihn regelmäßig wie z. B. heute in der Sitzung - über den aktuellen Planungsprozess informieren. Es habe eine Abstimmung mit allen beteiligten Behörden (auch den Landesbehörden) stattgefunden. Man versuche, die bestmögliche Lösung für alle in Frage kommenden Nutzungsansprüche zu finden. Diese gehe nur, wenn man auch bereit ist, Kompromisse einzugehen. Man sei kurz davor, diesen Kompromiss zu finalisieren und man hoffe, Anfang 2023 die entsprechenden Genehmigungen zu erhalten, um dann in die Umsetzung der Maßnahme gehen zu können.

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen