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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - AN/0084/21-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt gemäß der Sondernutzungssatzung das Aussetzen der Sondernutzungsgebühr im Zeitraum vom 01.07.2021 bis 31.12.2021. Ab 01.01.2022 wird die Sondernutzungsgebühr wieder normal erhoben, ohne dass der Rat einen erneuten Beschluss fassen muss.

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Sachverhalt:

Infolge der andauernden Corona-Krise und dem angeordneten Shutdown durch die Bundesregierung, ist der Einzelhandel und die Gastronomie, bis auf wenige Ausnahmen, komplett zum Erliegen gekommen. Der Einzelhandel und Gastronomie hat in Folge dessen große Existenzsorgen. Die Kunden bleiben weg und die Befürchtung weiterhin die Geschäfte geschlossen halten zu müssen besteht weiterhin.

 

Die Stadt Celle erhebt gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Sondernutzung in Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten Sondernutzungsgebühren. Die Satzung regelt in § 7, dass die Stadt im Einzelfall von der Festsetzung der Gebühr ganz oder teilweise absehen, sie ermäßigen oder erlassen kann, wenn die Erhebung oder Einziehung der Gebühr nach Lage des Einzelfalles eine unbillige Härte darstellt oder die Sondernutzung im öffentlichen Interesse liegt.

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Die finanzielle Sondernutzungsgebühr für Einzelhandel und Außengastronomie belaufen sich auf etwa 190.000 € als Durchschnitt der letzten drei Jahre vor der Corona Pandemie, entsprechend groß wäre der Gebührenausfall.

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Anlagen

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