Hauptmenü
Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0362/23

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt:

a.) den Jahresabschluss 2021 und die Entlastung des Oberbürgermeisters und

b.) den Jahresüberschuss 2021 in Höhe von 9.262.493,82 € gem. § 24 KomHKVO zur Minderung des noch bestehenden Sollfehlbetrags aus kameralem Abschluss i.H.v. 2.516.698,92 € sowie 6.745.794,90 € zur Minderung der Fehlbeträge aus Vorjahren zu verwenden.

 

Reduzieren

Sachverhalt:

 

Die Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses 2021 wurde durch den Oberbürgermeister am 08.12.2022 gem. § 129 Abs. 1 NKomVG festgestellt. Der Jahresabschluss wurde dem Rechnungsprüfungsamt am 08.12.2022 mit allen Bestandteilen zugeleitet und zuletzt am 23.10.2023 durch Änderungen ergänzt. Die Prüfung wurde im Zeitraum Ende Mai 2023 bis Oktober 2023 durchgeführt.

 

In dem vom Rechnungsprüfungsamt gem. § 156 Abs. 3 NKomVG erstellten Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2021 vom 24.10.2023 bestätigt das Rechnungsprüfungsamt die Richtigkeit des Jahresabschlusses. Der Rat beschließt gem. § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG i.V.m. § 129 Abs. 1 S. 3 NKomVG über den Jahresabschluss und die uneingeschränkte Entlastung des Oberbürgermeisters.

 

Das Jahr 2021 schließt mit dem nachstehenden Jahresüberschuss ab:

im ordentlichen Ergebnis mit + 1.156.343,25 € und

im außerordentlichen Ergebnis mit + 8.106.150,57 €.

 

Es ergibt sich ein Jahresergebnis = Überschuss in Höhe von 9.262.493,82 €.

 

Die Haushaltsplanung für 2021 ergab noch einen Fehlbetrag in Höhe von 8.041.000,- €, somit ist das Jahresergebnis um 17.303.493,82 € besser ausgefallen als geplant.

 

Der Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Celle zum 31.12.2021 ist dieser Vorlage beigefügt und sollte Grundlage für die zu fassenden Beschlüsse sein.

 

Gem. § 129 Abs. 1 S. 2 NKomVG nimmt der Oberbürgermeister zu dem Schlussbericht und den Handlungsempfehlungen wie folgt Stellung. Prüfungsfeststellungen wurden nicht getroffen.

 

4.4 Lagebeurteilung des Oberbürgermeisters

Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt im Rechenschaftsbericht zukünftig nicht nur die aktuelle globale Situation darzustellen, sondern anhand der prognostizierten Entwicklungen einen konkreten Bezug zur finanzwirtschaftlichen Lage der Stadt Celle herzustellen.

 

Im Zuge einer zukünftig zeitgerechten Aufstellung des Jahresabschlusses sind diese Ausführungen vorgesehen und werden im bevorstehendem Jahresabschluss 2023 aufgegriffen.

 

6.2.2 Haushaltsausgabereste

Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt, dass der gesamte Prozess der Resteübertragung mittels Workflow in H&H digital abgebildet wird, um Medienbrüche und Schnittstellen zu vermeiden. Im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit des Prozesses stellt eine rein digitale Abarbeitung eine Verbesserung dar. Des Weiteren wird angemerkt, dass die Funktionstrennung und das Vier-Augen-Prinzip des IKS im Jahr 2021 von FD 20 „Finanzwirtschaft“ nicht durchgängig einhalten wurde.

 

Für die zum Jahreswechsel anstehende Übertragung der Haushaltsreste in das Haushaltsjahr 2024 wird im Rahmen einer Testphase ein digitaler Workflow für ausgewählte Fachdienste angelegt. Hierbei sollen entsprechende Wertgrenzen zur Wahrung der Funktionstrennung eingerichtet werden. Nach dem Jahresabschluss wird der digitale Workflow evaluiert und für die nächste Resteübertragung auf die gesamte Verwaltung ausgerollt.

 

6.3.2 Auftrags- und Vergabewesen

Im Prüfungsbericht wird berichtet, dass die Einhaltung der vergaberechtlichen Bestimmungen grundsätzlich festzustellen ist. Die internen Bestimmungen wurden in 2021 zweimal nicht beachtet. Es wurden erteilte Vergaben in Höhe von insgesamt 131 T € nicht bzw. verspätet vorgelegt. Prüfungsfeststellungen zu einzelnen Vergaben werden unterjährig mit den jeweiligen Beteiligten verbunden mit Empfehlungen für zukünftige Vergaben erörtert.

 

In der "Dienstanweisung für das Vergabewesen der Stadt Celle" sind die Beteiligung der Vergabestelle sowie die Zuständigkeiten konkret geregelt. Die beanstandeten 131 T € ergeben sich aus 2 Einzelfällen mit einem Volumen von je 92 T € sowie 39 T €. Im Vergleich zum Vorjahr stellt dieses eine Verbesserung um 7 Einzelfälle dar. Prozentual wurden 99,6% der 524 Vergaben bzw. 99,6% des Gesamtvolumens von 36.457 T € korrekt dem Rechnungsprüfungsamt vorgelegt. Sowohl in der Betrachtung der Gesamtzahl als auch des Gesamtvolumens hat sich die Fehlerquote verringert.

 

7.1.6 Kurz- und mittelfristiges Fremdkapital (Rückstellungen)

Im Prüfungsbericht wird empfohlen, dass die Abwicklung von Anträgen im Zusammenhang mit Rückstellungen ebenfalls mittels eines Workflows erfolgen und dieser ebenso digital abgebildet werden soll.

 

Aufgrund der besonderen Vorgehensweise bei der Bildung von Rückstellungen kann diese aktuell nicht im digitalen Workflow in H&H, analog zu der Bearbeitung von Anträgen auf Haushaltsresten, abgebildet werden. FD 20 „Finanzwirtschaft“ wird jedoch im Rahmen seiner stetigen Qualitätsverbesserung andere Möglichkeiten für eine digitale Lösung prüfen.

Reduzieren

Anlagen

Loading...