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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0004/24

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Beratungsfolge

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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:

Boye und Klein

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Beschlussvorschlag:

 

  1. Über die vorgebrachten Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 176 der Stadt Celle „Kindertagesstätte Hollenkamp“ sowie der zugehörigen Begründung wird entsprechend der in Anlage 1 zu dieser Vorlage enthaltenen Abwägungsvorschläge beschlossen.
  2. Der Bebauungsplan Nr. 176 der Stadt Celle „Kindertagesstätte Hollenkamp“ wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der dazugehörigen Begründung wird zugestimmt.
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Sachverhalt:

Lage des Plangebiets: Boye

Entfernung zum Stadtzentrum: rd. 3,4 km (Stadtkirche)

Größe des Plangebietes: rd. 0,83 ha

Geplante Nutzungen: Gemeinbedarfsfläche für Kindertagesstätte; Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft 

 

Der Bebauungsplan am östlichen Rand von Boye wird aufgestellt, um im Bereich des Kleingärtnerverein Hollenkamp e. V., auf einer im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 84 I. Teil 1. Änderung festgesetzten Gemeinschaftsgrünfläche eine Kindertagesstätte zu errichten,

die sowohl ergänzend zur Bedarfsdeckung in Boye wie auch in Klein Hehlen herangezogen wird. Auf der Grünfläche war bisher zusätzlich die Errichtung eines Vereinsheims für die Kleingärten möglich, dieses ist bereits auf der weiter nördlich gelegenen Parzelle entstanden. Daher steht die Fläche für die Errichtung einer dringend benötigten Kita zur Verfügung. Im Rahmen der Nachverdichtung soll der Bau der Kindertagesstätte durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 176 „Kindertagesstätte Hollenkamp“ der Stadt Celle im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB ermöglicht werden. 

 

Bisheriges Verfahren

Der Rat der Stadt Celle hat in seiner Sitzung am 16.02.2023 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 176 der Stadt Celle „Kindertagesstätte Hollenkamp“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Dieser Beschluss wurde am 27.04.2023 ortsüblich bekannt gemacht. 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde bzw. wird in der Zeit vom 02.05.2023 bis einschließlich 09.06.2023 durchgeführt. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte bzw. erfolgt in der Zeit vom 28.04.2023 (Absendedatum) bis zum 09.06.2023.

 

Der Ortsrat Boye ist gemäß § 94 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 NKomVG in seiner Sitzung am 21.06.2023 bezüglich dieses Bauleitplanverfahrens angehört worden. 

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Celle hat in seiner Sitzung vom 10.10.2023 dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 176 der Stadt Celle „Kindertagesstätte Hollenkamp“ und der zugehörigen Begründung zugestimmt und die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit wurde am 26.10.2023 ortsüblich bekannt gemacht. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 06.11.2023 bis 08.12.2023 statt. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte in der Zeit vom 02.11.2023 (Datum des Absendens der Aufforderung zur Stellungnahme) bis zum 08.12.2023.

 

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Klimaauswirkungen:

Es ist davon auszugehen, dass die Planung in geringem Maß klimarelevante Auswirkungen im Vergleich zur bisher durch den Bebauungsplan Nr. 84 1. Teil 1. Änderung möglichen Nutzung hat und zusätzliche CO2-Äquivalente entstehen. Um diese zu reduzieren wurden grünordnerische Festsetzungen aufgenommen. Diese setzen fest, dass Flachdächer extensiv zu begrünen sind. Des Weiteren werden Hecken und Bäume zum dauerhaften Erhalt und ggfs. Ersatz sowie die Pflanzung weiterer Bäume im Parkplatzbereich festgesetzt.

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Anlagen

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