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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - MV/0331/23

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

Ab dem 1. August 2026 haben alle Erstklässlerinnen und Erstklässler in Niedersachsen Anspruch auf täglich acht Stunden Unterricht und Betreuung in der Schule. Der Anspruch gilt auch in Ferienzeiten

Damit soll eine Betreuungslücke geschlossen werden, die nach der Kita-Zeit für viele Familien entsteht.

Der bundesweite Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule wird entsprechend der bundesgesetzlichen Regelungen schrittweise eingeführt. Dieser wird in den nachfolgenden Jahren um jeweils eine Klassenstufe ausgeweitet und soll mit Beginn des Schuljahres 2029 abgeschlossen sein.

 

Viele Details dazu sind leider noch ungeregelt und werden derzeit zum Teil kontrovers zwischen den Kommunalen Spitzenverbänden und dem Land diskutiert.

Folgende wesentliche Punkte hat das Land in einer im Sommer veröffentlichten Präsentation bekanntgegeben:

  • Umsetzung des Betreuungsanspruches in den Ganztagsgrundschulen
  • Verantwortung der Organisation des Ganztages durch die Schulleitung
  • Hohe Flexibilität für regionale Konzepte, Verträge und Möglichkeiten
  • Land: Bereitstellung personeller Ressourcen im Umfang von 40 Std. / Woche
  • Es wird ein bundesweites Investitionsprogramm zum Ganztagsausbau aufgelegt.

Niedersachsen erhält davon 258 Mio. €. Das Land Niedersachsen wird im Rahmen einer 30%igen Kofinanzierung rund 120 Mio. € ergänzend zur Verfügung stellen. Details werden in einer sich noch beim Land in Arbeit befindlichen Förderrichtlinie bekanntgegeben werden. Die Richtlinie soll einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn zulassen.

 

Was ist aus den bisherigen Informationen für die Stadt Celle abzuleiten?

 

Umfang der personellen Ausstattung

Das Land Niedersachsen hat zugesagt, die Kosten für die Betreuung an Werktagen im Umfang von acht Stunden täglich zu übernehmen. Soweit Kommunen zeitlich oder hinsichtlich der personellen Besetzung hierüber hinausgehen möchten, müssen sie die Kosten hierfür übernehmen.

Daraus leitet sich ab, dass die bisherigen als freiwillige Leistung von der Stadt für die Betreuung an den Celler Ganztagsschulen von Montag-Donnerstag getragenen Kosten übernommen werden.

Im Jahr 2023 waren dafür im städtischen Haushalt mehr als 2 Mio. € veranschlagt.

 

Die Qualität der Betreuung ist bisher allerdings noch nicht definiert. Der Niedersächsische Städtetag befürchtet, dass das Land nur eine „Basis- Betreuung“ sicherstellen wird.

Insoweit sind die weiteren Vorgaben des Landes zur Qualität der Betreuung abzuwarten.

 

 

Inhaltliche Ausgestaltung des Ganztagsanspruchs

Der Vorbericht Nr. 101/2023 zur  Sondersitzung des Ausschusses für Schule, Jugend und Kultur des Niedersächsischen Städtetages vom 30.06.2023 gibt die Einigung der Kommunalen Spitzenverbände mit dem MK wie folgt wieder:

„Kommunen haben mit der organisatorischen Abwicklung einer Ganztagsschule nichts zu tun“ und die „Schulleitung trägt Verantwortung für Ganztagsbetrieb (Ausnahme: Ferienzeiten)“.

 

Investitionen

Sobald die vom Land in Arbeit befindliche Förderrichtlinie in Kraft treten wird, sollten die städtischen Bauvorhaben hierauf abgestimmt werden, um möglichst viele Fördermittel zu erhalten.

Da die Förderrichtlinie einen vorzeitigen Maßnahmebeginn

 vorsehen soll, wird die Stadt  auch für schon begonnene Vorhaben Fördermittel beantragen können.

Die Verwaltung wird die weitere Entwicklung eng begleiten, um bei Bekanntwerden neuer Details den Ausschuss informieren zu können und Planungen darauf ausrichten zu können.

 

 

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