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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0279/23

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

1) Der VA beschließt, das straßenrechtliche Einziehungsverfahren entsprechend § 8 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24.09.1980, zuletzt geändert durch Art. 20 und 21 des Niedersächsischen Rechtsvereinfachungsgesetzes vom 19.09.1989 (Nds. GVBl. S. 345) für die Ortsstraße "Im Rautenkranz" auf dem Flurstück 66/59, Flur 30, Gemarkung Celle, durchzuführen, wonach zunächst die Einziehungsabsicht ortsüblich bekanntzugeben ist, um jedermann Gelegenheit zu geben, Bedenken gegen die Einziehungsabsicht vorzubringen.

 

2) Unter dem Vorbehalt, dass keine Bedenken im Zuge des Verfahrens zu 1) vorgebracht werden, beschließt der VA die Einziehung der Verkehrsfläche entsprechend § 8 NStrG in der Fassung der Bekanntmachung vom 24.09.1980 in der zurzeit gültigen Fassung. Die Einziehung wird mit dem Tage der Veröffentlichung der Einziehungsverfügung - frühestens 3 Monate nach Bekanntgabe der Einziehungsabsicht - wirksam. 

 

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Sachverhalt:

Die Ortsstraße "Im Rautenkranz" auf dem Flurstück 66/59, Flur 30, Gemarkung Celle, steht im Eigentum der Stadt Celle und ist als öffentliche Verkehrsfläche gewidmet. 

Die Straße dient der Erschließung von Wohngebäuden, die ausschließlich im Besitz der Südheide e.G. sind.  Die Straße ist daher als öffentliche Verkehrsanlage entbehrlich. 

Die Südheide e.G. möchte die Straße erwerben. 

Die Stadt Celle stellt als aktueller Eigentümer den Antrag, die Straße "Im Rautenkranz" als öffentliche Verkehrsfläche einzuziehen.

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Anlagen

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