Beschlussvorlage - BV/0298/21
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Teilnahme am Sofortprogramm EU-REACT "Perspektive Innenstadt"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 16 Presse und Öffentlichkeitsarbeit
- Zuständigkeit:
- Dr. Jörg Nigge
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing und Tourismus
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Vorberatung
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Nov 24, 2021
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
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Vorberatung
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Nov 25, 2021
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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Dec 9, 2021
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Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt wie folgt:
- Die Beantragung von Fördermitteln aus dem Sofortprogramm EU-REACT „Perspekti-
ve Innenstadt“ für unter Anlage 1 aufgeführte Projekte bis zu einem Gesamtvolumen von 1,98 Mio. € (Förderung 1,8 Mio. 180.000 € Eigenanteil) entsprechend der Budgetreservierungsbewilligung durch das Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung (MB) vom 07.09.2021 wird beschlossen.
- Die erforderlichen Haushaltsmittel werden ergänzend zu der bereits beschlossenen außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 100.000 EUR (BV/0262/21) als außerplanmäßige Auszahlung für 2021 in Höhe von 800.000 EUR bereitgestellt sowie weitere 1,08 Mio. EUR im Haushaltsplan 2022 ausgewiesen.
- Die Stadt verpflichtet sich zur Gegenfinanzierung der Maßnahmen.
Sachverhalt:
Mit den Mitteilungsvorlagen MV/0258/21 und MV/0258/21-1 sowie der Beschlussvorlage BV/0262/21 hat die Verwaltung über die aktuelle Fördersituation zum Sofortprogramm EU-REACT „Perspektive Innenstadt“ berichtet. Zwischenzeitlich haben erste Abstimmungsgespräche mit Hinblick auf die Förderfähigkeit der Projektideen stattgefunden, so dass die Verwaltung mit dieser Vorlage als auch einem ergänzenden Vortrag in den Sitzungen des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing und Liegenschaften sowie des Ausschusses für Stadtentwicklung und Bauen zum aktuellen Sachstand berichten wird.
Auf die sehr kurze Programmlaufzeit von nur 1,5 Jahren (Laufzeit bis zum 31.03.2023) wird hingewiesen. Innerhalb dieses Zeitraumes sind sowohl die Förderanträge zu stellen, nach Bewilligung das Vergabeverfahren durchzuführen, die einzelnen Maßnahmen in der Umsetzung abzuschließen und mit der NBank abzurechnen. Die Schlussrechnung über das gesamte Budget ist danach bis zum 31.12.2023 vorzulegen. Mit der Budgetreservierung durch das MB wurde auch ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn erteilt. Die Verwaltung hat dies genutzt, um die Maßnahmen förderunschädlich weiter zu detaillieren. Von einer Umsetzung wurde bisher aber abgesehen, da erst jetzt durch Beratungsgespräche mit der NBank gesicherte Erkenntnisse zu Förderinhalten und formalen Anforderungen wie bspw. auch der Abgrenzung zu den Einzelmaßnahmen der Städtebauförderung vorliegen.
Die unterschiedlichen Anforderungen an die Realisierungszeiträume der Projekte und die nicht abschätzbare Bearbeitungsdauer der NBank erfordern mit Blick auf die sehr kurze Programmlaufzeit eine zügige Vorbereitung und Einreichung der Projektanträge. Um dies stadtseitig gewährleisten zu können, schlägt die Verwaltung daher vor, die notwendigen Finanzierungsmittel mittels einer außerplanmäßigen Auszahlung und eines Haushaltsansatzes für 2022 bereitzustellen und bittet um entsprechenden Beschluss. Nur damit lassen sich vor der Genehmigung des Haushalts 2022 Maßnahmen beginnen. Ein Zuwarten auf die Haushaltsgenehmigung wird einen zu späten Maßnahmenbeginn bedeuten.
Die Projekte haben sich in Folge der Beratungsgespräche mit dem Fördergeber herauskristallisiert und erfüllen die Programmvorgaben zu den entsprechenden Handlungsfeldern (Konzepte und Strategien, Maßnahmen gegen Leerstand, Handel und Dienstleistung, Kultur, Freizeit und Tourismus, Natur- und Klimaschutz sowie Verkehr und Logistik). Des Weiteren ist im Zuge der Antragstellung unter anderem auch zu klären, ob eine Weiterleitung der Fördermittel an Dritte im Rahmen der des EU-Beihilferechts möglich ist. Seitens der Verwaltung besteht mit dem o.g. Förderprogramm die einmalige Gelegenheit zügig und wirksam die Innenstadt zu fördern.
Die Deckung der außerplanmäßigen Auszahlung (800.000 EUR) erfolgt in Höhe von 300.000 EUR aus „Planung und Bau von Gemeindestraßen; Lfd. Ausbau und Erneuerung“ (541000-0960192-7872098), in Höhe von 250.000 EUR aus „Planung und Bau von Gemeindestraßen; Erschließung Hohe Wende“ (541000-0960439-7872450) sowie in Höhe von 250.000 EUR aus „Planung und Bau von wasserwirtschaftlichen Anlagen und Gewässern; Hochwasserschutz Aller/Fuhse“ (552100-0960102-7872090). Die veranschlagten Mittel werden nicht mehr in voller Höhe für die Maßnahmenumsetzungen in 2021 benötigt.
Finanzielle Auswirkungen:
(Darstellung der zu erwartenden haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen in Euro)
Investiver Finanzhaushalt
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Dezernat III | Produkt 571100 Wirtschaftsförderung | ||
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Einzahlungen (Zuweisungen, Beiträge) | Euro | Auszahlungen (z. B. Baumaßnahmen, Grundstücksankauf, Planungskosten für investive Maßnahmen, Anschaffung von Vermögensgegenständen) | Euro |
EU Förderung | 1.800.000 | Durchzuführende Maßnahmen | 1.980.000 |
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Saldo Investitionstätigkeit: (Formel: Auszahlungen abzgl. Einzahlungen; negativ = Belastung des Haushalts) |
- 180.000 |
Klimaauswirkungen:
Durch das Sofortprogramm entstehen keine negativen klimatischen Auswirkungen. Durch das Förderprogramm werden Maßnahmen angestrebt, die sich positiv auf das Klima auswirken, die noch nicht quantifiziert werden können.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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196,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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820,2 kB
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