Beschlussvorlage - BV/0304/21
Grunddaten
- Betreff:
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Bewilligung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung gem. § 119 NKomVG für die Beschaffung von Fahrzeugen für die Straßenreinigung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Finanzwirtschaft
- Zuständigkeit:
- Thomas Bertram
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Dec 9, 2021
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Sachverhalt:
Für das Haushaltsjahr 2022 sind Ersatzbeschaffungen eines Schmalspurfahrzeuges und einer kleinen Kehrmaschine vorgesehen. Beide Fahrzeuge sind erforderlich, um die Straßenreinigung und den Winterdienst in der Stadt Celle durchzuführen und die Verkehrssicherheit auf den Straßen, Wegen und Plätzen zu gewährleisten. Die Fahrzeuge sind durch die Auslastung in der Straßenreinigung und im Winterdienst abgenutzt und vermehrte Reparaturen sind fällig. Die Fahrzeuge werden zwingend für den täglichen Einsatz benötigt. Um Ausfälle zu vermeiden, sollten die neuen Fahrzeuge daher möglichst im kommenden Jahr für die Nutzung bereitstehen.
Die entsprechenden Auszahlungsermächtigungen sind für den noch zu beschließenden Haushalt 2022 eingeplant. Über die Mittel darf jedoch erst nach Wirksamwerden der neuen Haushaltssatzung, voraussichtlich Mitte des Jahres 2022, verfügt werden. Aufgrund der derzeitigen Lieferzeiten von nahezu einem Jahr würden die Fahrzeuge somit voraussichtlich erst im Jahr 2023 geliefert werden können. Um den Einsatz der neuen Fahrzeuge noch im Jahr 2022 zu realisieren, sollte daher zeitnah das Vergabeverfahren mit anschließender Bestellung durchgeführt werden. Da der Mittelabfluss erst für das Jahr 2022 erwartet wird, würde für die Bestellung der Fahrzeuge eine Verpflichtungsermächtigung (VE) ausreichend sein. Eine entsprechende Deckung kann aus der im Haushalt 2021 bereitgestellten VE für die Maßnahme „Planung und Bau von Gemeindestraßen; Erschließung Meierkampsweg“ (541000.0960090.7872202) erfolgen. Diese VE wird nicht für die Baumaßnahme benötigt und würde sonst verfallen. Für die Beschaffung von Fahrzeugen für den Grünbetrieb ist in der Mittelfristplanung für 2022 ein für die VE erforderlicher Ansatz bereits eingeplant.
