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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0357/23

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt die Neufassung des Gebührentraifs zu § 2 der Satzung der Stadt Celle über die Erhebung von Gebühren für die Sondernutzung in Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten (Sondernutzungsgebührensatzung – SoNuGebS).

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Sachverhalt:

Mit dem Zweck der Förderung der Elektromobilität befürwortet und unterstützt die Stadt Celle die Entwicklung einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur. Einzelne Ladesäulen konnten insbesondere in der Altstadt bereits realisiert und in Betrieb genommen werden. Nun soll mit einem strukturierten Erlaubnisverfahren die Möglichkeit E-Ladesäulen als Sondernutzung auf öffentlichen Straßen und Plätzen zu errichten und zu betreiben auch für interessierte Dritte eröffnet werden.

 

In diesem Zuge bedarf es einer gebührenrechtlichen Regelung für diese Sondernutzung. Insofern soll der Gebührentarif um die Nummer 1 c. erweitert werden. Die Verwaltung hält in diesem Fall eine jährliche Gebühr i. H. v. 100,00 € für eine Ladesäule mit zwei Stellplätzen im Bereich der Altstadt bzw. i. H. v. 50,00 € für Bereiche außerhalb der Altstadt für angemessen.

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Anlagen

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