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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0224/22

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt, die in der Anlage 1 dargestellten 16 Gemälde und 62 Objekte asiatisches Porzellan aus städtischem Besitz (Anlage 2) an die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg für eine Gesamtsumme von mindestens 282.000 € zu verkaufen. 

 

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Sachverhalt:

Die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten (SPSG) hat ein Angebot für den Kauf von Gemälden (Anlage 1) und asiatischem Prozellen (Anlage 2) aus ehemaligen Hohenzollern-Beständen vorgelegt, die 1939/40 durch die Stadt Celle für die Einrichtung des Celler Schlosses erworben wurden. Vergleichbare Verkäufe, vor allem Möbel und Gemälde, wurden bereits in der Vergangenheit getätigt. Das Bomann-Museum, in dessen Besitz sich die Objekte befinden, befürwortet den Verkauf.

 

Auswahl der Objekte und Einordnung in die Celler Sammlungen:

Die Auswahl erfolgte nach fachwissenschaftlichen Kriterien zur gezielten Schließung historischer Sammlungslücken in den von der SPSG verwalteten Schlössern. Die Objekte haben (von der inzwischen jahrzehntelangen Sammlungszugehörigkeit abgesehen) keinen direkten Bezug zu Celle und werden für die Ausstellungstätigkeit im Residenz- oder Bomann-Museum absehbar nicht mehr benötigt.

Die Dauerausstellung des Residenzmuseums ist ausreichend mit passenden Gemälden bestückt. Die angefragten Gemälde werden alle im Depot verwahrt. Sie sind zudem teilweise in einem so schlechten Zustand, dass sie ohne erheblichen Restaurierungsaufwand gar nicht ausstellbar wären. Bei der SPSG finden sie nicht nur in ihren historischen Sammlungskontext zurück, sondern haben auch eine wesentlich bessere Perspektive für die konservatorische und wissenschaftliche Betreuung sowie für die öffentliche Präsentation. Aus fachlicher Sicht ist der Verkauf daher ausdrücklich zu befürworten.

Noch eindeutiger stellt sich die Situation beim Porzellan da: Einige Objekte sind zerbrochen und somit nicht ausstellbar. Da historisch kein Porzellankabinett im Celler Schloss nachweisbar ist, haben diese Objekte in Celle absehbar keine Perspektive für eine erneute Ausstellung, während sie in den Häusern der SPSG leere Stellen füllen können. Auch hier wird der Verkauf an die SPSG aus fachlicher Sicht ausdrücklich befürwortet.

 

Rahmenbedingungen des Verkaufs:

Als Kultureinrichtung von nationaler Bedeutung stellt die SPSG hohe Maßstäbe für den Ankauf von Sammlungsobjekten. Dazu gehört vor allem eine zweifelsfreie Provenienz (Herkunft), die bei den Celler Objekten lückenlos nachweisbar ist. Weiterhin soll der Verkaufserlös wieder unmittelbar der musealen Sammlung zugutekommen und daher mit einer Zweckbindung versehen werden.

Der Verkauf ist für beide Seiten vorteilhaft: Für die SPSG stellt die Rückkaufsmöglichkeit von Objekten aus ehem. Hohenzollernbesitz aus einer öffentlichen Sammlung, ohne zwischenzeitliche Verkäufe auf dem Kunstmarkt, eine einzigartige Chance dar. Aus Celler Sicht ist es eine hervorragende Option zur Profilschärfung der Sammlung durch Abgabe von Objekten, die in einen für sie sogar vorteilhaften musealen Kontext gelangen und deren Erlös gleichzeitig finanzielle Spielräume für die Celler Sammlungen eröffnet.

 

Verkaufspreis:

Als Preis für den Verkauf wird der Verkehrswert zugrunde gelegt. Dieser ist bei Kunstwerken in der Regel nur näherungsweise zu ermitteln, wobei insbesondere Auktionspreise vergleichbarer Objekte wichtige Indikatoren darstellen. Auch spielt der gegenwärtige Zustand eine Rolle: Bei Objekten mit erheblichem Restaurierungsbedarf sind Preisminderungen im Umfang der zu erwartenden Restaurierungskosten einzukalkulieren.

Die SPSG hat zur Verkehrswertermittlung sehr umfangreiche Ausarbeitungen (einschl. Gutachten externer Experten) sowie daraus abgeleitete Preisangebote vorgelegt. Diese wurden durch FD 45 geprüft und finden grundsätzlich Zustimmung. In Einzelfällen findet noch eine Nachjustierung statt, die zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung nicht abgeschlossen ist und ggf. noch zu einer höheren (nicht jedoch zu einer niedrigeren) Bewertung führen könnte.

Dem Beschluss liegen daher die die von der SPSG vorgeschlagenen Summen als Mindestverkehrswert zugrunde. Dieser belaufen sich auf 186.000 € für 16 Gemälde und 96.000 € für 62 Porzellanobjekte, insgesamt 282.000 €.

 

Weiterer Ablauf:

Der Verkauf erfordert noch einen Stiftungsratsbeschluss der SPSG bei der nächsten Sitzung im Oktober. Die Finanzmittel für den Kauf sind bei der SPSG aber bereits eingestellt.

 

 

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Anlagen

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