Hauptmenü
Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - MV/0173/23

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt:

 

Nach einem Unfall mit Todesfolge im Einmündungsbereich Wittinger Straße/Dörnbergstraße wurde durch die Verkehrssicherheitskommission vor Ort festgestellt, dass es sich bei dem Unfall klar um „menschliches Versagen“ handelte und die Infrastruktur hier nicht besser ausgebaut werden kann. Bauliche Maßnahmen sind von daher nicht erforderlich. Die Erneuerung der Rotmarkierung war bereits vor dem Unfall geplant und wurde mittlerweile ausgeführt. Erhebliche Verkehrssicherheitsprobleme bestehen hingegen in der Wittinger Straße zwischen der Dörnbergstraße und dem Berkefeldweg. Durch parkende Fahrzeuge in Längsaufstellung wird der Fahrbahnbereich stark eingeengt. Begegnungsverkehre für Kfz sind oftmals nur unter Nutzung des nördlichen Gehwegs möglich. Das führt zu Gefährdungen von Fußgängern und Fahrradfahrern sowie zu einer Vielzahl von Unfällen, bei den insbesondere aufgrund der fehlenden Breite parkende Fahrzeuge beschädigt werden. Um dieser Situation entgegenzuwirken sowie dem erheblichen Radverkehrsaufkommen in diesem Bereich Rechnung zu tragen, halten Vertreter des Straßenbaulastträgers, der Verkehrsbehörde und der Polizei es für erforderlich auf der Fahrbahnsüdseite einen Schutzstreifen einzurichten. Hierdurch ist hier ein Parken auf der Fahrbahn für ca. 20 bis 25 Fahrzeuge künftig nicht mehr möglich. Beobachtungen vor Ort zu verschiedenen Zeiten haben gezeigt, dass auf Privatgrundstücken nördlich und südlich der Wittinger Straße oftmals freie Parkplätze zur Verfügung stehen. Seitens der Polizei liegt zu diesem Thema folgende Stellungnahme vor:

 

„Wie bei unserem Ortstermin festgestellt, ist aus meiner Sicht keine bauliche Änderung des Einmündungsbereiches erforderlich. Die Sichtbeziehungen in alle Richtungen sind ausreichend. Die Unfallzahlen im direkten Einmündungsbereich sind niedrig, die weit überwiegende Anzahl der Verkehrsunfälle resultiert aus Unfällen die, direkt oder indirekt, durch in der Wittinger Straße am Straßenrand geparkte Kfz verursacht werden. Der letzte Unfall mit einem Radfahrenden vor dem auslösenden Fall datiert aus dem Jahr 2016, der letzte schwerverletzte Radfahrende war im Jahr 2014 zu verzeichnen. Somit ist es schlichtweg falsch, die Einmündung als Unfallschwerpunkt zu bezeichnen, schon gar nicht in Beziehung auf den Fahrradverkehr. Durch die Einrichtung eines Fahrradschutzstreifens entlang der Wittinger Straße, speziell im östlichen Bereich, könnte in meinen Augen eine Vielzahl der Unfälle verhindert werden. Hierdurch würde das Parken dort verboten, wodurch der fließende Verkehr wesentlich mehr Platz für Begegnungen hätte und den Autofahrenden würde signalisiert, dass dort Radverkehr herrscht. An anderen Stellen des Stadtgebietes hat sich, nach einer gewissen Eingewöhnungszeit, die Einrichtung dieser Streifen als vorteilhaft erwiesen.“

 

Vor Umsetzung der Maßnahme wird der Ortsrat Hehlentor hierzu um ein entsprechendes Meinungsbild gebeten.

Loading...