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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0277/23

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Beratungsfolge

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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:

Altenhagen gem. mit Bostel und Lachtehausen

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Beschlussvorschlag:

  1. Die Bewertung der vorgebrachten Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 178 Ahg der Stadt Celle „Fuß- und Radwegebrücke Altenhäger Kirchweg“ sowie der dazu gehörigen Begründung mit Umweltbericht wird entsprechen der in Anlage 1 zu dieser Vorlage enthaltenen Abwägungsvorschläge beschlossen.
  2. Dem überarbeiteten Entwurf des Bebauungsplan Nr. 178 Ahg der Stadt Celle „Fuß- und Radwegebrücke Altenhäger Kirchweg“ sowie der zugehörigen Begründung mit Umweltbericht wird zugestimmt. Die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit mit Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB wird beschlossen.
  3. Stellungnahmen sollen gem. § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. 
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Sachverhalt:

Lage des Plangebietes: Altenhagen

Entfernung zum Stadtzentrum: rd. 2,4 km (Stadtkirche)

Größe des Plangebietes: rd. 0,12 ha

Geplante Nutzung: Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung

 

Es wird auf den Sachverhalt im Auslegungsbeschluss BV/0073/23 verwiesen.

 

Im Bauleitplanverfahren haben sich neue Erkenntnisse bezüglich der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen ergeben, so dass diese neu zu konzipieren waren. Diese Neukonzeption führt zu einer Änderung der Planzeichnung sowie Ergänzungen bzw. Änderungen in Begründung und Umweltbericht. Damit werden die Grundzüge der Planung verändert und eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange wird erforderlich.

 

In der erneuten Behördenbeteiligung und Beteiligung der Öffentlichkeit wird die Möglichkeit zur Stellungnahme auf die geänderten und ergänzten Teile beschränkt. Die Inhalte der Planunterlagen, zu denen schon in den vorgehenden Beteiligungen Stellung genommen werden konnte, bedürfen keiner erneuten Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme.

 

Bisheriges Verfahren

  • Der Rat der Stadt Celle hat in seiner Sitzung am 08.12.2022 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 178 Ahg „Fuß- und Radwegebrücke Altenhäger Kirchweg“ beschlossen (§ 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB).
  • Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand vom 10.01.2023 bis zum 10.02.2023 statt.
  • Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB fand vom 10.01.2023 (Datum des Absendens der Aufforderung zur Stellungnahme) bis einschließlich dem 10.02.2023 statt.
  • Die Anhörung der Ortsräte Altenhagen gem. mit Bostel und Lachtehausen erfolgte gemäß § 94 Abs. 1 Satz 2 NKomVG am 14.06.2023.
  • Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB fand vom 08.06.2023 (Datum des Absendens der Aufforderung zur Stellungnahme) bis einschließlich dem 12.07.2023 statt.
  • Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fand vom 12.06.2023 bis zum 12.07.2023 statt.

 

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Klimaauswirkungen:

Grundsätzlich verursacht jegliche bauliche Tätigkeit auch eine Auswirkung auf das Klima. Bezogen auf eine klimagerechtere Abwicklung von Individualverkehr dient der angestrebte Brückenbau der Schaffung einer Wegeverbindung, die geeignet ist eine Verlagerung vom motorisierten Individualverkehr zum nichtmotorisierten Individualverkehr zu unterstützen.

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Anlagen

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