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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - AN/0084/21-2

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt gemäß der Sondernutzungssatzung das Aussetzen der Sondernutzungsgebühr im Zeitraum vom 01.07.2021 bis 31.12.2021 für Einzelhandel und Gastronomie. Ab 01.01.2022 wird die Sondernutzungsgebühr wieder normal erhoben, ohne dass der Rat einen erneuten Beschluss fassen muss.

 

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Sachverhalt:

 

Nach den Beratungen im Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Liegenschaften am 30.06.2021 wurde folgende Ergänzung des Beschlussvorschlages empfohlen:

 

Der Rat beschließt gemäß der Sondernutzungssatzung das Aussetzen der Sondernutzungsgebühr im Zeitraum vom 01.07.2021 bis 31.12.2021 für Einzelhandel und Gastronomie. Ab 01.01.2022 wird die Sondernutzungsgebühr wieder normal erhoben, ohne dass der Rat einen erneuten Beschluss fassen muss.

 

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Anlagen

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