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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - AN/0189/21-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der mit Antrag 0189/21 formulierte Beschlussvorschlag zu Straßenausbaubeiträgen wird abgelehnt.

Der Antrag ist inhaltlich behandelt und formell erledigt.

 

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Sachverhalt:

 

Der Sachverhalt zur zukünftigen Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ist durch die Verwaltung in der AN/0087/20-1 (siehe Anlage 1) ausführlich dargestellt worden.

 

Die Verwaltung hat der fraktionsübergreifenden AG in einer Beispielrechnung (siehe Anlage 2) zur Straßenausbaubeitragssatzung dargelegt, dass mit Umsetzung der durch das Land Niedersachsen beschlossenen möglichen Erleichterungen gem. § 6 b des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (geringere Vorteilsbemessung (Abs. 1 S. 1), Anrechnung von Zuschüssen (Abs. 1 S. 2), Erleichterung bei Eckgrundstücken (Abs. 2) sowie Möglichkeit der Verrentung (Abs. 4)) eine Reduzierung der Beiträge für die Anlieger erreicht werden kann.

Aus Sicht der Verwaltung ist es unrealistisch, dass das Land Niedersachsen die §§ 6 und 6b des NKAG ersatzlos streicht und entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung stellt.

 

Das für 2022 und 2023 geforderte Moratorium für beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen führt dazu, dass der Erneuerungsstau weiter stark zunimmt. Der Ausbau der Fritzenwiese würde nur östlich der Theo-Wilkens-Straße erfolgen und nicht westlich.

Mit der Forderung, die Fritzenwiese nach Fertigstellung der Gesamtmaßnahme nach dann geltendem Recht abzurechnen, bleibt für die Anlieger die Beitragsfrage ungeklärt. Aus Sicht der Verwaltung gilt die bestehende Satzung bis zu deren Abschaffung oder Änderung.

 

Insoweit kann aus Sicht der Verwaltung auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen aus rechtlichen und finanziellen Gründen nicht verzichtet werden.

 

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Anlagen

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