Beschlussvorlage - BV/0322/23
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 34 "Nahversorgungszentrum Hannoversche Heerstraße Süd"
-Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 63.3 Stadtplanung
- Zuständigkeit:
- Stadtbaurätin Elena Kuhls
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
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Vorberatung
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Feb 27, 2024
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Geplant
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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Mar 7, 2024
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Beschlussvorschlag:
Auf Antrag gemäß § 12 BauGB durch den Vorhabenträger „EDEKA-MIHA-Immobilienservice GmbH“ wird die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 34 der Stadt Celle „Nahversorgungszentrum Hannoversche Heerstraße Süd“ beschlossen (§ 2 Abs. 1 BauGB).
Sachverhalt:
Lage des Plangebietes: Ortsteil Westercelle
Entfernung zum Stadtzentrum: ca. 2,7 km (Stadtkirche)
Größe des Plangebietes: ca. 2 ha
geplante Nutzungen: Sondergebiet großflächiger Einzelhandel
Der Vorhabenträger EDEKA-MIHA Immobilien-Service GmbH hat für die im beigefügten Plan gekennzeichneten Flurstücke im Ortsteil Westercelle die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans zur Neustrukturierung des Nahversorgungszentrums an der Hannoverschen Heerstraße mit der Errichtung eines großflächigen Lebensmittelmarktes mit einer Verkaufsfläche von insgesamt 2500 m² und einem weiteren Gebäude für einen Drogeriemarkt mit ca. 800 m² Verkaufsfläche und ergänzenden Nutzungen beantragt. Der Vorhabensstandort befindet sich gemäß der Fortschreibung des Zentren- und Einzelhandelsentwicklungskonzeptes für die Stadt Celle 2020 innerhalb des Nahversorgungszentrums Hannoversche Heerstraße Süd. Im Rahmen des Vorhabens ist ein Abriss der bestehenden Immobilie (inkl. Großhandel MIOS C+C-Markt) und ein Neubau zweier getrennter Gebäudekomplexe vorgesehen. Der geltende Bebauungsplan Nr. 4 Wce , 2. Änderung "B 3 - Vogelberg" setzt für den Bereich des heutigen Verbrauchermarktes ein Mischgebiet fest. Da großflächige Einzelhandelsbetriebe grundsätzlich nur in Kern- oder Sondergebieten zulässig sind, ist die Neuaufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans und die Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Celle erforderlich.
Die erarbeitete Verträglichkeitsanalyse kommt zu dem Schluss, dass das Planvorhaben den relevanten Zielen und Grundsätzen derLandesplanung und Raumordnung entspricht.Dem Planvorhaben stehen weder das Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Celle2020 noch die Vorgaben des § 11 Abs. 3 Baunutzungsverordnung entgegen.
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird im Parallelverfahren mit der 115. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Celle "Sonderbaufläche Hannoversche Heerstraße Süd" erfolgen.
Die Beteiligung der Ortsrates Westercelle erfolgt nach § 94 Abs. 2 des Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) spätestens nach Abschluss der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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