Hauptmenü
Inhalt
ALLRIS - Auszug

01.03.2023 - 9 Mitteilungen der Verwaltung

Reduzieren

Wortprotokoll

9.1 Fußwegabsenkung Mertensstraße/Spangenbergstraße (29.06.2022, TOP 14.1)

Eine Absenkung des Gehweges ist nicht ohne größere Baumaßnahmen möglich. Letztlich ist die Straße grunderneuerungsbedürftig. Für eine mögliche Umsetzung müsste die komplette Fahrbahn erneuert werden und die Gossen insgesamt reguliert werden. Dieses ist derzeit nicht vorgesehen.

 

9.2 Antrag FDP im Ortsteil Hehlentor „Einbindung des Ortsrates Hehlentor in Form von Informationen über die Abstimmung der Maßnahme Hochwasserschutz 4. Bauabschnitt (Allerwehr/Ziegeninsel)“ (12.10.2022, TOP 5)

Der 4. Planfeststellungsabschnitt bezieht sich auf den Abschnitt oberhalb der Wehranlagen bis zur Pfennigbrücke. Der Abschnitt Pfennigbrücke bis Ziegeninsel wird im folgenden Planfeststellungsabschnitt betrachtet. Die vorliegenden Planungsentwürfe werden zurzeit grundstücksbezogen mit allen betroffenen Anliegern in Vor- Ort- Terminen besprochen. Im Anschluss werden die entsprechenden politischen Gremien einbezogen.

 

9.3 Antrag FDP im Ortsrat Hehlentor „Straßenbegleitgrün“ (12.10.2022, TOP 6)

Die Situation zum Baumbestand stellt sich an den Ortseingangsstraßen sehr unterschiedlich dar. Während die B 214 im Bereich der Nienburger Straße/Neustadt einen relativ hohen Baumbestand aufweist, ist dieser im Bereich der B 214 im Bereich Braunschweiger Straße/Blumlage, der Hannoverschen und der Harburger Straße sowie an den Landes- und Kreisstraßen eher lückenhaft und im Bereich der Lüneburger Heerstraße/Georg-Wilhelm-Straße kaum vorhanden.

 

Beim Pflanzen von Straßenbäumen im Bestand sind eine Vielzahl von Randbedingungen zu

prüfen, u. a. die Lage der Ver- und Entsorgungsleitungen inkl. Schächte, Zufahrten und Feuerwehrflächen, Abstände zur Straßenbeleuchtung und Fassaden sowie vorhandene Geh- und Radwegflächen. Darüber hinaus sind erforderliche Fahrbahnbreiten für den fließenden Verkehr sowie Sichtbarkeiten von Signalanlagen, Wegweisungen und Verkehrszeichen zu prüfen.

 

r den Bereich der Lüneburger Heerstraße/Georg-Wilhelm-Straße hat die Prüfung ergeben, dass der vorhandene Leitungs- und Kanalbestand nur punktuelle Baumpflanzungen zulässt. r eine lückenlose Bepflanzung wären Leitungsverlegungen in erheblichem Umfang durchzuführen, hierdurch bedingt wären auch die Verkehrsflächen in einem Ausmaß baulich anzupassen, die einen grundhaften Neubau nach sich ziehen. Für die übrigen Ortseingangsstraßen hrt die Verwaltung noch entsprechende Prüfungen durch; diese sind jedoch sehr aufwendig und deshalb nicht zeitnah umsetzbar. Da die Randbedingungen in diesen Straßen glicherweise ähnlich gelagert sind wie in der Lüneburger Straße/Georg-Wilhelm-Straße, schlägt die Verwaltung vor, bei der Pflanzung von Straßenbäumen den Focus nicht nur auf die Hauptverkehrsstraßen zu haben, sondern auch auf das nachgeordnete Straßennetz. Als eine der ersten Straßen könnte beispielhaft die Bultstraße lückenlos mit Bäumen bepflanzt werden, hier liegen die technischen Voraussetzungen vor. Eine entsprechende Planung kann in 2023 weiter detailliert werden. Dieses könnte unter Nutzung der vorhandenen Haushaltsmittel erfolgen, insofern wären für 2023 keine zusätzlichen Haushaltsmittel einzuplanen. Die Ausführung wäre dann in 2024 mit entsprechenden Haushaltsmitteln zu realisieren. Wenn sich im Fortgang der Planungen für andere Straßen ein zusätzlicher Mittelbedarf ergibt, nnten die erforderlichen Gelder ebenfalls ab 2024 in den Haushalt eingestellt werden.

 

9.4 Antrag Bündnis 90 Die Grünen im Ortsteil Hehlentor „Wittinger Straße“ (12.10.2022, TOP 7)

Der Rat hat die Verwaltung mit der Umsetzung von Maßnahmen aus dem Fahrradaktionsplan beauftragt. Bei relevanten Maßnahmen soll künftig eine Einbeziehung des Ortsrates erfolgen. Die Einrichtung eines Schutzstreifen in der Wittinger Straße zwischen Dörnbergstraße und Berkefeldweg wird zurzeit geprüft. Sobald hierzu ein Ergebnis vorliegt erfolgt eine weitere Info.

9.5 Verkrautung der Aller (12.10.2022, TOP 10.3)

Durch die immer stärker spürbaren Klimaveränderungen mit länger anhaltenden Hitze- und Trockenphasen finden auch Veränderungen im Ökosystem Fluss statt. Fehlende Niederschläge und höhere Verdunstung führen zu niedrigen Wasserständen. Diese niedrigen Wasserstände führen zu höheren Wassertemperaturen und vermehrtem Lichteinfall, wodurch ein erhöhtes Krautwuchs im Gewässer insbesondere in den Sommermonaten ausgelöst wird. Das sind natürliche Entwicklungen im Gewässer, die als Anpassung an die veränderten Bedingungen jedes Jahr stärker ausgeprägt oder weniger stark ausgeprägt wiederkehren werden. Ein Freihalten des Gewässerquerschnitts von Krautwuchs würde ein ständig wiederkehrendes Krauten erfordern.

 

9.6 Wittinger Straße (12.10.2022, TOP 10.2 und TOP 10.4)

Die Beschilderung in diesem Bereich wurde überprüft und für korrekt und ausreichend befunden. Einem grundsätzlich aufmerksamen Verkehrsteilnehmer muss die Einbahnstraßenregelung zwangläufig auffallen. Aus der Spangenbergstraße kommend ist die vorgeschriebene Fahrtrichtung links (VZ 209-10) beschildert, zusätzlich ist auch das Verkehrszeichen Verbot der Einfahrt (VZ 267), das an der Wittinger Straße steht, aus dieser Perspektive gut einsehbar.

 

Die Ahndung von entsprechenden Verstößen müsste im Rahmen der Überwachung des fließenden Verkehrs durch Landkreis oder Polizei erfolgen.

 

9.7 Abbiegesituation Lüneburger Straße/Wittinger Straße (12.10.2022, TOP 10.5)

Vor dem Hintergrund, dass im vergangenen Jahr der Hochbord der Lüneburger Straße in diesem Bereich auf wiederholten Wunsch von Radfahrenden insbesondere zur Ermöglichung der Querung abgesenkt wurde, erscheint die Installation von Überfahrsperren dort nicht zweckmäßig.

 

9.8 Smiley-Geräte

Die Submission war am 27.01.2023. Ausgeschrieben waren 12 Geräte mit Solarbetrieb und Aufzeichnungsfunktion. Die Befestigung erfolgt mittels Metallschellen, die fest am Gerät montiert sind. Beim Umhängen des Gerätes wird dieses mitsamt Metallschellen abgenommen und am neuen Standort befestigt. Die Smileys sind für die Montage an Laternenpfählen vorgesehen.