Inhalt
ALLRIS - Vorlage
Beschlussvorlage - AN/0283/23-001
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der CDU-Fraktion "Anschaffung von Pfandringen für städtische Mülleimer an besonders frequentierten Standorten"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB 6 Verkehr und Technische Dienste
- Zuständigkeit:
- Stadtbaurätin Elena Kuhls
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Geplant
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Ausschuss für Klima, Umwelt, Verkehr und technische Dienste
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Vorberatung
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Nov 16, 2023
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Geplant
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt:
Folgende Gründe sprechen aus fachlicher Sicht (Straßenreinigung) gegen die Anbringung von Pfandringen:
- Die Pfandringe werden um den Mülleimer herum befestigt. Die Entleerung des Mülleimers wird für die Mitarbeiter der Straßenreinigung erschwert, da darauf geachtet werden muss, dass die in dem Pfandring befindlichen Flaschen durch die Entleerung nicht herunterfallen. Insgesamt ist mit einem größeren Zeitaufwand für die Entleerung zu rechnen.
- Durch die Pfandringe werden vermehrte Verunreinigungen erwartet. Glasflaschen kippen vom Pfandring auf die Straße und zerbrechen, PET-Flaschen sind relativ leicht und würden bei Windstößen herumfliegen.
- Darüber hinaus sind die Mülleimer immer wieder Gegenstand von Vandalismus. Dieses würde sich dann ebenfalls auf die Pfandringe auswirken und hätte das vorher geschilderte Szenario zur Folge.
- Mit der Abgabe der Flaschen in den Pfandring gibt der Besitzer sein Eigentum an der Flasche auf. Letztlich kann damit jede Person, die die Flasche einsammelt, den Pfand auch abgegeben, so dass „bedürftige Menschen“ unmittelbar nicht gefördert werden. Vielmehr kann durch die Erleichterung des „Pfandsammelns“ die Einnahmemöglichkeit der „bedürftigen Menschen“ sinken.
- Letztlich sind durch die Anbringung von Pfandringen soziale Brennpunkte zu erwarten. In der Vergangenheit wurden innerhalb des Stadtgebietes immer wieder Sitzbänke mit Mülleimern abgebaut, damit dort keine „Trinkgelage“ stattfinden.
- Die Kosten für ein Pfandring liegen bei der Abnahme von 10 Stück bei 166,60 €/Stück. Die Gesamtkosten (1.666,00 €) sind durch den Gebührenzahler mit zu finanzieren.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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93,5 kB
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