14.03.2023 - 4 Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2020,...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Datum:
- Di., 14.03.2023
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 68 Eigenbetrieb Stadtentwässerung Celle
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Rechnungsprüfer Herr Jörg Martin weist darauf hin, dass der Prüfbericht zum Jahresabschluss 2020 der Stadtentwässerung Celle sehr detailliert verfasst worden sei.
Daher wird er seinen Vortrag auf die Entstehung des Überschusses und der Rücklagen des Eigenbetriebs beschränken.
Im Haushaltsjahr 2020 ist ein Jahresüberschuss von 2.970.261,91 Euro entstanden. Das erscheint für einen gebührenfinanzierten Betrieb zunächst ungewöhnlich, da diese Art kommunaler Betriebe grundsätzlich keine Gewinnerzielungsabsicht hat. Die Gewinne gebührenfinanzierter Betriebe entstehen regelmäßig durch die unterschiedlichen Ansätze für die Berechnung der kalkulatorischen Kosten (Abschreibung und Verzinsung) in der Ergebnisrechnung (nach Anschaffungswerten) und in der Gebührenkalkulation (nach Wiederbeschaffungszeitwerten). Gemäß Kommunalabgabengesetzt ist es grundsätzlich vorgesehen, dass ein gebührenfinanzierter Betrieb Überschussanteile an seine Trägerkörperschaft abführt, um damit die deren Aufwand für die Bereitstellung des im Betrieb gebundenen Kapitals auszugleichen. Der im Betrieb verbleibende Anteil der Überschüsse wird regelmäßig in die Rücklagen eingestellt und erhöht somit den Bestand des Eigenkapitals.
Herr Martin stellt einen Vergleich der Stadtentwässerung Celle zum Eigenbetrieb Stadtentwässerung Hannover an, da diese Betriebe zwar nicht auf Grund der wirtschaftlichen Größe, jedoch auf Grund ihrer Art der Buchführung vergleichbar sind. Da die Gründung des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Hannover bereits deutlich früher (im Jahr 1996) als bei der Stadtentwässerung Celle (im Jahr 2017) erfolgte, beträgt die Eigenkapitalquote der Stadtentwässerung Hannover durch regelmäßige Einstellung von Überschussanteilen in die Rücklagen bereits ca. 80%. Der Vergleichswert des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Celle liegt im Jahr 2020 bei 44,6%.
Abschließend stellt der Rechnungsprüfer Herr Jörg Martin die ordnungsgemäße Führung der Bücher im Haushaltsjahr 2020 fest und erwähnt die kooperative Zusammenarbeit bei der Aufarbeitung und Erstellung des Jahresabschlusses für das Jahr Haushaltsjahr 2020.
Der Betriebsausschuss empfiehlt die Beschlussvorlage einstimmig:
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt:
a.) den Jahresabschluss 2020 und die Entlastung des Leiters des Eigenbetriebes,
b.) den Jahresüberschuss 2020 in Höhe von 2.970.261,91 € auf neue Rechnung
vorzutragen,
c.) einen Anteil des Jahresabschlusses 2020 in Höhe von 1.298.641 € gem. § 12 Abs.4
EigBetrVO an den städtischen Haushalt zu übertragen und den Restbetrag von
1.671.620,91 € gemäß § 110 Abs. 6 NKomVG den Überschussrücklagen zuzuführen.
Anlagen zur Vorlage
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