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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - AN/0256/23-001

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Antrag AN/0256/23 wird abgelehnt und ist damit formal und inhaltlich behandelt.

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Sachverhalt:

 

Zu 1.

Die Antragsteller fordern keine Straßensanierungen in den Haushalt 2024 einzuplanen, die für Anlieger Straßenausbaubeiträge zur Folge haben.

Die Verwaltung sieht eine immer weiter voranschreitende Verschlechterung des Straßenzustands im Bereich der Stadt Celle. Der Sanierungsstau wächst und die Abarbeitung wird mit den vorhandenen Ressourcen der Verwaltung, jedoch auch mit den Ressourcen der beratenden Ingenieurbüros und ausführenden Firmen nicht in kurzer Zeit aufzuholen sein.

Weiterhin sind die Baupreise in den letzten drei Jahren gem. Baupreisindex des statischen Bundesamtes von 118,9% auf 145,1% gestiegen (bezogen auf das Referenzjahr 2015) Ein Preisrückgang ist nicht zu erwarten. Ein weiteres verzögern von Baumaßnahmen wird die Haushalte der kommenden Jahre stärker belasten.

Für die notwendigen Sanierungen der schlechten Straßen müssen übermäßig finanzielle Kapazitäten und personelle Ressourcen verwendet werden, um die Verkehrssicherheit weiterhin aufrecht zu erhalten.

Aufgrund der angespannten Haushaltssituation kann auf die Einzahlungen aus den Straßenausbaubeiträgen nicht verzichtet werden. Die Stadt Celle ist weiterhin nicht dauerhaft leistungsfähig und wird sich nach der aktuellen Haushaltsplanung 2024 in den nächsten drei Jahren mit jeweils mehr als 22 Mio. Euro investiv neuverschulden. Unter diesen Rahmenbedingungen ist jede zusätzliche Belastung im investiven Haushalt zu vermeiden, um die Genehmigungsfähigkeit des Haushalts nicht zu gefährden. Der Spielraum für zusätzliche Investitionen, insbesondere im Infrastrukturbereich, würde durch den Wegfall der Straßenausbaubeiträge weiter reduziert werden.

Durch die unzureichenden Investitionen wird das Infrastrukturvermögen der Stadt Celle nachhaltig gemindert und hat eine Instandsetzung mit unverhältnismäßig hohem Aufwand zur Folge.

Ein Aussetzen der Beitragspflichtigen Ausbaumaßnahmen wird unteranderem einen Verzug bei weitergehenden Maßnahmen zur Folge haben, z. B. bei dem Sanierungsprojekt „Blumläger Feld“.

Zu 2.

Die Antragsteller fordern die Endabrechnung der Fritzenwiese erst durchzuführen, bevor nicht erneut über die Straßenausbaubeitragssatzung abgestimmt wurde.

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Anlagen

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