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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0084/05

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der im Antrag vorgesehene Ausgleich des Ausländeranteils in Kita und Schule ist mit den beschriebenen Varianten nicht zu erzielen. Es wird daher vorgeschlagen, die bereits bestehenden Methoden und Instrumente zu einer Integrationsförderung innerhalb der Kinder-tagesstätten und Grundschulen noch besser zu verzahnen. Hier käme zum Beispiel eine gemeinsame Behandlung dieser Fragen im Rahmen des Arbeitskreises Kita und Grundschule in Betracht. 

 

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Sachverhalt:

Auf Grundlage des Antrages der SPD-Fraktion vom 14.03.2005 wurden mit den Schulleitern und der Schulleiterin der GHS Altstadt, GHS Neustadt und GS Waldweg über die Umsetzungsmöglichkeiten gesprochen. An diesen drei Grundschulen ist derzeit der Ausländeranteil am höchsten.

 

Zu den Positionen im Antrag ergeben sich danach folgende Zahlen bzw. Schlussfolgerungen:

 

Zu Punkt 1: Nachstehend die in den Schulen bereits vorliegenden, mitgeteilten Schülerzahlen in den einzelnen Klassenstufen an der GHS Altstadt, GHS Neustadt und GS Waldweg .

 

GHS Altstadt

Schüler/-innen

pro Klasse

davon

Ausländer

Ausländer

in %

Deutsche mit

Migrations-hinter-

grund

Deutsche mit

Migrations-hinter-

grund in %

Migranten-

kinder

gesamt

Migranten-

kinder gesamt

in %

Klasse 1

19

6

31,6

2

10,5

8

42,1

Klasse 2

18

2

11,1

3

16,7

5

27,8

Klasse 3

26

6

23,1

1

3,8

7

26,9

Klasse 4

16

5

31,3

1

6,3

6

37,5

Gesamt

79

19

24,1

7

8,9

26

32,9

 

GHS Neustadt

Schüler/-innen

pro Klasse

davon

Ausländer

Ausländer

in %

Deutsche mit

Migrations-hinter-

grund

Deutsche mit

Migrations-hinter-

grund in %

Migranten-kinder

gesamt

Migranten-kinder

gesamt in %

Klasse 1

30

4

13,3

9

30,0

13

43,3

Klasse 2

40

6

15,0

4

10,0

10

25,0

Klasse 3

34

5

14,7

8

23,5

13

38,2

Klasse 4

25

8

32,0

5

20,0

13

52,0

Gesamt

129

23

17,8

26

20,2

49

38,0

 

GS Waldweg

Schüler/-innen

pro Klasse

davon

Ausländer

Ausländer

in %

Deutsche mit

Migrations-hinter-

grund

Deutsche mit

Migrations-hinter-

grund in Prozent

Migranten-kinder

gesamt

Migranten-kinder

gesamt in %

Klasse 1

64

5

7,8

15

23,4

20

31,3

Klasse 2

49

11

22,4

7

14,3

18

36,7

Klasse 3

62

13

21,0

7

11,3

20

32,3

Klasse 4

56

7

12,5

7

12,5

14

25,0

Gesamt

231

36

15,6

36

15,6

72

31,2

 

 

Zu Punkt 2 bis 5:

 

Im Rahmen der Erörterung mit den Schulleitungen wurden die nachstehenden Punkte  als Hauptprobleme bei der praktischen Umsetzung des Antrages angesehen:

 

·         Sofern Kinder an andere Schulen wechseln, um die Quote einzuhalten, müssten unter Umständen im Gegenzug an die abgebende Schule Kinder zurückgegeben werden, z.B. bei einzügigen Jahrgangsstufen, um den Bestand der abgebenden Schule nicht zu gefährden. Es muss mit erheblichen Protesten und Klagen der Eltern gerechnet werden.

·         Für die Kinder, die in weiter von Ihrem Wohngebiet entfernte Schulen „versetzt“ werden, muss mit erheblichen Fahrtkosten gerechnet werden. Von dem in der Grundschule geltenden Grundsatz  ”kurze Beine, kurze Wege” müsste abgewichen werden. Der Schulbesuch in Wohnortnähe ist zudem auch für soziale Kontakte der Kinder am Nachmittag wichtig.

·         Die Entscheidung über die Klassenbildung liegt in der Zuständigkeit der Schulleiterinnen und Schulleiter (§ 33 Nds. Schulgesetz). Im Übrigen wird bei der Klassenbildung bei Mehrzügigkeit bereits auf eine angemessene Verteilung der Kinder mit Migrationshintergrund geachtet.

Unklar ist außerdem, wie die Kinder ausgewählt werden sollen (z.B. auf freiwilliger Basis, Losverfahren).  Sollen Geschwisterkinder ggf. getrennte Schulen besuchen? Es wäre mit einer hohen Belastung für die Schulen bei der Organisation der Verteilung der betroffenen Schüler zu rechnen.

·         Darüber hinaus ist anzumerken, dass an den Celler Schulen mit hohem Anteil an Kindern mit Migrationshintergrund bereits ein besonderes Fachwissen erarbeitet wurde, welches an anderen Grundschulen so nicht überall zur Verfügung steht. 

·         Die Umverteilung von Schülerinnen und Schülern in Schulen anderer Schuleinzugsbereiche stößt auch auf rechtliche Probleme. Der im Antrag angeführte Wechsel an andere Schulen ist im Wege einer individuellen Ausnahmeregelung gem. § 63 Nds. Schulgesetz nicht möglich, da die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Bevölkerungsgruppe nicht zu den Ausnahmetatbeständen gehört.

Eine Steuerung der Schülerströme über Änderungen der Schuleinzugsbereiche ist in der vorliegenden Fallkonstellation nicht praktikabel vorstellbar. Hierzu müssten die Schuleinzugsbereiche den jeweiligen Wohnverhältnissen der Bevölkerung mit Migrationshintergrund angepasst werden. Eine bunte Stadtkarte wäre die Folge, z.B. weil einzelne Strassen anderen Schuleinzugsbereichen zuzuordnen wären. So könnte ein Umzug einer Großfamilie in einen anderen Stadtteil bereits zu einer Abänderung von Einzugsbereichen zwingen. Denkbar wäre auch ein mehrfacher Schulwechsel für ein Kind innerhalb der Grundschulzeit, je nach dem, wie die jeweiligen Jahrgangsstufen prozentual mit Migrantenkindern ausgestattet sind.

·         Die Übertragung der Aufteilungsquote auf die Kindertagesstätten ist aufgrund fehlender Einflussnahmemöglichkeiten auf die Eltern der Kindergartenkinder nicht praktisch durchführbar. Auch wird in den Kitas mit hohem Migrantenanteil bereits über Förderprogramme und Schulung der Mitarbeiterinnen versucht, eine Ausgleichsfunktion bzw. Integrationsbemühungen zu erzielen bzw. zu verstärken. 

Weitere Gesichtspunkte sollen unter Beteiligung der genannten Schulen im Rahmen der Ausschussberatungen erörtert werden.

 

 

 

 

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Anlagen

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