Beschlussvorlage - BV/0240/23-001
Grunddaten
- Betreff:
-
Verordnung der Stadt Celle über das Landschaftsschutzgebiet “Kollerscher Wald“ in der Stadt Celle
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 64 Umweltschutz
- Zuständigkeit:
- Stadtbaurätin Elena Kuhls
- Ziele:
- Erfüllung der Aufgaben als Oberzentrum; Schutz, Erhalt und Förderung der einheimischen Fauna und Flora einschließlich der Stadtforsten im Rahmen der fortlaufenden Pflege und Bewirtschaftung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Geplant
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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Dec 14, 2023
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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Celle beschließt die Verordnung zur Ausweisung des Landschaftsschutzgebietes (LSG) “Kollerscher Wald“ einschließlich der Verordnungskarte (Anlage 1) und Begründung (Anlage 2) sowie die Kenntnisnahme, Berücksichtigung, Zuweisung oder anderweitige Erledigung der im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gemäß den in der anliegenden Tabellen (Anlagen 3 und 4) unter Spalte 2 „Würdigung der Stellungnahmen“ aufgeführten Erledigungsvermerken.
Sachverhalt:
Der „Kollersche Wald“ liegt im Ortsteil Klein Hehlen und umfasst das Flurstück 10/7, Flur 119, Gemarkung Celle, welches gleichzeitig die Grenze zu den benachbarten Siedlungsflächen bildet. Er hat eine Fläche von 2,95 ha.
Gemäß Erlass des Umweltministeriums vom 19.01.1995 erfüllt die Stadt Celle in ihrem Gebiet die Aufgaben der unteren Naturschutzbehörde und ist demnach zuständig für die Ausweisung von Schutzgebieten.
Zur Klärung der Schutzwürdigkeit des Geländes an der Zugbrückenstraße wurde ein Gutachten in Auftrag gegeben (Büro alw 2021). Es wurden floristische und faunistische Bestandsaufnahmen durchgeführt. Dabei wurden Biotoptypen, Farn- und Blütenpflanzen, Fledermäuse, Brutvögel und Totholzkäfer erfasst und Höhlenbäume untersucht.
Die Ergebnisse des Gutachtens gaben die ökologische Wertigkeit der Vegetationsbestände des Gebietes deutlich wieder. Wertgebend sind insbesondere die Strukturvielfalt von geschütztem Grünland, Waldrändern, Habitatbäumen und Waldflächen in langer
Waldtradition (Lebensraumtyp nach Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie) von landesweiter Bedeutung. Diese hochwertigen Bereiche bilden den Lebensraum für zahlreiche streng und besonders geschützte sowie z.T. seltene Tierarten.
Die Stadt Celle hat nach Unterrichtung des Ausschusses für Klima, Umwelt, Verkehr und technische Dienste über das Ergebnis des Gutachtens und die weitere Vorgehensweise in der Sitzung am 23.03.2022 die Erarbeitung einer Schutzgebietsverordnung in Auftrag gegeben.
Der naturraumtypische Charakter des „Kollerschen Waldes“ wird bestimmt durch ein geschlossenes, von hügeligem Dünengelände geprägtes, für den Naturhaushalt bedeutsames Waldgebiet sowie darin eingebettete Grünlandflächen. Die Umgebung aus städtischen Siedlungsflächen verdeutlicht die innerörtliche Lage, woraus sich ein besonders attraktives Landschafts- beziehungsweise Ortsbild ergibt und dem Gebiet die Funktion einer „grünen Lunge“ zukommt. Große Anteile des Gebietes sind naturnahe und halbnatürliche Grünland- und Waldbiotope. Sie bieten bedeutsame Lebensräume für wildlebende Pflanzen, Pilze und Tiere (Brutvögel, Fledermäuse, Tot- und Altholzkäfer).
Das Gebiet bewahrt ein Gelände mit einer besonderen kulturhistorischen Bedeutung. Die in der frühen Neuzeit bis in das 18. Jahrhundert durch menschliche Nutzung ausgelöste sekundäre Dünenbildung bedrohte mit dem Wehsand die westlichen Vororte von Celle wie auch benachbarte Ortschaften am Rande der Allerniederung wie Winsen und Hambühren. Um dem entgegen zu wirken, setzten vergleichsweise früh Bemühungen ein, die Wanderdünen festzulegen, insbesondere durch Aufforstungen mit Kiefern.
Auf Grund der großflächig vorkommenden naturnahen Biotopausstattung und dem sehr geringen Versiegelungsgrad ist das Gebiet besonders geeignet, der Grund- und Oberflächenwasserneubildung und -regeneration und der Funktionsfähigkeit naturnaher Böden zu dienen. Letzteres ist besonders beachtlich, weil durch Winderosion gefährdete Böden aus Flugsanden anstehen.
Das Landschaftsschutzgebiet ist von überdurchschnittlicher Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes geprägt.
Auf Grund der Tendenz zur Siedlungsverdichtung besteht ein besonderer Schutzbedarf. Eine potenzielle Intensivierung der Flächennutzung macht einen Schutz zusätzlich erforderlich.
Mit der Unterschutzstellung des „Kollerschen Waldes“ als Landschaftsschutzgebiet wird als wesentlicher Schutzzweck die Sicherung und Entwicklung des beschriebenen Landschaftscharakters und der Landschaftsfunktionen, insbesondere die Sicherung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes einschließlich der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit verfolgt.
Weitere Einzelheiten können der geplanten Regelungen können den Anlagen entnommen werden.
Der vom Schutzgebiet berührte Ortsrat Klein Hehlen wurde in der gemeinsamen Sitzung mit den Fachausschuss für Klima, Umwelt, Verkehr und technische Dienste (AKUVtD) am 15.06.2023 in der Angelegenheit umfassend informiert und gehört. Die dort gegebenen Hinweise und Anregungen auf die Verordnungsregelungen sind als Einwände im Rahmen des Beteiligungsverfahrens eingeflossen (s. Anlage 3).
Die von Gesetzes wegen geforderte Auslegung der Unterlagen zur Ausweisung des Landschaftsschutzgebietes „Kollerscher Wald“ erfolgte im Zeitraum vom 07.07. – 06.08.2023.
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange wurden zahlreiche Einwände erhoben sowie Hinweise und Anregungen gegeben.
Die Einwendungen sind in der anliegenden Tabelle (Anlage 3) zusammengestellt. Ein Bezug zu der jeweils einwendenden Privatperson lässt sich aus der Tabelle nicht herleiten, sodass eine öffentliche Beratung möglich ist.
Zu jedem Einwand ist eine Kommentierung sowie ein Behandlungs- bzw. Erledigungsvorschlag im Sinne der (teilweisen) Berücksichtigung bzw. der Nicht-Berücksichtigung aufgeführt. Soweit die Berücksichtigung von Einwendungen eine Anpassung des Verordnungstextes, der Begründung zur Folge hat, sind die zur Änderung vorgesehenen Textpassagen in Spalte 2 grün hinterlegt.
Anpassungen der Verordnungskarte wurden ebenfalls eingearbeitet.
Die eingegangenen Einwendungen haben sich überwiegend gegen die Aussparung eines 30 m Streifens entlang der Zugbrückenstr. ausgesprochen. Diese Einwendungen sind vollumfänglich berücksichtigt worden und der 30 m Streifen wurde mit in das Landschaftsschutzgebiet einbezogen, sodass das gesamte Gebiet des Kollerschen Waldes unter Schutz gestellt werden soll.
Die im Rahmen des Unterschutzstellungsverfahrens durchgeführte Beteiligung der Träger öffentlicher Belange bzw. der öffentlichen Auslegung hat zu Anpassungen des Geltungsbereichs in Form der Einbeziehung des 30m-Streifens an der Zugbrückenstraße sowie zu weiteren, zum Teil redaktionellen Änderungen geführt. Unter der Annahme, dass dadurch die Belange des Eigentümers stärker berührt sind, wurde diesem erneut Gelegenheit gegeben zu dem geänderten Verordnungsentwurf Stellung zu nehmen. Hiervon hat er auch Gebrauch gemacht. Die vorgebrachten Einwendungen sind in der Anlage 4 “Einwände Synopse Teil 2“ abgewogen worden.
Finanzielle Auswirkungen:
(Darstellung der zu erwartenden haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen in Euro)
Beschluss führt zu über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen
(ankreuzen, falls zutreffend)
Ergebnishaushalt
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Produkt (Produktnummer und Bezeichnung) |
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Erträge (Spenden, Verwaltungsgebühren, Zuweisungen, Entgelte) |
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Aufwendungen (z. B. Sach- und Dienstleistungen, Personalaufwendungen) |
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Saldo Ergebnis: (Formel: Aufwendungen abzgl. Erträge; negativ = Belastung des Haushalts) |
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Investiver Finanzhaushalt
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Dezernat |
Produkt (Produktnummer und Bezeichnung) |
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Einzahlungen (Zuweisungen, Beiträge) |
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Auszahlungen (z. B. Baumaßnahmen, Grundstücksankauf, Planungskosten für investive Maßnahmen, Anschaffung von Vermögensgegenständen) |
Euro |
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Saldo Investitionstätigkeit: (Formel: Auszahlungen abzgl. Einzahlungen; negativ = Belastung des Haushalts) |
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Zusätzliche Angaben bei Investitionsmaßnahmen
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Projektverantwortlicher (Dezernent): |
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Höhe der geplanten Auszahlungen: |
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Geplante Projektdauer: |
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Voraussichtliche Fertigstellung des Projekts: |
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Zukünftige Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt (Folgekosten): |
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Anmerkungen:
(Einzelheiten zu der Berechnung der Sach- und Dienstleistungen (bauliche Unterhaltung auf der Grundlage der KGST-Vorgaben von 1,2 % der Baukosten), Berechnung der Abschreibungen, Auswirkungen auf den Stellenplan, Zinsberechnung mit dem kalkulatorischen Zinssatz (Info bei FD 20), Auszahlungen in den kommenden Jahren (z. B. bei Folgemaßnahmen oder langfristigen Baumaßnahmen), Beschreibung der Förderkulisse (von wem, welcher Zuweisungsprozentsatz, Aufteilung förderfähig – nicht förderfähig)
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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493,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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249,9 kB
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3
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(wie Dokument)
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3,9 MB
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4
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(wie Dokument)
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233,6 kB
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