Beschlussvorlage - BV/0296/23
Grunddaten
- Betreff:
-
104. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Celle "Allerinsel" - Entwurf und Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Stadtplanung und Städtebauförderung
- Beteiligt:
- 60 Sonderprojekte; 30 Justiziariat; 18 Gleichstellungsbeauftragte; 62 Städtebauförderung
- Zuständigkeit:
- Stadtbaurätin Elena Kuhls
- Ziele:
- Erfüllung der Aufgaben als Oberzentrum
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
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Vorberatung
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Nov 30, 2023
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Geplant
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt:
Im Jahr 2004 wurde ein Einleitungsbeschluss für die Aufstellung eines Bebauungsplans „Allerinsel“ gefasst. Zu diesem Zeitpunkt umfasste das Plangebiet zunächst die gesamte Allerinsel. Begleitend hierzu sollten mit der 64. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Celle die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die verbindliche Bauleitplanung geschaffen werden. Die Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Celle erfolgte entsprechend parallel dazu. Im Zuge der Erarbeitung des „Rahmenplans Allerinsel“, hatte sich für die weitere Umsetzung jedoch ein Vorgehen in Bauabschnitten ergeben. Hierbei wurde zunächst der Bereich zwischen Hafenstraße und Mühlenaller entwickelt. Für die Bauleitplanung ergab sich hieraus ein geänderter und besser geeigneter Zuschnitt des Geltungsbereiches. Das Planverfahren wurde deshalb unter dem Titel: Bebauungsplan Nr. 138 I. Teil der Stadt Celle „Allerinsel“ fortgeführt und entsprechend zum Abschluss gebracht. Eine Änderung des Flächennutzungsplans war für diesen Bereich letztlich nicht erforderlich.
Wesentliche Teile des 1. Bauabschnitts sind inzwischen bebaut und werden in Nutzung genommen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 138 II. Teil "Allerinsel" folgt nun ein weiterer Abschnitt der Entwicklung der Allerinsel und damit der Umsetzung der Sanierungsziele. Für diesen Bebauungsplan wird die Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Celle zwingend erforderlich. Entsprechend wird die 104. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren betrieben. Mit dem Beschluss zur Auslegung wird der Geltungsbereich der 104. Änderung der Flächennutzungsplans der Stadt Celle dem Flächenzuschnitt für den Bebauungsplan Nr. 138 II. Teil angepasst. Vorgesehen ist hierbei die künftige Darstellung der entsprechenden Flächen als Mischbauflächen.
Der im Jahr 2018 fortgeschriebene Rahmenplan Allerinsel, der in Zusammenarbeit mit dem Büro Pesch und Partner/ Stadtplaner und Architekten erarbeitet und am 10.06.2010 durch den Rat der Stadt Celle als städtebauliches Konzept im Sinne von § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen wurde, sieht für die Allerinsel eine Mischung aus Wohnnutzung, Freizeit, Vereinen und Dienstleistungen vor. Basierend auf Ergebnissen eines Investorenwettbewerbes, welcher auf der Überarbeitung des ursprünglichen Rahmenplans fußt, wird nun der Entwurf für den Bebauungsplan NR. 138 II. Teil "Allerinsel" in den Verfahrensschritt der Öffentlichkeitsbeteiligung gegeben. Anknüpfend an die Planungsidee, ein gemischtes Quartier mit dem Schwerpunkt "Wohnnutzung" zu entwickeln, schafft der vorgelegte Entwurf die entsprechenden Voraussetzungen dafür.
Bisheriges Verfahren:
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Celle hat in seiner Sitzung vom 24.03.2020 im Rahmen einer Eilentscheidung gem. § 89 Satz 1 NKomVG die Einleitung des Verfahrens zur 104. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Celle „Allerinsel“ beschlossen. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte mit Bekanntmachung vom 30.06.2022 in der Frist vom 01.07.2022 bis zum 01.08.2022. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und anderer Träger öffentlicher Belange erfolgte mit Anschreiben vom 05.07.2022 (Datum des Absendens der Stellungnahmeaufforderung) bis zum 08.08.2022.
Der Ortsrat Blumlage/Altstadt wird gemäß § 94 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 NKomVG bezügliche dieser Flächennutzungsplanänderung rechtzeitig vor Beschlussfassung angehört.
Klimaauswirkungen:
Es ist davon auszugehen, dass durch die Umsetzung der Planung im Vergleich zur Nullvariante zusätzliche CO2-Äquivalente entstehen werden. Um diese sowie die Auswirkungen auf das lokale Kleinklima zu reduzieren, wurden entsprechende Ansätze in das städtebauliche Konzept sowie Regelungen in den nachgelagerten Bebauungsplan aufgenommen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1,9 MB
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2,8 MB
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(wie Dokument)
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930,2 kB
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(wie Dokument)
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(wie Dokument)
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876,1 kB
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(wie Dokument)
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6,2 MB
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9
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(wie Dokument)
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159,6 kB
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(wie Dokument)
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4,6 MB
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11
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(wie Dokument)
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8,5 MB
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12
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(wie Dokument)
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6,1 MB
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(wie Dokument)
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6,2 MB
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(wie Dokument)
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2,7 MB
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(wie Dokument)
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43 kB
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