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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0078/21

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die anliegende 5. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Stadt Celle.

 

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Sachverhalt:

 

Im Nachgang zur vereinheitlichenden Zusammenlegung der Bekanntmachungsregelungen aus der ehemaligen Bekanntmachungssatzung und der Hauptsatzung der Stadt Celle durch Ratsbeschluss vom 09.07.2020 ist aufgefallen, dass das Erfordernis besteht, einen Auffangtatbestand einzuführen, von dem „alle sonstigen“ Bekanntmachungen erfasst werden können. Dies meint alle nicht explizit unter § 5 Abs. 1 - 4 der Hauptsatzung geregelten Fälle der Bekanntmachung, bei denen keine gesetzlichen Vorgaben zur Form der Bekanntmachung bestehen (z. B. Verfahren nach §§ 2 ff. BauGB etc.). Diese Regelung greift für alle ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung der Änderung beginnenden Verfahren.

 

§ 5 der Hauptsatzung wird insofern um einen neuen Absatz 5 wie folgt erweitert:

 

(1)   Satzungen und Verordnungen der Stadt Celle werden, soweit durch Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist, im Amtsblatt für den Landkreis Celle verkündet.

 

(2)   Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Celle nach dem Nds. Kommunalverfassungsgesetz werden im Amtsblatt für den Landkreis Celle vollzogen.

 

(3)   Behördliche Genehmigungen von Flächennutzungsplänen der Stadt Celle werden im Amtsblatt für den Landkreis Celle bekannt gemacht.

 

(4)   Bekanntmachungen nach § 59 Abs. 5 NKomVG erfolgen in der Celleschen Zeitung.

 

(5)   Alle sonstigen Bekanntmachungen erfolgen im Amtsblatt für den Landkreis Celle.

 

(6)   Sämtliche in den Absätzen 1 – 5 bezeichneten Verkündungen und Bekanntmachungen werden zusätzlich auf der Internetseite der Stadt Celle unter https://www.celle.de/Rathaus/Aktuelles/Amtliche-Bekanntmachungen/ bereitgestellt.

Diese Änderung ist Gegenstand der anliegenden Änderungssatzung

 

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Anlagen

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