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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - AN/0324/21-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Die Stellungnahme der Verwaltung lautet wie folgt:

 

Frage 1: Wo soll der Aller-Radweg über die Allerinsel geführt werden? Im Verlauf der Hafenstraße oder eher über den nordseitigen Deichverteidiungsweg?

 

Die Führung des Aller-Radweges auf der Allerinsel ist von der Allerbrücke aus Richtung Neumarkt kommend über die nach dem Ausbau mit Schutzstreifen ausgestattete Hafenstraße bis zur Einmündung der Erschließungsstraße Hafenblick im Bereich des Barilla-Silos vorgesehen. Von dort erfolgt die Führung über die Südpromenade des Hafens und die zurzeit im Bau befindliche Geh-/Radwegbrücke über die Mühlenaller zur Speicherstraße.

 

Frage 2:  Wenn er über den nordseitigen Deichverteidigungsweg geführt werden sollte, woraus sich dann der Zusammenhang mit dem Allerauenpark ergäbe, stellt sich uns die Frage, ob dieser ausreichend breit vorhanden ist, um den Fahrradverkehr in beiden Richtungen, den Fußgängerverkehr auf der Promenade und die spielenden Kinder vom angrenzenden Spielplatz aufzunehmen?

 

Der Allerauenpark beinhaltet den nördlichen Deichverteidigungsweg und erstreckt sich über die Vorfläche vor dem ehemaligen Haus der Jugend bis an die Hafenstraße. Hier ist der Berührungspunkt zum Aller-Radweg. Eine Führung des Aller-Radweges über den nordseitigen Deichverteidigungsweg ist nicht vorgesehen.

 

Frage 3:Sind mit der Verlegung des Aller-Radweges über die Allerinsel als Alternative zur heutigen Wegeführung Kosten verbunden? Wenn ja, welche?

 

Durch eine Verlegung des Aller-Radweges über die Allerinsel sind Anpassungen in der Wegweisung erforderlich. Da der Aufwand hierfür überschaubar ist, kann die Umsetzung im laufenden Betrieb erfolgen, ohne dass hierfür zusätzliche Haushaltsmittel benörigt werden.

 

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Anlagen

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