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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - MV/0376/23

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

Der Verwaltungsausschuss hat am 21.11.2023 im Rahmen einer Eilentscheidung gem. § 89 in Verbindung mit § 119 NKomVG die außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung für die Schulneubauten GS Garßen und Waldweg (Konto: 211000.0960523/7871193) in Höhe von 250.000 € für die Beauftragung eines externen Beraters für die Ausschreibung von Generalübernehmern genehmigt.

 

Aufgrund personeller Engpässe kann die Sanierung der GS Neustadt zum jetzigen Zeitpunkt nicht beauftragt werden.

 

Die Bearbeitung der Neubauten GS Garßen und GS Waldweg können erst gestartet werden, wenn der Haushalt 2024 freigegeben worden ist. Die beiden Projekte sollen über Generalübernehmer abgewickelt werden. Für die Erstellung der Vergabeunterlagen für den Generalübernehmer wird ein Berater benötigt, der die funktionale Leistungsbeschreibung erarbeitet. Da die Leistungen des Beraters voraussichtlich über dem Schwellenwert von 215 T€ liegen werden ist auch hier ein mind. 3-monatiges, europaweites VgV-Verfahren für die Vergabe erforderlich. Damit der Berater direkt mit der Bearbeitung starten kann, wenn der Haushalt 2024 freigegeben ist, soll die Ausschreibung und Vertragserteilung des Beraters im Vorfeld in diesem Jahr stattfinden.

 

Sofern der Berater erst mit Freigabe des Haushalts 2024 ausgeschrieben werden kann, würden sich die Maßnahmen Neubau GS Garßen und GS Waldweg um mehrere Monate verschieben. Dies würde voraussichtlich eine deutliche Kostensteigerung nach sich ziehen und die Nutzung für den Schulbetrieb erheblich verzögern. Daher liegt eine besondere Eilbedürftigkeit vor.

 

Die Deckung erfolgt aus der im Haushalt 2023 bereitgestellten Verpflichtungsermächtigung für die Maßnahme „Neues Rathaus, Umrüstung LED Beleuchtung“ (111200.0960519/7871189).

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