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ALLRIS - Auszug

15.03.2023 - 4.1 Vortrag zur Jahresprognose 2022

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Wortprotokoll

Herr Baacke führt zur Jahresprognose 2022 aus. Hierzu führt er an, dass die Jahresabschlüsse der Stadt auf dem aktuellen Stand seien. Der Jahresabschluss 2019 sei beschlossen, die folgenden Abschlüsse von 2020 und 2021 lägen dem Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung vor. Das Jahr 2022 wird voraussichtlich positiv abschließen. Das ordentliche Ergebnis sei zwar abweichend von der Planung, aber sei mit 1,1 Mio. € im positiven Bereich. Allerdings seien die Jahresabschlussarbeiten hierzu noch nicht abgeschlossen.

 

Herr Trenkenschu fragt nach wie hoch genau die Gewerbesteuer sei und wie sich die Kreisumlage entwickelt habe. Herr Baacke gibt an, dass die Gewerbesteuer für 2022 bei 45 Mio. € lag, der Kreisumlagesatz wäre in den letzten Jahren gleichbleibend gewesen.

 

Herr Falkenhagen stellt fest, dass die wesentlichen Veränderungen aus der Prognose nicht auf Fehlplanungen der Verwaltung oder des Rates zurückzuführen sind, sondern es sich um äere Einflüsse handle, die in der Höhe nicht prognostizierbar sind und regelmäßig auftreten würden.

 

Herr Dr. Rodenwaldt fragt nach wie flexibel die Handhabung bei Rückstellungen sei, in Bezug darauf wie diese gebildet und aufgelöst würden. Frau Mrotzek führt hierzu aus, dass die Bildung von Rückstellungen gesetzlich geregelt sei. Die Regelung findet sich in § 123 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) wieder. Zudem regelt der § 45 Abs. 1 Kommunalhaushalts- und kassenverordnung (KomHKVO) für welche Sachverhalte Rückstellungen zu bilden sind. Grundsätzlich gilt es drohende Verbindlichkeiten in der Zukunft abzufangen.

 

Herr Brammer fragt bezüglich der Präsentation, ob es einen Automatismus zwischen einer positiven Gewerbesteuerveränderung und einer negativen Veränderung der Kreisumlagerückstellung gebe. Herr Baacke bejaht dies und gibt an, dass hohe (Gewerbe-)Steuern zu einer höheren Kreisumlage und somit auch entsprechend zu einer höheren Kreisumlagerückstellung führen würden.

 

Frau Mrotzek führt noch zur Gewerbesteuer aus, dass die Verwaltung durch die Rückstellungsbildung versuche eine aktive Glättung herbeizuführen und so extreme Ausreißer im Ergebnishaushalt zu verhindern. Zudem plane man bei den Steuereinnahmen im Sinne des „vorsichtigen Kaufmannes“ eher konservativ.

 

Herr Espe fragt nach woher die Höhe der Gewerbesteuer von 45 Mio. € kommen möge, da diese so nicht geplant gewesen sei. Frau Mrotzek erklärt eine verbesserte Einnahmesituation bei den Unternehmen und eine geringere Steuerschätzung sei für die Abweichung verantwortlich. Herr Trenkenschu fragt nach den Risiken, wenn die Steuerschätzungen zu hoch angesetzt werden würden und inwiefern sich die Stadt dahingehend absichern könne. Frau Mrotzek erklärt, dass gerade bei einer hohen Steuervorauszahlung eines Unternehmens genauer betrachtet wird, ob sich hieraus ggf. ein erhöhtes Risiko für Steuerrückzahlung ergeben könne. Sei dies der Fall könnten entsprechende Rückstellungen gebildet werden. 

 

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Anlagen