Beschlussvorlage - BV/0030/21
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Satzung über die Festlegung der Schulbezirke für die Grundschulen in der Stadt Celle
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 40 Schulen
- Zuständigkeit:
- Susanne McDowell
- Ziele:
- Sicherung und Schaffung von eigenen kommunalen Strukturen für lebenslanges Lernen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ortsrat Neuenhäusen
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Anhörung
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Feb 24, 2021
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Erledigt
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Ausschuss für Schule, Kinder und Jugend
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Vorberatung
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Mar 18, 2021
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Ortsrat Blumlage/Altstadt
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Anhörung
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Mar 24, 2021
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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Mar 25, 2021
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Sachverhalt:
Der Rat hat am 26.09.2019 die Zusammenlegung der Altstädter Schule und Grundschule Blumlage beschlossen (BV/0210/19-2). Die Nds. Landesschulbehörde hat am 24.07.2020 die Zusammenlegung genehmigt.
Nach § 63 NSchG legen die Schulträger per Satzung für jede Schule einen Schulbezirk fest. Die Zusammenlegung erfordert eine Änderung der bestehenden Schulbezirkssatzung.
Mögliche Optionen zur Veränderung der Schulbezirke bezogen auf die zukünftigen Schülerzahlen und Einzugsgebiete wurden in der Lenkungsgruppe zur Zusammenlegung der Altstädter Schule und GS Blumlage erörtert. Im Ergebnis gab es Einigkeit, die beiden Schulbezirke in den bestehenden Grenzen zusammen zu legen.
Damit kann erreicht werden, dass die neue Schule sich konsolidieren und etablieren kann. Eltern werden nicht verunsichert und haben Klarheit. Durch die öffentliche Berichterstattung wissen sie ohnehin, dass die Zusammenlegung am Standort Blumlage erfolgt.
Dem Stadtelternrat ist Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben worden. Sie ist als Anlage beigefügt.
Die Schulbezirkssatzung sollte aus Gründen der Rechtssicherheit schlanker gestaltet werden. Das Straßenverzeichnis ist entbehrlich und kann im Fachdienst Schulen öffentlich geführt werden. Die kartographische Darstellung reicht, wenn es klar erkennbare Grenzen und Ausgestaltungsregeln für Zweifelsfälle gibt. Insofern wird die Fassung des § 1 wie folgt vorgeschlagen:
Die Schulbezirke für die Grundschulen im Gebiet der Stadt Celle ergeben sich für Einschulungen aus den dieser Satzung beigefügten kartographischen Plänen. Neue Straßen und im Rahmen von Nachverdichtungen mit Hausnummern versehene Bauten gehören zu dem Schulbezirk in deren Grenzen sie liegen. Sofern es Zweifel an der Zuordnung gibt, entscheidet der Fachdienst Schulen über die Zuordnung.
Die bisherige Fassung des § 1 lautet wie folgt:
Die Schulbezirke für die Grundschulen im Gebiet der Stadt Celle ergeben sich für Einschulungen aus den planerisch dargestellten Anlagen sowie einem Straßenverzeichnis, die dieser Satzung beigefügt sind. Neue Straßen gehören zu dem Schulbezirk in dem sie liegen.
Die Schullandschaft insgesamt muss bezogen auf die Realisierung neuer Wohnbaugebiete, Nachverdichtung und Generationenwechsel jährlich beobachtet werden. Dazu werden die nach dem Satzungsbeschluss ausgewiesenen Schulbezirke zukünftig kleinräumiger betrachtet und Schlussfolgerungen gezogen. Dies wird perspektivisch erneute Veränderungen der Schulbezirke mit sich bringen. Beispielhaft sei hier die Bebauung der Allerinsel und die durch den Neubau der Schule in Westercelle geplante Zusammenlegung der GS Nadelberg und GS Bruchhagen erwähnt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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948 kB
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2
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(wie Dokument)
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913,7 kB
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3
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(wie Dokument)
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429,4 kB
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4
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(wie Dokument)
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709,7 kB
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5
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(wie Dokument)
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565,8 kB
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6
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(wie Dokument)
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553 kB
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7
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(wie Dokument)
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603,6 kB
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8
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(wie Dokument)
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636,3 kB
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9
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(wie Dokument)
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480,3 kB
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10
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(wie Dokument)
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422 kB
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11
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(wie Dokument)
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522,4 kB
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12
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(wie Dokument)
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498,2 kB
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13
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(wie Dokument)
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12,6 kB
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14
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(wie Dokument)
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929,6 kB
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15
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(wie Dokument)
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521,3 kB
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16
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(wie Dokument)
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568,9 kB
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