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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0317/21

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt, die aufgeführten Ortsbürgermeister/innen der einzelnen Ortsteile mit Wirkung vom 09.12.2021 für die Dauer der Wahlperiode in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamtin/Ehrenbeamter zu berufen. 

 

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Sachverhalt:

 

Gemäß § 95 Abs. 2  NKomVG erfüllen die Ortsbürgermeister/innen grundsätzlich Hilfsfunktionen für die Gemeindeverwaltung; dadurch können Dienstleistungsangebote der Verwaltung bürgernah in den Ortschaften vorgehalten werden. Die Wahrnehmung dieser Hilfsfunktionen, die in § 3 Abs. 7 der Hauptsatzung der Stadt Celle geregelt sind (z. B. Ausgabe von Vordrucken und Weiterleitung von Anträgen, Ausstellen von Lebensbescheinigungen sowie Vornahme von Beglaubigungen), kann jedoch ablehnt werden.

 

Übernimmt die/der Ortsbürgermeister/in diese Hilfsfunktionen, ist sie/er durch Aushändigung einer Ernennungsurkunde in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen. Die Ortsräte der Stadt Celle haben in ihren konstituierenden Sitzungen folgende Mitglieder zur Ortsbürgermeisterin/zum Ortsbürgermeister gewählt:

 

Ortsrat Altencelle:  Ortsbürgermeister Dirk Heindorff, SPD

 

Ortsrat Altenhagen/Bostel/Lachtehausen:  Ortsbürgermeisterin Ute Hinterthür, CDU

 

Ortsrat Blumlage/Altstadt:  Ortsbürgermeister Christoph Engelen, SPD

 

Ortsrat Boye:  Ortsbürgermeister Heiko Gevers, CDU

 

Ortsrat Garßen:  Ortsbürgermeister Andreas Reimchen, CDU

 

Ortsrat Groß Hehlen/Hustedt/Scheuen:   Ortsbürgermeister Patrick Brammer, SPD

 

Ortsrat Hehlentor:  Ortsbürgermeisterin Marianne Schiano  CDU

 

Ortsrat Klein Hehlen:  Ortsbürgermeisterin Karin Abenhausen, Bündnis 90/Die Grünen

 

Ortsrat Neuenhäusen:  Ortsbürgermeister Dr. Jörg Rodenwaldt, Zukunft Celle

 

Ortsrat Neustadt/Heese:   Ortsbürgermeisterin Antoinette Kämpfert, SPD

 

Ortsrat Vorwerk:   Ortsbürgermeisterin Iris Fiß, DIE UNABHÄNGIGEN

 

Ortsrat Westercelle:  Ortsbürgermeisterin Kathrin Fündeling, CDU

 

Ortsrat Wietzenbruch:  Ortsbürgermeister Dr. Walter Jochim, CDU

 

Die gewählten Ortsbürgermeister/innen haben die Wahrnehmung von Hilfsfunktionen nicht abgelehnt und sind daher für die Dauer der Wahlperiode in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamtin/Ehrenbeamter zu berufen. 

 

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