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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0276/23

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Beratungsfolge

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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:

 

Blumlage/ Altstadt, Neuenhäusen

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Beschlussvorschlag:

 

  1. Über die vorgebrachten Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 161 "Erweiterung des Wohnmobilstellplatzes an der Herrenwiese" mit Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 64 der Stadt Celle "77er Straße / Süd", 3. Änderung sowie der zugehörigen Begründung wird entsprechend der in Anlage 1 zu dieser Vorlage enthaltenen Abwägungsvorschläge beschlossen.
  1. Der Bebauungsplan Nr. 161 "Erweiterung des Wohnmobilstellplatzes an der Herrenwiese" mit Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 64 der Stadt Celle "77er Straße / Süd", 3. Änderung mit der dazugehörigen Begründung wird erneut gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

 

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Sachverhalt:

 

Lage des Plangebietes:   Ortsteil Blumlage / Altstadt und Neuenhäusen

Entfernung zum Stadtzentrum:  ca. 0,9 km

Größe des Plangebietes:   ca. 0,9 ha.

Geplante Nutzung:    Sondergebiet (Wohnmobilstellplatz)

 

Nach dem vorangegangenen Satzungsbeschluss durch den Rat der Stadt Celle am 08. Dezember 2022 wurden Mängel in der Planung erkannt. Durch die Ergänzung der Planung sowie beschränkter erneuter Beteiligung der Bürger, Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wurden diese Mängel behoben. Der vorliegende erneute Satzungsbeschluss soll den vorangegangen Beschluss ersetzen.

 

Nach der Ausweisung eines ersten Bauabschnitts des Wohnmobilstellplatzes durch die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 64 „77er Straße/ Süd“ besteht weiterer Bedarf für Stellplätze. Durch die Celler Parkbetriebe GmbH wird der erste Bauabschnitt des Wohnmobilstellplatzes betrieben. Parallel wird durch die 101. Änderung des Flächennutzungsplans die Ausweisung der Stellplatzanlage planerisch vorbereitet. Im Verlauf des Aufstellungsverfahrens wurde das Plangebiet des Bebauungsplans reduziert. Aufgrund des geringen Grundwasserflurabstandes wurde der Abstand zur Fuhse vergrößert.

 

 Die Parkbetriebe betreiben auf Grundlage einer Vereinbarung mit der Verwaltung die Planung. Die Stadt Celle begleitet die Planungen inhaltlich und nimmt die hoheitlichen Aufgaben der Verfahrensbetreuung wahr.

 

Bisher ist das Areal als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportplatz festgesetzt. Zukünftig wird ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Wohnmobilstellplatz“ festgesetzt.

 

Die durch die Planung ausgelösten Eingriffe werden neben Ausgleichsmaßnahmen am Ort des Eingriffs auch durch eine externe Kompensationsmaßnahme im Flächenpool der Stadtwerke Celle im Bereich Henneckenmoor ausgeglichen.

 

Die Fläche befindet sich vollständig im Überschwemmungsgebiet der Fuhse, sodass die Anforderungen gemäß § 78 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens und der baulichen Umsetzung geprüft wurden. Für den Bebauungsplan Nr. 161 „Erweiterung des Wohnmobilstellplatzes auf der Herrenwiese liegt eine Ausnahmegenehmigung mit Nebenbestimmungen nach § 78 Abs. 2 WHG durch die Untere Wasserbehörde der Stadt Celle vor.

 

Die Anhörung der Ortsräte Blumlage/ Altstadt und Neuenhäusen erfolgte gemäß § 94 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 NKomVG am 14.07.2021.

 

Bisheriges Verfahren:

 

Der Rat der Stadt Celle hat in seiner Sitzung am 28.11.2019 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 161 der Stadt Celle „Erweiterung des Wohnmobil-Stellplatzes an der Herrenwiese“ beschlossen (§ 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB). Der Beschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1 BauGB am 30.01.2021 ortsüblich bekannt gemacht.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand vom 01.02.2021 bis 28.02.2021statt. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB fand vom 01.02.2021 bis 28.02.2021statt.

 

Der Ortsrat Neuenhäusen ist gemäß § 94 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 NKomVG in seiner Sitzung am 14.07.2021 bezüglich dieses Bauleitplanverfahrens angehört worden.

Der Ortsrat Blumlage/Altstadt ist gemäß § 94 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 NKomVG in seiner Sitzung am 14.07.2021 bezüglich dieses Bauleitplanverfahrens angehört worden.

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Celle hat am 06.07.2022 dem Entwurf vom 08.06.2022 und der zugehörigen Begründung zugestimmt und deren öffentliche Auslegung beschlossen. Der Beschluss über die öffentliche Auslegung wurde am 14.07.2022 ortsüblich bekanntgemacht.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 161 „Erweiterung des Wohnmobil-Stellplatzes an der Herrenwiese“ und die zugehörige Begründung sowie ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag und eine schalltechnische Untersuchung, lagen in der Zeit vom 22.07.2022 bis 26.08.2022 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte in der Zeit vom 22.07.2022 (Datum des Absendens der Aufforderung zur Stellungnahme) bis zum 26.08.2022.

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Celle hat am 28.06.2023 die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 161 der Stadt Celle „Erweiterung des Wohnmobilstellplatzes an der Herrenwiese“ gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) beschlossen. 

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 161 „Erweiterung des Wohnmobil-Stellplatzes an der Herrenwiese“ und die zugehörige Begründung sowie ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, die wasserrechtliche Genehmigung und eine schalltechnische Untersuchung, lagen in der Zeit vom 18.07.2023 bis 25.08.2023 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich aus. Die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte in der Zeit vom 18.07.2022 bis zum 25.08.2023.

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Auswirkungen für Integration:

 keine

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Klimaauswirkungen:

Die Umwandlung einer Sportplatzfläche in teilweise versiegelte Flächen für eine temporäre Nutzung durch Wohnmobile hat keine erheblichen Auswirkungen für das Lokalklima. Kleinklimatisch kommt es zwar durch die starke Versiegelung zu Beeinträchtigungen, die aber durch die Festsetzung von Baumpflanzungen vermindert werden. Durch die vorgesehenen Baumpflanzungen können auch die Folgen des Klimawandels abgemildert werden. Bei einer durchschnittlichen Verweildauer der Wohnmobilisten von 3 Tagen erfolgt durch die Zunahme des KFZ-Verkehrs eine geringfügige zusätzliche Belastung mit Luftschadstoffen, die aufgrund der guten Durchlüftung allerdings nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen des Schutzgutes Luft führen. Die Kaltluftleitbahn der Fuhse wird durch das temporäre Aufstellen von Wohnmobilen nicht erheblich beeinträchtigt.

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Anlagen

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