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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - AN/0331/21-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Antrag wird abgelehnt und ist somit inhaltlich behandelt und formal erledigt.

 

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Sachverhalt:

 

Maßnahmen können nur ausgeführt werden, wenn diese im Geltungsbereich liegen. Für die Mittelanmeldung des Sofortprogramms "Perspektive Innenstadt" musste eine Abgrenzung des Gebiets erfolgen und beim Fördergeber angemeldet werden. Die i.R.st. Grünfläche befindet sich außerhalb des Geltungsbereichs. Ob eine Erweiterung des Geltungsbereichs möglich ist, wurde bei der zuständigen Förderstelle abgefragt. Da der Bescheid für die Innenstadtabgrenzung bereits festgeschrieben ist, ist laut der Förderstelle eine Änderung nicht mehr möglich. In einzelnen Fällen kann eine Änderung jedoch mit Begründung beantragt werden, die allerdings wertvolle Zeit für die Durchführung in Anspruch nehmen wird.

 

Hinzu kommt, dass die genannte Fläche im Naturschutz- (NSG) und Flora-Fauna-Habitat-Gebiet (FFH) liegt. Die Umsetzung von Maßnahmen zur Aufwertung dieser öffentlichen Freifläche im Sinne von Freizeitnutzungen ist nach erster Prüfung nur schwer möglich. Aufgrund der naturräumlichen Situation sind nur sehr unterschwellige Maßnahmen geringen Umfangs vorstellbar. Hierzu ist eine Planung aufzustellen, die wiederrum die Verträglichkeit mit der FFH- und NSG-Kulisse darlegt. Dies wird weitere wertvolle Zeit beanspruchen. Zu beachten ist, dass die bereits vorliegenden Maßnahmen dadurch nicht gehemmt werden dürfen. In Anbetracht des limitierten Zeitraumes des Programms bis März 2023 scheint dies nicht leistbar, weil noch Fristen für Ausschreibung und Vergabe hinzuzurechnen sind. Die Idee der Aufwertung des Grünbereichs bietet sich dennoch an. Die Verwaltung wird prüfen, ob außerhalb der o.g. Förderkulisse Aufwertungen durchgeführt werden können.

 

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Anlagen

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