Beschlussvorlage - BV/0295/23
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 138 II. Teil "Allerinsel" - Entwurf und Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Stadtplanung und Städtebauförderung
- Beteiligt:
- 60 Sonderprojekte; 18 Gleichstellungsbeauftragte; 30 Justiziariat; FB 1 Finanzen; 62 Städtebauförderung
- Zuständigkeit:
- Stadtbaurätin Elena Kuhls
- Ziele:
- Erfüllung der Aufgaben als Oberzentrum
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
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Vorberatung
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Nov 30, 2023
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Geplant
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt:
Im Jahr 2004 wurde ein Einleitungsbeschluss für die Aufstellung eines Bebauungsplans „Allerinsel“ gefasst. Zu diesem Zeitpunkt umfasste das Plangebiet zunächst die gesamte Allerinsel. Die Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Celle erfolgte parallel dazu. Im Zuge der Erarbeitung des „Rahmenplans Allerinsel“, hatte sich jedoch für die weitere Umsetzung ein Vorgehen in Bauabschnitten ergeben. Hierbei wurde zunächst der Bereich zwischen Hafenstraße und Mühlenaller entwickelt. Für die Bauleitplanung ergab sich hieraus ein geänderter und besser geeigneter Zuschnitt des Geltungsbereiches. Das Planverfahren wurde deshalb unter dem Titel: Bebauungsplan Nr. 138 I. Teil der Stadt Celle „Allerinsel“ fortgeführt und entsprechend zum Abschluss gebracht. Wesentliche Teile des 1. Bauabschnitts sind inzwischen bebaut und werden in Nutzung genommen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 138 II. Teil "Allerinsel" folgt nun ein weiterer Abschnitt der Entwicklung der Allerinsel und damit der Umsetzung der Sanierungsziele.
Der im Jahr 2018 fortgeschriebene Rahmenplan Allerinsel (beschlossen 20.06.2018), der in Zusammenarbeit mit dem Büro Pesch und Partner/ Stadtplaner und Architekten erarbeitet wurde und am 10.06.2010 durch den Rat der Stadt Celle als städtebauliches Konzept im Sinne von § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen wurde, sah für den 2. Bauabschnitt eine Mischung aus Wohnnutzung, Freizeit, Vereinen und Dienstleistungen vor. Basierend auf Ergebnissen eines Investorenwettbewerbes, welcher auf der Überarbeitung des ursprünglichen Rahmenplan fußt, wird nun der Entwurf für den Bebauungsplan NR. 138 II. Teil "Allerinsel" in den Verfahrensschritt der Öffentlichkeitsbeteiligung gegeben. Anknüpfend an die Planungsidee, ein gemischtes Quartier mit dem Schwerpunkt Wohnnutzung zu entwickeln, schafft der vorgelegte Entwurf die entsprechenden Voraussetzungen dafür. Damit der Bebauungsplan aus dem Flächennutzugsplan entwickelt werden kann, wird die 104. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Celle als Parallelverfahren durchgeführt.
Für die weitere Umsetzung des Rahmenplans Allerinsel war auch die Verwirklichung des Hochwasserschutzes als Grundlage für die Wiedernutzbarmachung und Weiterentwicklung als städtischem Quartier erforderlich. Die Maßnahmen des Hochwasserschutzes fußen auf dem Planfeststellungsbeschluss „Hochwasserschutzmaßnahmen in der Region Celle, 3. Planfeststellungsabschnitt Bereich Allerinsel“ vom 02.12.2013.
Der Bebauungsplan, der im Wettbewerb eine Leitlinie für die Entwürfe darstellte, wird als Angebotsbebauungsplan weitergeführt. Gegebenenfalls erforderliche Regelungen hinsichtlich der weiteren Ausgestaltung der Projekte werden soweit erforderlich im Rahmen eines Städtebaulichen Vertrages oder ggf. in den jeweiligen Grundstückskaufverträgen getroffen.
Bisheriges Verfahren:
Der Rat der Stadt Celle hat in seiner Sitzung vom 24.03.2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 138 II. Teil „Allerinsel“ beschlossen. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte mit Bekanntmachung vom 30.06.2022 in der Frist vom 01.07.2022 bis zum 01.08.2022. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und anderer Träger öffentlicher Belange erfolgte mit Anschreiben vom 05.07.2022 (Datum des Absendens der Stellungnahmeaufforderung) bis zum 08.08.2022.
Der Ortsrat Blumlage/Altstadt wird gemäß § 94 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 NKomVG bezügliche dieses Bebauungsplans rechtzeitig vor dem Satzungsbeschluss angehört.
Klimaauswirkungen:
Es ist davon auszugehen, dass durch die Umsetzung der Planung im Vergleich zur Nullvariante zusätzliche CO2-Äqulivalente entstehen werden.
Pflanz- und Begrünungsmaßnahmen sollen dazu beitragen freigesetztes CO2 zu binden sowie die lokale Biodiversität durch ein breites Nahrungsangebot insbesondere für Brutvögel und Insekten zu verbessern und thermische Gunsteffekte in einer baulichen Umwelt zu erreichen.
Um den CO2-Fußabdruck bei der Erzeugung von Strom und Wärme zu verringern, wird die Nutzung solarer Strahlungsenergie (Solarthermie und Photovoltaik) im städtebaulichen Konzept begünstigt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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2
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(wie Dokument)
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2,7 MB
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3
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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4
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(wie Dokument)
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2,3 MB
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5
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(wie Dokument)
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930,2 kB
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6
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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7
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(wie Dokument)
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876,1 kB
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8
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(wie Dokument)
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6,2 MB
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9
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(wie Dokument)
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159,6 kB
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10
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(wie Dokument)
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4,6 MB
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11
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(wie Dokument)
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8,5 MB
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12
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(wie Dokument)
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6,1 MB
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13
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(wie Dokument)
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6,2 MB
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14
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(wie Dokument)
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2,7 MB
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15
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(wie Dokument)
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43 kB
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16
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(wie Dokument)
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4,9 MB
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