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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0007/21-2

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Beratungsfolge

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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:

 

Boye

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt das Einvernehmen der Stadt Celle zum Beschluss des Kreisausschusses vom 09.03.2021 zum Erlass der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet (LSG) “Bruchbach“ in den Gemeinden Winsen (Aller) und der Stadt Bergen im Landkreis Celle und der Stadt Celle.

 

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Sachverhalt:

Der Umweltausschuss des Landkreises Celle hat am 01.12.2020 und der Kreisausschuss am 16.12.2020 die Verordnung über das LSG "Bruchbach" beraten. Der Kreistag hat am 22.12.2020 die Verordnung zum LSG "Bruchbach" beschlossen.

Der Rat der Stadt Celle hat sein notwendiges Einvernehmen bislang noch nicht erteilt. Es fand eine Beratung im Fachausschuss Umwelt, technische Dienste und Verkehr am 11.02.2021 statt.

 

Am 04.12.2020 trat die Novellierung des Nds. Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) in Kraft. Zu diesem Zeitpunkt war das Verfahren zur Vorlage in den Gremien bereits gestartet. Nach dem nun geltenden Recht sind Sicherungsverfahren, die über den räumlichen Geltungsbereich der erlassenden Behörde hinausgehen, im niedersächsischen Ministerialblatt zu verkünden. Dies ist auch in der Verordnung kenntlich zu machen.

 

Um der Novellierung des NAGBNatschG Rechnung zu tragen, sind Änderungen in der Ver-ordnung vorzunehmen und es ist ein erneuter Beschluss des federführenden zuständigen Landkreises Celle nötig. Der Kreisausschuss hat daher im Rahmen der Eilentscheidung gem. § 89 NKomVG die Verordnung beschlossen.  

Der § 10 der Verordnung über das LSG "Bruchbach" ist nun entsprechend anzupassen, um das Inkrafttreten der Verordnung in das nun geltende Recht umzuwandeln und dies kenntlich zu machen.

Des Weiteren ergab sich durch den Wegfall des Absatz 2 in § 43 NAGBNatSchG eine Ände-rung des Bezuges zu diesem Paragraphen im § 9 der Verordnung über das LSG "Bruch-bach".

 

Eine weitere Änderung des Verordnungstextes ergab sich durch die Rahmenbedingungen des Niedersächsischen Ministerialblattes hinsichtlich der Kartengröße. Es ist nur möglich, Karten der Größe DIN A3 abzudrucken. Insofern wurde der § 1 der Verordnung um einen Absatz ergänzt. Mitveröffentlicht wird demnach nur die Übersichtskarte, auf die Veröffentlichung der maßgeblichen Karten wird verzichtet. Diese Option ist gem. §14 Abs. 4 Satz 2-6 NAGB-NatSchG möglich, muss aber kenntlich gemacht werden.

 

Entsprechend angepasst wurde auch die Begründung zur Verordnung über das LSG "Bruch-bach", hierbei insbesondere die Verweise auf zwischenzeitliche Novellierungen anderer Ge-setze.

 

Die Karten sowie die Synopse und auch die Regelungen sind nicht geändert worden, da es sich lediglich um formale Anpassungen handelt.

 

Da das EU-Vertragsverletzungsverfahren (2014/2262) bereits eingeleitet ist und das Nieder-sächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz die Fristen zur Vorlage eines beratungsreifen Entwurfs auf den 31.03.2021 gesetzt hat, kann mit der Entscheidung nicht abgewartet werden. Eine Eilentscheidung ist zudem erforderlich, da pandemiebedingt keine Kreistagssitzung stattfinden wird.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 

Auswirkung für Integration:

Keine

 

Klimaauswirkungen:

Keine

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Anlagen

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