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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0019/24

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Beratungsfolge

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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:

Neuenhäusen

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Beschlussvorschlag:

Die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr.180 der Stadt Celle „Quartier Kortenumstraße“ wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. 

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Sachverhalt:

 

Lage des Plangebietes:  Ortsteil Neuenhäusen

Entfernung zum Stadtzentrum: ca. 3,5 km (Stadtkirche)

Größe des Plangebietes: ca. 2 ha

geplante Nutzungen: Urbanes Gebiet

 

Das Projekt „Quartier Kortenumstraße“ sieht die Entwicklung einer seit langem größtenteils brach liegenden Fläche im Stadtteil Neustadt/Heese vor. Das Gelände umfasst rund 1,8 ha (Geltungsbereich ca. 2 ha) und soll zukünftig einer neuen Nutzung zugeführt werden. Der städtebauliche Entwurf sieht ein urbanes Gebiet vor, welches insgesamt rund 140 Wohneinheiten in Verbindung mit sozialen Nutzungen sowie nicht störendem Gewerbe verbindet.

Die Herausforderung besteht darin, den zukünftigen Bewohnern und Nutzern, trotz seiner direkten Lage am Wilhelm-Heinichen-Ring und der im Osten befindlichen Bahnlinie, eine hohe Aufenthaltsqualität zu bieten. Dabei steht die Entwicklung von familienfreundlichem, bezahlbarem Wohnraum im Fokus. In diesem Zusammenhang ist die Realisierung von 30% gefördertem Wohnraum und einer Preisreduktion für die übrigen Mieten durch die Umsetzung von seriellem Bauen vorgesehen. Realisiert wird dies durch typisierte Wohnformen, die durch verschiedene Kombinationen miteinander hochwertige Architektur ermöglichen.

Der städtebauliche Entwurf sieht eine Dreiteilung des Plangebietes vor. Die Einteilung entsteht durch zwei verkehrsberuhigte Achsen durch das Quartier, die in einem platzartigen Wendebereich münden. Der städtebauliche Platzbereich bildet das Zentrum des öffentlichen Lebens im Quartier, dort sind auch die sozialen Einrichtungen platziert. Entlang der zwei städtebaulichen Achsen befindet sich ein Teil des ruhenden Verkehrs für die Anwohner und Besucher. Eine weitere Stellplatzanlage wird zentral angelegt, um die Verkehrslast in dem Quartier gering zu halten. Durch die Entwicklung von Wohnhöfen entstehen immer wieder grüne, autofreie Bereiche, diese werden als Erholungs-, Kommunikations- und Spielflächen im Sinne eines urbanen Gebietes genutzt. Zur Schallverringerung des Bahnverkehrs sieht die Planung einen viergeschossigen Riegel entlang der östlichen Grundstücksgrenze vor. Dieser besteht aus unterschiedlichen Baukörpertypologien, die so konzipiert sind, dass die schutzbedürftigen Räume nach Westen, Richtung Innenbereich ausgerichtet sind. Die im Süden entlang des Wilhelm- Heinichen- Ringes vorgesehenen sozialen und gewerblichen Nutzungen dienen ebenfalls als „Schallpuffer“ für die im Inneren des Quartiers entstehenden Wohnnutzungen.

Die architektonische Gestaltung des Gebiets sieht trotz zusammenhängender, wiederkehrender Gebäudetypologien eine kleinteilige Fassadengestaltung vor. Die Vor- und Rücksprünge der Baukörper und die unterschiedlichen Anordnungen der Gebäudetypen zueinander, ermöglichen den kleinteiligen Eindruck und bieten unterschiedliche Gliederungen der Fassaden. Insgesamt wirkt die Bebauung dadurch individuell und nicht seriell geplant. Durch die Orientierung der Baukörper am natürlichen Geländeverlauf und der unterschiedlichen Höhenstaffelung der Baukörper vom viergeschossigen Riegel entlang der östlichen Grenze bis zu den kleineren Gebäuden im Inneren wirkt das Gebiet „aufgelockert“ und „homogen“, was angesichts der Baumasse erstrebenswert ist. 

Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 180 der Stadt Celle "Quartier Kortenumstraße" ersetzt den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 86 1. Teil "Nördliche Entlastungsauffahrt zum Wilhelm-Heinichen-Ring"

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Auswirkungen für Integration:

keine

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Klimaauswirkungen:

Es ist davon auszugehen, dass die Planung klimarelevante Auswirkungen im Vergleich zur Nullvariante hat und zusätzliche CO2-Äquivalente entstehen. Um diese zu reduzieren werden im Laufe des Verfahrens Regelungen aufgenommen (z.B. die Gestaltung nicht überbauter Flächen, die Berücksichtigung von Anpflanzungen im Straßenraum und auf den Baugrundstücken, die Eingrünung zur freien Landschaft, die Förderung von Solarenergie sowie der sparsame Umgang mit Grund und Boden).

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Anlagen

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