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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - AN/0393/23-001

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Beratungsfolge

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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:

 

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Beschlussvorschlag:

 

Die Anfrage 0393/23 ist inhaltlich behandelt und formal erledigt.

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Sachverhalt:

 

Ausgangslage:

 

Die Verwaltung hat den Anspruch, alle Verwaltungsprozesse auf Digitalisierungseignung hin zu überprüfen und sofern möglich zu digitalisieren. Stand Mitte Januar 2024 sind über 280 Dienstleistungen / Informationen identifiziert, die für eine mögliche Digitalisierung in Frage kommen. Mehr als 210 dieser Dienstleistungen / Informationen sind mittlerweile im Bürgerportal abgebildet. Die (identifizierten) Dienstleistungen, deren Reifegrade und Status sind in der Anlage Reifegradüberprüfung dargestellt.

 

Die Abteilung Digitalisierung und Organisation überprüft zusammen mit den städtischen Organisationseinheiten jede einzelne dieser Positionen auf Optimierungsmöglichkeiten.

Es ist davon auszugehen, dass es weitere Verwaltungsprozesse gibt, die sich für Digitalisierungslösungen eignen. Auch hierzu finden derzeit stadtweite Gespräche mit den Leitungskräften der Organisationseinheiten statt, um einen umfassenden Gesamtüberblick über die digitalisierbaren Verwaltungsprozesse zu gewinnen.

 

Die gestellte Frage zum Zeitplan wird wie folgt beantwortet:

 

Das Onlinezugangsgesetz (OZG) markiert den Beginn einer nachhaltigen digitalen Transformation der öffentlichen Verwaltung. Die mittlerweile in der Umsetzung des OZG gemachten Erfahrungen haben zum OZG-Änderungsgesetz (OZGÄndG) geführt, welches sich derzeit in der parlamentarischen Abstimmung befindet.

 

Das OZGÄndG enthält keinen festen Umsetzungstermin für die Digitalisierung der Verwaltungsdienstleistungen. Vielmehr wird die Digitalisierung als Daueraufgabe beschrieben. In einem Erklärvideo zum OZGÄndG des Bundesministeriums des Innern und Heimat heißt es sinngemäß „unter die Digitalisierung passt kein Schlussstrich, weil sie gekommen ist, um zu bleiben“ und weiter „wir sind dann am besten, wenn Bund, Länder und Kommunen zusammenstehen“.

 

In diesem Kontext stellt der Bund ein bereits nutzbares zentrales Nutzerkonto mit Postfach (BundID) zur Identifizierung und Authentifizierung bereit. BundID wird zukünftig bundesweit für alle Online-Angebote auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene als zentrales Bürgerkonto eingesetzt werden. Für die Anbindung an BundID ist eine Frist von 3 Jahren ab Inkrafttreten des OZGÄndG vorgegeben. Das Bürgerportal der Stadt Celle ist bereits seit dem 01.12.2023 an BundID angebunden. Die Thematik BundID ist sehr komplex. Weitergehend Interessierte können sich auf der FAQ-Seite des Bundes informieren.

 

Die digitale Transformation bei der Stadt Celle erfolgt kontinuierlich und schnellstmöglich im Zusammenspiel zwischen den Führungskräften und den Redakteuren der jeweiligen Organisationseinheiten, der Abteilung Digitalisierung und Organisation sowie externen öffentlichen und privaten Dienstleistern. Die Verwaltung kann die erzielten Fortschritte anhand einer Fortschreibung der Anlage Reifegradüberprüfung dokumentieren.

 

Die gestellte Frage hinsichtlich Reifegrad 4 wird wie folgt beantwortet:

 

Selbstverständlich ist das Erreichen des Reifegrads 4 (Once-Only-Prinzip) das Endziel. Das Once-Only Prinzip zielt darauf ab, dass Bürger und Bürgerinnen ihre Daten nur einmal an eine Behörde übermitteln müssen. Mit Einwilligung des Bürgers oder der Bürgerin tauschen die Bundes-, Landes und Kommunalbehörden ihre Daten untereinander aus. Aktuell fehlen die dafür erforderlichen Rahmenbedingungen. Voraussetzung hierfür ist ein Identifikationsmerkmal in den jeweiligen Registern anhand dessen die antragstellende Person eindeutig identifiziert werden kann.

 

Mit Hilfe des Registermodernisierungsgesetzes (RegMoG) in Verbindung mit dem Gesetz zur Einführung und Verwendung einer Identifikationsnummer in der öffentlichen Verwaltung (Identifikationsnummerngesetz - IDNrG) soll dies gelingen. Es ist geplant, die seit langem genutzte Steuer-ID (§ 139b der Abgabenordnung) als eindeutiges Identifizierungsmerkmal in die jeweiligen Register auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene einzupflegen, um damit den Datenaustausch zwischen den Behörden zu ermöglichen. Stand heute sind die einzelnen Register kaum miteinander vernetzt.

 

Folglich konzentriert sich die Verwaltung im hier und jetzt vorrangig auf das Erreichen des Reifegrads 3. Eine Dienstleistung gilt als vollständig digital umgesetzt, wenn sie den Reifegrad 3 erreicht hat. Diese Dienstleistungen können komplett digital beantragt und alle erforderlichen Nachweise ebenfalls digital übermittelt werden.

 

Ende-zu-Ende Digitalisierung:

 

Die Reifegradthematik hat den Fokus auf der Interaktion zwischen Bürgern und Verwaltung. Sie ist ein Teilschritt auf dem Weg zur anzustrebenden Ende-zu-Ende-Digitalisierung. Darunter wird ein medienbruchfreier digitaler Prozesslauf von der Antragstellung bis zur digitalen Bescheidzustellung / Veraktung verstanden. Bei der Ende-zu Ende Digitalisierung geht es folglich auch darum die internen Prozessläufe so zu gestalten, dass digital eingehende Informationen medienbruchfrei, ohne unnötige händische Eingriffe digital und möglichst automatisiert weiterverarbeitet werden. Damit dies gelingt sind automatisierte Schnittstellen zwischen dem Bürgerportal und den Fachverfahrenssoftwaren sowie dem Dokumentenmanagementsystem (DMS) anzustreben. Die Realisierung von Schnittstellen zu Fachverfahren und dem DMS erfordert regelmäßig die Abstimmung mit einem oder mehreren Dienstleistern. Der Aufwand hierfür wird beachtlich sein. Zur zeitlichen Einordnung: Der Bund hat festgelegt, dass die Ende-zu-Ende-Digitalisierung für seine wesentlichen Bundesleistungen innerhalb der nächsten fünf Jahre verpflichtend ist.

 

Fazit:

 

Digitalisierung ist eine Daueraufgabe. Sie gelingt nur in enger Zusammenarbeit zwischen Bund-, Ländern und Kommunen. Der Bund bietet mit der BundID eine bundesweite Schlüssel- und Zukunftstechnologie zur Identifizierung und Authentifizierung an. Das Bürgerportal der Stadt Celle nutzt diese Technologie bereits. Die Verwaltung identifiziert und überprüft derzeit die für eine Digitalisierung in Frage kommenden Prozesse. Die Ertüchtigung der Reifegrade ist ein Teil auf dem Weg zur, von der Verwaltung angestrebten, Ende-zu-Ende Digitalisierung.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

(Darstellung der zu erwartenden haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen in Euro)

 

Beschluss führt zu über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen 

 (ankreuzen, falls zutreffend)

 

Ergebnishaushalt

 

Dezernat

Produkt

(Produktnummer und Bezeichnung)

     

     

 

Erträge

(Spenden, Verwaltungsgebühren, Zuwei­sungen, Entgelte)

Euro

Aufwendungen

(z. B. Sach- und Dienstleistungen, Personalaufwen­dungen)

Euro

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

Saldo Ergebnis:

(Formel: Aufwendungen abzgl. Erträge; negativ = Belastung des Haushalts)

 

-      

 

 

Investiver Finanzhaushalt

 

Dezernat

Produkt

(Produktnummer und Bezeichnung)

     

     

 

Einzahlungen

(Zuweisungen, Beiträge)

Euro

Auszahlungen

(z. B. Baumaßnahmen, Grundstücks­ankauf, Planungskosten für investive Maß­nahmen, Anschaffung von Vermögens­gegenständen)

Euro

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

Saldo Investitionstätigkeit:

(Formel: Auszahlungen abzgl. Einzahlungen; negativ = Belastung des Haushalts)

 

-      

 

 

Zusätzliche Angaben bei Investitionsmaßnahmen

 

Projektverantwortlicher (Dezernent):

     

Höhe der geplanten Auszahlungen:

     

Geplante Projektdauer:

     

Voraussichtliche Fertigstellung des Projekts:

     

Zukünftige Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt (Folgekosten):

     

 

Anmerkungen:

     

(Einzelheiten zu der Berechnung der Sach- und Dienstleistungen (bauliche Unterhaltung auf der Grundlage der KGST-Vorgaben von 1,2 % der Baukosten), Berechnung der Abschreibungen, Auswirkungen auf den Stellenplan, Zinsberechnung mit dem kalkulatorischen Zinssatz (Info bei FD 20), Auszahlungen in den kommenden Jahren (z. B. bei Folgemaßnahmen oder langfristigen Baumaßnahmen), Beschreibung der Förderkulisse (von wem, welcher Zuweisungsprozentsatz, Aufteilung förderfähig – nicht förderfähig)

 

 

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Auswirkungen für Integration:

 

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Klimaauswirkungen:

 

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Anlagen

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