Beschlussvorlage - BV/0338/23
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der AFD- Fraktion- Anpassung der Entgeltordnung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Celle (Antrag Nr. AN/0292/23 und Antrag Nr. AN/0367/23)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 44.1 Kindertagesbetreuung - Verwaltung
- Zuständigkeit:
- Stadträtin Susanne McDowell
- Ziele:
- Sicherung und Schaffung von eigenen kommunalen Strukturen für lebenslanges Lernen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Geplant
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Ausschuss für Schule, Kinder und Jugend
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Vorberatung
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Nov 28, 2023
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung
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Vorberatung
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Dec 6, 2023
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Geplant
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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Dec 14, 2023
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Beschlussvorschlag:
Die Kostenbeteiligung entsprechend der jeweils gültigen Fassung der Entgeltordnung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Celle wird von derzeit 25 % auf 20 % im Kindergartenjahr 2024/2025 und auf 15 % im Kindergartenjahr 2025/2026 reduziert.
Dieser Beschluss wird regelmäßig anhand der aktuellen Haushaltssituation überprüft.
Sachverhalt:
Der Rat hat im Jahr 1996 eine Beteiligung der Eltern in Höhe von 25 % an den Kosten für die Betreuung der Kinder beschlossen. Zwischenzeitlich ist durch landesrechtliche Regelungen die Kostenbeteiligung für Kinder ab dem ersten des Monats, in dem sie das dritte Lebensjahr vollenden, bis zu ihrer Einschulung nach § 22 Abs. 2 NKiTaG entfallen. Kostenbeteiligungen werden also nur noch geltend gemacht, soweit Kinder noch nicht das dritte Lebensjahr vollendet haben.
Im Jahr 2023 erhält die Stadt Celle Entgelte in Höhe von ca. 700.000 €. Dieser Betrag würde sich entsprechend reduzieren.
Die Stadt Celle sieht die Familienfreundlichkeit als herausragendes Ziel an. Aus diesem Grund erfolgen große Investitionen in den Neu- und Ausbau von Kindertagestätten und Grundschulen.
Auch die Zahl der Krippenplätze wird ausgebaut. Diese Plätze sollen von allen Kindern -unabhängig von der Einkommenssituation der Eltern- in Anspruch genommen werden können. Es ist daher nur folgerichtig, die Höhe der Elternbeteiligung zu reduzieren.
Finanzielle Auswirkungen:
(Darstellung der zu erwartenden haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen in Euro)
Ergebnishaushalt
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Dezernat |
Produkt (Produktnummer und Bezeichnung) |
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II |
365100-3461400-Benutzungsentgelte Kita 365100-4318190-Zuschüsse an freie Träger |
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Erträge (Spenden, Verwaltungsgebühren, Zuweisungen, Entgelte) |
Euro |
Aufwendungen (z. B. Sach- und Dienstleistungen, Personalaufwendungen) |
Euro |
Mindererträge |
Mehraufwendungen |
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2024 |
80.000,- |
2024 |
90.000,- |
2025 |
240.000,- |
2025 |
270.000,- |
2026 |
320.000,-
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2026 |
360.000,-
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Saldo Ergebnis: (Formel: Aufwendungen abzgl. Erträge; negativ = Belastung des Haushalts
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2024 -170.000,- 2025 -510.000,- 2026 -680.000,-
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Kostensteigerungen sowie steigende Kinderzahlen durch zusätzliche Betreuungsplätze sind hierbei außer Betracht gelassen
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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78,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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63 kB
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