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ALLRIS - Auszug

14.03.2023 - 5 Unterjähriges Berichtswesen im Haushaltsjahr 20...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr Hanstein gibt Erläuterungen zu dem unterjährigen Berichtswesen für 2022.

 

Zunächst geht er auf den Ergebnishaushalt ein.

 

Hierbei verweist er zu Beginn darauf, dass Vorlage für diese Sitzung Anfang Februar angefertigt wurde, nun aber aufgrund des laufenden Abschlusses des Haushaltsjahres 2022 einige Zahlen auf der Vorlage mittlerweile überholt seien. Diese habe er deshalb auf der Präsentation angepasst. Hierdurch würden sich einige abweichende Zahlen zwischen der Vorlage und der Präsentation ergeben. Er habe zur Verdeutlichung die überholten Zahlen aus dem Februar aus der Vorlage in der Präsentation in eckige Klammern gesetzt und die aktuellen Werte ohne Klammer daruntergeschrieben.

Die Präsentation ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

Im Rahmen seiner Ausführungen erklärt Herr Hanstein, dass die Abrechnung der Schmutzwassergebühren zwischen den Stadtwerken Celle und den Gebührenzahlern am 14.03.2022. abgeschlossen wurde. Die Schlussrechnung der Stadtwerke Celle für die abgerechneten Abwassergebühren des Jahres 2022 werde bis Ende März erwartet. Daraus werde sich dann die Schlusszahlung der Stadtwerke für die Abwassergebühr ergeben.

 

Bei der Vorstellung der Daten zur Niederschlagswassergebühr führt Herr Hanstein aus, dass hierbei nun die rückwirkende Veranlagung aufgrund der fortschreitenden Aufarbeitung immer weniger werde.

Der Ausschussvorsitzende Herr Zobel erkundigt sich, wie viele Objekte einer Veranlagung zur Niederschlagswassergebühr derzeit unterliegen. Ihm wird dazu mitgeteilt, dass im Haushaltsjahr 2023 ca. 7.000 Objekte, von insgesamt ca. 22.000 Objekten, veranlagt wurden.

Ferner möchte Herr Zobel wissen, mit welchen Stellenanteilen die Bearbeitung zur Niederschlagswassergebühr erfolge, da bei Einführung der Gebühr zwei neue Stellen besetzt wurden, die dann später ggfs. wieder entfallen sollten.

Herr Hanstein erklärt hierzu, dass sich der Personalbedarf für die Veranlagung der Niederschlagswassergebühr mittlerweile auf ca. 20 Wochenstunden reduziert hat. Dementsprechend ist wie geplant in 2019 eine Verwaltungsstelle entfallen. Die Stelle, der die Veranlagung der Niederschlagswassergebühr zugeordnet ist, wurde zwischenzeitlich um die Aufgaben der Geschäftsbuchhaltung erweitert.

Herr Martin ergänzt dazu, dass im technischen Bereich der Grundstücksentwässerung, die damals geschaffene Ingenieurstelle (EG 10) in eine Meister / Technickerstelle (EG 9) umgewandelt wurde.

 

Auf seine Präsentation zurückkommend berichtet Herr Hanstein nun, dass sich die Energiekosten in 2022 unterhalb des Haushaltsansatzes geblieben sind, da der Stromverbrauch im Klärwerk um ca. 170.000 kWh gesunken ist.

Der Betriebsleiter Herr Martin ergänzt hierzu, dass die Energiekosten stark davon abhängen würde, wie viel Fremdwasser bei hohen Pegelständen oder Starkregen im Klärwerk verarbeitet werden müsse. Dieses würde zur Folge haben, dass die Pumpen sehr viel mehr laufen müssten und dann auch entsprechend mehr Strom verbrauchen.

 

Basierend auf den derzeitigen Daten prognostiziert Herr Hanstein r das Jahr 2022 ein positives Ergebnis in Höhe von ca. 2.800.000,00 Euro.

 

Herr Hanstein stellt danach die Daten zur Finanzrechnung vor.

Zunächst geht er dabei auf die Einzahlungen aus der Schmutzwassergebühr ein und erläutert hierzu, dass der Abschlag für Dezember 2021 erst im Januar 2022 gezahlt wird und das Ergebnis der Finanzrechnung daher von den gebuchten Erträgen abweicht.

 

Weiterhin informiert er bezüglich der aufgeführten Zuwendungen, dass hierbei ein Zuschuss aus der Übernahme von Infrastrukturvermögen von der Stadt Celle falsch zugeordnet wurde. Die Summe wurde aus dem Bereich Beiträge in den Bereich Zuwendungen umgebucht.

 

In der Folge stellt Herr Hanstein den Stand der investiven Projekte vor.

Herr Martin ergänzt dabei zu den Maßnahmen im Falle eines Blackouts, dass man sich derzeit in der Abstimmung mit den Projektbeteiligten bezüglich der technischen Auslegung der Tankstelle befände, da sichergestellt werden muss, dass der eingelagerte Dieselkraftstoff, (Sommer, Übergangs-, Winter- und wieder Übergangsdiesel), nicht zu lange gelagert und dadurch unbrauchbar wird.

Bei der Beschaffung der Notstromaggregate verzögert sich die Beschaffung, da die erforderlichen Geräte derzeit auf Grund der hohen Nachfrage nicht am Markt verfügbar sind bzw. keine wirtschaftliche Beschaffung möglich ist.

 

Die Mitteilungsvorlage wird vom Betriebsausschuss zur Kenntnis genommen.

 

 

 

 

 

 

 

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Der Betriebsausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen