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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0176/21

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Beratungsfolge

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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:

 

Boye

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 166 der Stadt Celle „Ortskern Boye mit Örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung wird beschlossen (§ 2 Abs. 1 BauGB).

 

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Sachverhalt:

Die Stadt Celle profitiert von ihrer besonderen Lage einerseits im Bereich eines ländlichen Umfeldes, andererseits im erweiterten Wirtschaftsraums Hannovers. Insbesondere die dörflich geprägten Ortsteile prägen die Stadt Celle mit und leisten einen wesentlichen Beitrag zur Attraktivität der Gesamtstadt.

 

Insbesondere die zentralen Lagen der alten zur Stadt Celle gehörenden Dörfer sind in den letzten Jahren durch einen fortschreitenden Wandel gekennzeichnet, der zunächst den Wandel der landwirtschaftlichen Strukturen widerspiegelt, zugleich aber auch eine zunehmende Überformung der städtebaulichen Situation bedeutet. Dies gilt auch für den Bereich Boye.

Die Aufstellung des Bebauungsplans "Ortskern Boye“ dient dazu diesen Wandel bauleitplanerisch zu begleiten und gleichzeitig die Qualität und kulturelle Identität der dörflich geprägten Ortsteile auch für die Zukunft zu sichern und weiterzuentwickeln. (§ 1 Abs. 6 Nr. 4+5 BauGB)

 

Die Abgrenzung des Bebauungsplans orientiert sich dabei an einer Untersuchung, die im Rahmen der Aufstellung des Landschaftsrahmenplan der Stadt Celle erfolgt ist. 

 

 

Die Anhörung des Ortsrates Boye erfolgt gemäß § 94 Abs.1 Satz 2 Nr.2 NKomVG im Verlauf des jeweiligen Planverfahrens, spätestens nachdem das Verfahren zur Beteiligung der Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind (§ 4 BauGB), abgeschlossen worden ist.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen sind nicht zu erwarten

 

 

Auswirkung für Integration:

 

keine

 

 

Klimaauswirkungen:

Weitergehende Auswirkungen auf das Klima sind durch die Planung derzeit nicht zu erwarten. Der Klimaaspekt wird im Rahmen der Planung trotzdem mit betrachtet. Im weiteren Verfahren werden die Auswirkungen der Planung näher ermittelt und evtl. weitere Empfehlungen zur Berücksichtigung und gegebenenfalls Kompensation benannt.

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Anlagen

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